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Stupor mundi … Die Obere Wasserbehörde nimmt Stellung zu Schwermetallen!

Im Rahmen des 5. Abiturfaches erfolgte in den Jahren 2015 und 2016 eine besondere Lernleistung von mir hinsichtlich einer Bachuntersuchung des Baches Geithe, in der westfälischen Stadt Hamm gelegen. Unter dem Titel „Die Geithe, ein Altarm der Lippe – eine ökologische Untersuchung vor dem Hintergrund der historischen und aktuellen Situation“ wurden in Wasserproben des Baches Geithe Schwermetalle nachgewiesen, die in der Konzentration mit dem unrühmlichen Prädikat „Stark belastet!“ versehen werden konnten. Seinerzeit wiesen die zuständigen Behörden unter lautsprecherischer Federführung der Stadt Hamm meine Ergebnisse mit dem Totschlagargument zurück, dass die Wasserproben nicht nach standardisierten Messungen mit korrekter Normierung durchgeführt worden wären. Nun musste ich die obere Wasserbehörde in Arnsberg informieren, die eine offizielle oberbehördliche Untersuchung in Gang setzte, die im Ergebnis nun vorliegen. Interessanterweise erhielten meine Ergebnisse – wenn auch nicht deckungsgleich – in starker Tendenz eine amtliche ausgestellte Bestätigung und darüber hinaus weitere eklatante Umweltverschmutzungen. Was war denn nun amtlich registriert oder zugegeben? Nach den Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wurden die Richtwerte für Arsen und Zink deutlich überschritten und die Umweltqualitätsnorm für Blei nicht eingehalten. Diese Aussagen beziehen sich zunächst nur auf die von mir und dem LANUV untersuchten Wasserproben, können aber ohne Bedenken für eine Generalisierung verwendet werden. Natürlich – und es gebietet die wissenschaftliche Zurückhaltung in einem aber demonstrativ geforderten Diskurs – können dogmatische Aussagen über die Giftigkeit der vorgenannten Substanzen nur über weitere Eigenschaften des Wassers auf eine breite Basis gestellt werden.

Besorgniserregend war an den Ergebnissen, dass der Messwert von Benzo(a)pyren im Wasser mit bis zu 0,97 ng/l mehr als das Fünffache des Grenzwerts der Umweltqualitätsnorm betragen hatte. Benzo(a)pyren kommt im Kohlenteer vor, entsteht bei Verbrennungsprozessen von organischen Materialien und zählt zu den am besten untersuchten krebserregenden Stoffen. Daher kann auch deutlich formuliert werden, dass dieser wenig ökologische Stoff bei Schornsteinfegern und Rauchern für das signifikant erhöhte Krebsrisiko Mitverantwortung tragen. Ohne große Verwunderung war dann auch zu beobachten, dass das grundsätzlich schlecht lösliche Benzo(a)pyren erwartungsgemäß auch im Sediment der Geithe zu finden war.  Es ist ein wichtiger Vertreter einer ganzen Gruppe von chemischen Verbindungen, der sogenannten Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Insgesamt wurden 12 dieser PAKs im Schlamm der Geithe nachgewiesen, wobei vier dieser Substanzen einen Grenzwert überschritten, ab dem eine schädliche Wirkung zu erwarten ist. Darunter war das krebserregende, für Wasserorganismen sehr giftige Chrysen, das gewässergefährdende Phenanthren sowie vor allem das giftige Naphtalin, dessen Konzentration mit bis zu 1,5 mg/kg fünfmal höher lag als der oben erwähnte ½-PEC-Grenzwert. Die Messungen des LANUV bestätigten – wie bereits erwähnt –  die von mir ermittelten (eigene Werte in Klammern) Grenzwertüberschreitungen verschiedener Schwermetalle und ergaben in allen Fällen sogar noch höhere Belastungen der Sedimente in der Geithe. Bei Zink wurde beispielsweise mit 890 mg/kg (536 mg/kg) eine Überschreitung des Grenzwerts der Umweltqualitätsnorm festgestellt. Bei dieser Substanz steht vor allem die Giftigkeit für Pflanzen und Wasserpflanzen im Vordergrund. Das gleiche gilt für Nickel, bei dem die Konzentration mit bis zu 48 mg/kg (20 mg/kg) das Doppelte des ½-PEC-Grenzwerts betrug. Darüber hinaus ist Nickel als Kontaktallergen bekannt, das schwere Hautentzündungen hervorrufen kann und als krebserregend gilt, insbesondere, wenn Stäube inhaliert werden. Zynisch formuliert, meine Untersuchungen waren nicht vollständig aufdeckend in der Konzentrationsmessung, also eine negative oder pervertierte Diskreditierung meiner eigenen Untersuchungsergebnisse. Mit diesem Makel kann ich leben! Bei den drei giftigsten Schwermetallen Blei, bis 90 mg/kg (51 mg/kg), Cadmium, 3,4 mg/kg (2,9 mg/kg) und Quecksilber, bis 0,95 mg/kg (0,03 mg/kg) kam es sogar jeweils zur Überschreitung der oben genannten Grenzwerte um ca. 50%. Alle drei Substanzen können sich im Körper anreichern und zu chronischen Vergiftungen mit Schädigung des Nervensystems und verschiedenen Stoffwechselstörungen führen. Sie gehören daher schon seit Jahren zu den sogenannten Prioritären Stoffen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die als besonders gefährlich eingestuft werden und besonderer Beobachtung unterstehen.

Zwingend war daher die Einleitungsgenehmigung zu modifizieren, wobei die diplomatische Wortwahl der tatsächlichen Gefährdungssituation klar nachsteht. Mit behördlicher Genehmigung konnte der Betreiber des Kohlekraftwerks in Hamm-Uentrop die Abwassermengen aus dem Kohleabsetzbecken in die Geithe leiten. Offensichtlich – zumindest bestätigt seit 2011, aber mit sattelfestem Verdacht wohl seit der Inbetriebnahme – waren eklatante Eingriffe in die standardisierte Abwasserbehandlung an der Tagesordnung. Für diese Genehmigung war die Untere Wasserbehörde der Stadt Hamm zuständig, die realiter das Gefährdungspotenzial des Kraftwerkskomplexes ignorierte oder in fachlicher beziehungsweise behördlicher Unkenntnis argumentierte.Hinweise zu einer erhöhten Belastung liegen mir auch nach Abgleich der bisherigen Untersuchungen im Rahmen des Monitorings der WRRL oder eigener Untersuchungen beispielsweise des Makrozoobenthos bzw. chemisch-physikalischer Parameter oder der Fischfauna nicht vor“, kam es souverän aus der Unteren Wasserbehörde, namentlich durch Dr. Schmidt – Formann kolportiert, meinen Ansprechpartner beim Umweltamt Hamm. Diese Aussage verdeutlicht entweder eine dogmatische Inkompetenz oder das unsichtbare Gemüt hinsichtlich eines empathischen Umweltbewusstseins kann hochfrequentiert in der Unteren Wasserbehörde bestaunt werden. Nicht zur fachlichen Nachahmung geeignet oder mit dem satirischen Gütesiegel verwandt waren die Äußerungen des Mitarbeiters Cigelski der Unteren Wasserbehörde, wonach das Geithewasser nur Regen- und Oberflächenwasser sei und er sich auch in der Vorstellung verankert sehe, seine Kinder im Bach spielen zu lassen. Selbstverständlich können Vertreter von Umweltbehörden den Ganzkörperkontakt mit Schwermetallen propagieren, denn ich werde vielleicht irgendwann dem eine Nachvollziehbarkeit abringen. Versprechen kann ich es aber nicht! Durch diese Einleitungsgenehmigungen erhielt der Kraftwerksbetreiber einen Freibrief für die Entsorgung von schädlichen Abwässern. Letzten Endes lässt sich von Glück sagen, dass sich die Obere Wasserbehörde in diesen Fall eingeschaltet und Untersuchungen vorgenommen hat, die das wahre Ausmaß der Umweltschädigung/-belastung zeigen.

[Quellen: Schreiben von Dr. Rosenbaum-Mertens, LANUV; GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), http://gestis.itrust.de; Lenntech Water Treatment Solutions, https://www.lenntech.de; Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de;]