Zur Wahl Lothars III. von Supplinburg
Inhaltsverzeichnis:
- Die Suche nach der Schwerpunktsetzung zur Kommentierung der Königswahl von 1125
- Die Kandidatensituation am Vorabend der Königswahl
- Der Weg zur Narratio
- Auskünfte der Narratio über die Abläufe
- Lotharius rex sit!
Quellen- und Literaturverzeichnis
- Die Suche nach der Schwerpunktsetzung zur Kommentierung der Königswahl von 1125
Ob die zahlreichen Gegenkönige mit Intermezzoflair oder die Hauptakteure im Interregnum des 13. Jahrhunderts im Altreich fachwissenschaftlich, literarisch oder multiperspektivisch ausreichend gewürdigt werden, bleibt dem Kenner oder Interessierten pro domo überlassen nach stabiler Bibliographie. Der Ludowinger Heinrich Raspe, der Gerulfinger Wilhelm, Richard von Cornwall aus dem Haus Anjou-Plantagenêt oder der Wittelsbacher Ludwig gehören in die Gruppierung der römisch-deutschen Könige, aus der heraus für die Nachwelt wenig mit dem Mittelalter in Verbindung gebracht wurde, alleine schon die flächendeckende Unkenntnis der vorgenannten Titelträger erschwert adäquate Prädikate. Lothar von Supplinburg, Angehöriger des sächsischen Hochadels und Weggefährte Heinrichs V., gehört zu den Königstitelträgern, die mit überschaubarer genealogischer Reputation dem Altreich vorstanden. Ohne Geblütsrecht ausgestattet, abseits einer
elitären kognatischen Abstammung, stand der Wahlkönig im Regulativ der Wahlzeremonie stets zur Disposition in Abhängigkeit tagespolitischer Konstellationen. Schon der Chronist Thietmar von Merseburg brachte diese Diskrepanz zwischen dem Wahlkönig und dem Geblütsanrechtigen zum Ausdruck, indem er die Metapher vom fehlenden vierten Rad am Wagen verwendete („…tuo quartam deesse non sentis rotam?“).[1] Die nachfolgenden Ausführungen wollen exemplarisch an der Königswahl von 1125 die Suprematie wahltaktischer beziehungsweise wahlrechtlicher Aspekte im Altreich verdeutlichen. Und das Referat will mit diesen Ausführungen die erbmonarchischen Tendenzen in ihren Bemühungen auf den verlorenen Posten katapultieren. Die Grundlage für diese Ausführungen bildet unter Verwendung von Zitaten die Narratio de electione Lotharii Saxoniae ducis in regem Romanorum von Wilhelm Wattenbach[2], wobei dem damaligen Mainzer Erzbischof Adalbert und dem Wahlprozedere in Mainz am Beispiel des eher unbekannten Lothar von Supplinburg eine besondere Rolle zukommen werden, um die Präeminenz des Wahlgedankens im Altreich zu veranschaulichen.
2. Die Kandidatensituation am Vorabend der Königswahl
Die Übergabe der Reichsinsignien erfolgte bei den Ottonen und Saliern in der Regel durch die Designation. Die Erbmonarchie drohte zum Fundament des regnum Theutonicum zu werden, und die Fürsten sahen darin den archimedischen Punkt ihres Machtverlustes im Wahlkönigtum. Schon die Wahl Rudolfs von Rheinfelden 1077 als Gegenkönig zum Bußgänger Heinrich zeigte im Designationsverbot für Rudolfs auserwählten Sohn[3] die wahren Absichten der Reichsfürsten: Die Partikulargewalten gewähren dem Gewählten protokollarischen Vorrang als primus inter pares, jedoch mit exekutivem
Schwerpunkt, nicht in legislativer Ausrichtung. Ähnlich verhielt es sich 1125 nach dem Tod des letzten Saliers. Heinrich V. starb, und durchaus passende Kandidaten aus dem Verwandtenkreis wie die staufischen Neffen Friedrich und Konrad waren Kandidaten für die Nachfolge des kinderlosen Saliers Heinrich V., die aber nicht per se durch die Verwandtschaft eine Sonderstellung einnahmen. Auch Leopold von Österreich, Stiefvater der staufischen Neffen, gehörte zum auserwählten Kandidatenkreis. Es gab jedoch keinen verwandtschaftlichen Automatismus. Nicht von minderer Bedeutung war die Übergabe der Reichsinsignien an den potentiellen Nachfolger. Denken wir nur an die
legendäre Szene, in der der Vogelfänger Heinrich vom Franken Konrad im Vorfeld der Königswahl 919 die Reichsinsignien übertragen bekam. Diese Weitergabe fand so in den letzten Lebensmonaten bei Heinrich V. nicht statt. Er übergab sie seiner Frau Mathilde, die die Kleinodien auf der Burg Trifels in der Pfalz aufbewahrte. Erzbischof Adalbert von Mainz konnte offenbar die Witwe Mathilde zur Übergabe der Reichsinsignien bewegen, und der Erzbischof von Mainz durfte sich so in die ansehnliche Aura des Königsmachers begeben.[4] Offenbar war selbst bei der englischen Prinzessin Mathilde wenig Neigung zu spüren, sich allzu offensiv mit familiärem Dünkel in die Kandidatensondierungsphase zu begeben. Dieses Exempel statuierte die fragilen Tendenzen des erbmonarchischen Denkens im personenverbandsstaatlichen Theutonicum, denn – ursprünglich Weggefährte des letzten Saliers – überwarf sich Adalbert mit Heinrich V. und musste aus dem elitären Regierungszirkel austreten. Nun besann er sich seiner legitimen Wahlrechtsobmannfunktion und warf alle rhetorischen Mittel in den Königsmacherring gegen die salische Kandidatenfraktion im Vorfeld des Hoftages zu Mainz 1125.[5] Der rechtliche Primat bei Verhandlungen während der Thronvakanz war seit alters her dem Mainzer zugestanden, denn schon bei Lampert von Hersfeld ist eine Form des episkopalen Geblütsrechts herauszulesen („…archiepiscopus Mogontinus. cui potissimum propter primatum Mogontinae sedis elegendi et consecrandi regis auctoritas deferebatur …”).[6] Und diese administrative Primogenitur in der Königsmacherphase wurde durch den Mainzer Adalbert mit persönlicher Befriedigung ausgereizt.
3. Der Weg zur Narratio
Wie ist nun die Braunschweiger Personalie Lothar Supplinburg quellentechnisch zu gewichten. Nach den Begräbnisfeierlichkeiten in Speyer für den letzten Salier und der dann anschließenden Wahlversammlung in Mainz formierten sich die Wahlmänner der verschiedenen Lager im frühmittelalterlichen Wahlkampfmodus. Die Kaiserchronik eines Hofgeistlichen aus Regensburg ist dabei, schon mit Blick auf die Entstehungszeit Mitte des 12. Jahrhunderts, eine aussagekräftige Quelle.[7] Hier findet keine pathetische Heroisierung des Braunschweigers Lothar von Supplinburg statt, keine manneskräftigen Wahlkampfschlachten werden in gereimten Versen angeboten oder rufschädigende Hetzfraktionen bei den Saliern, Staufern oder den Sachsen propagandistisch im kolorierten Frontalangriffspanorama dargeboten. Lediglich die fürstliche Beratung in Aachen und die Gesandtschaft nach Braunschweig können in der Kaiserchronik quellentechnisch attackiert werden, da sie nirgends Erwähnung finden. Diese Quellenkritik kann aber sine quaestione entkräftet werden, da der Sprachstil und der Tenor des Autors der Kaiserchronik hinsichtlich der Mainzer Wahlversammlung und der Fokussierung auf die Personalien Adalbert und Lothar nicht zur Dramatisierung geeignet sind. Und die Kaiserchronik entstand nur ein Vierteljahrhundert nach dem Ereignis, also noch von Zeitzeugen oder Weggefährten wahrgenommen inmitten der Stauferdynastie.
Lässt die Kaiserchronik mit multiperspektivem Drang noch in der Königswahl 1125 einen Diskursspielraum, so wird jener Königswahlbericht in toto realiter zum Status quo des in Auslegung und Wahrnehmung existierenden Verfassungsrechts des 12. Jahrhunderts, der in der Geschichtsquellenbibliographie unter dem Namen Narratio de electione Lotharii Saxoniae ducis in regem Romanorum Eingang gefunden hat. Die Narratio wurde 1721 im niederösterreichischen
Kloster Göttweig gefunden und auf die Mitte des 12. Jahrhunderts datiert. Vermutlich ist sie aber älteren Datums, denn der detailintensive Wahlablaufbericht bei gleichzeitiger Nichterwähnung der nach 1125 vorliegenden Dispute zwischen Lothar und den Staufern liefert ein Indiz für eine Abschrift, die 1721 im Kloster Göttweig gefunden wurde, das Original konnte demnach kurz nach der Wahlversammlung am 24. August 1125 entstanden sein. Der Fundort in Niederösterreich selbst ist dabei nicht verwunderlich, da der Sachse Lothar mit dem Grafen von Formbach verwandt war, aus dessen Familie wiederum Gründungsväter des Klosters stammten.[8]
4. Auskünfte der Narratio über die Abläufe
Die Einführungsworte der Narratio liefern für das zeitnahe Aufsetzen der Mainzer Wahlabläufe bereits ein Indiz, wenn der Verfasser formuliert:
„In curia nuper Mogontiae celebrata quid dignum memoria gestum fuerit, qualiter electio regis processerit, breviter cartae mandavimus.“[9]
Eine weitere Passage der Narratio zeigt, losgelöst von jeglicher Intensität verwandtschaftlicher Beziehungen oder von guter leumundiger Designation, die grundsätzliche Genese des rex Romanorum über wahlmodale Gesichtspunkte im Altreich:
„Dux autem Fridericus adiuncto sibi episcopo Basilensi ceterisque Sweviae principibus, ac quibusque nobilibus, e regione ex altera Reni parte consederat, (…): et paratus in regem eligi, sed non regem eligere, prius explorare volebat, quem ex omnibus pricipum assensus promovere pararet.“[10]
Der aussichtsreiche Stauferkandidat Friedrich blieb also in diesem offensichtlichen Vabanquespiel um den Königsthron in Abstand zu den anderen Kandidatenlagern, angeführt vom Sachsen Lothar und vom Markgrafen Leopold von Österreich. Auch die Einrichtung eines Wahlmännergremiums („…, primo decem ex singulis Bawariae, Sweviae, Franconiae, Saxoniae provinciis principes consilio utiliores prosposuerunt, …“)[11] bestehend aus den Oberen der Stämme, verdeutlicht das den erbmonarchischen Tendenzen widersprechende Verfassungsrecht im regnum Teutonicum. Dass die Narratio lediglich von drei Kandidaten zu berichten weiß, wohingegen Otto von Freising einen vierten Kandidaten mit Karl von Flandern namentlich erwähnt, soll den Aussagewert der Narratio nicht schmälern, denn jener Graf gab schon in den Vorverhandlungen des Hoftages zu Mainz seinen Verzicht bekannt. Vielmehr scheint das Verhalten des Erzbischofs Friedrich von Köln, der beim flandrischen Grafen anfragte, einen weiteren Beleg zu liefern für den tief verwurzelten teutonischen Drang nach Etablierung von Kandidaten im Vorfeld einer Königswahl.[12] Wenn wir der Narratio Glauben schenken können, dann folgte im weiteren Wahlgeschehen eine Lehrstunde teutonischer auctoritas oder besser: deren Verlust nach Zurschaustellung einer wie auch immer begründeten Designation. Lothar und Leopold verzichteten jedoch und verpflichteten sich nach Rückfrage des Mainzer Erzbischofs ohne jegliche Einschränkung auf die Eidbekundung dem zukünftigen König gegenüber.[13] Wie stark die persönliche Abneigung des Mainzer Erzbischofs gewesen sein mag oder der mögliche rex Teutonicum das Synonym für den primus inter pares statuierte, kommt nun in der Reaktion auf folgende Anfrage des Mainzers Adalbert zum Ausdruck:
„Requisitus ergo dux Fridericus, utrum ipse quoque sicut et ceteri ad totius ecclesiae regnique honorem et liberae electionis commendacionem perpetuam idem quod ceteri fecerant facere vellet, sine consilio suorum in castris relictorum se respondere nec velle nec posse asseruit; (…)“[14]
Zur Ehre der Kirche, des Reiches und für die freie Wahl sollte Friedrich – lediglich über einen zeremoniellen Sprachakt – auf die Designation verzichten? Adalbert kannte offenbar den Staufer besser als gedacht, denn jener entzog sich dem traditionellen Wahlmodus zum Trotz der Verantwortung durch Flucht in das staufische Wahllager. Friedrich verschmähte, getragen von erbrechtlichen Gedanken, aber in erster Linie das freie Wahlrecht der Fürsten, zumindest in der Außenwirkung.[15] Die leichte Abänderung der Loyalitätspassage im Wahlmodus lieferte aber bereits das Indiz für eine merkliche Antipathie dem Staufer gegenüber. Der Kleriker hatte in Rechten und Pflichten hinsichtlich des legitimen Wahlfindungsaktes genauso die Genese zur Austarierung zu garantieren wie das selbstverpflichtende Rollenspiel der Kandidaten, so Friedrich es hätte wahrgenommen. Und diese Wahrnehmung konnte nicht ausschließlich durch das persönliche Schisma zwischen Adalbert und dem letzten Salier verursacht worden sein.
5. Lotharius rex sit!
Tags darauf versicherten Lothar und Leopold wiederholt ihre Loyalität gegenüber dem zukünftigen König, und erste prosächsische Rufe ertönten („…, subito a laicis quam pluribus: Lotharius rex sit!“)[16]. Tumulte ließen sich nicht vermeiden, Fürsten waren verärgert. Selbst Lothar erkannte die Notwendigkeit und forderte die Bestrafung der Lärmenden. In diesem Verhalten zeigt sich abermals die tiefe Verwurzelung im Wahlreich, um die Legitimation des zu Wählenden nicht zu schmälern. Eine tumultarische Erhebung Lothars wurde von allen Anwesenden mit explizitem Stimmrecht verneint, schließlich waren es ja die Laien, die den Lothar ausgerufen hatten. Auch der Hinweis auf die Abwesenheit des Bayernherzogs verdeutlicht noch einmal den verpflichtenden Rahmen bei einer Königswahl im Altreich. Erbrechtliche Argumente oder emotionale Rufkanonaden waren von negativer Attitüde geprägt oder verursachten ein dementsprechendes Klima. Zudem hatte der Staufer Friedrich durch das in Griffweite liegende Geblütsrecht die Situation im Teutonicum falsch eingeschätzt. Leumund, Geblütsrecht oder eine Favoritenrolle bei der Königswahl bildeten nicht die Stufen aufwärts zum Thron des großen Aacheners, sondern die Integration und Akzeptanz von wahlmodalen Spielregeln im Personenverbandsstaat, zur Schau gestellt von möglichen Kandidaten für die ostfränkische Krone. Friedrich redete nicht mit denen, die redeten und die letztlich auch wählten. Und wie stark dann der Drang nach einer allgemeinen Übereinstimmung unter den führenden Fürsten für die Erhebung in die Königswürde verankert war, zeigte sich in der Anwesenheit des eigentlich mit Friedrich von Schwaben angebandelten bayrischen Herzogs:
„Accito igitur duce Bawarico, iam sancti Spiritus gratia ad unum idemque studium animos omnium unire curabat, et unanimi consensu ac peticione principum iam primum Lotharius rex Deo placitus sublimatur in regnum.“[17]
Ein weiterer Beleg für die ostfränkische Agonie hinsichtlich erbmonarchischer Tendenzen war die Übereinkunft des Bayernherzogs Heinrich mit Lothar, denn Heinrichs Schwiegersohn war nun ausgerechnet Friedrich von Schwaben. Hier liegt denn auch der staufisch-welfische Dualismus begründet, der unter Barbarossa und Heinrich dem Löwen zum Höhepunkt generieren sollte. Der Welfe Heinrich nahm die Aussicht auf eine Vergrößerung der Hausmacht gerne an zum Nachteil seines Schwiegersohnes aus Schwaben, denn sein gleichnamiger Sohn wurde wenig später mit der einzigen Tochter Lothars vermählt. Reichsfürstliche Hausgutpolitik oder die pathologische Zeremonie wahlmodaler Vereinbarungen aus dem überlieferten Recht oder nach vereinbartem tagesaktuellen Prozedere bei Königserhebungen mit dem Privileg der freien Wahl (liberae electionis commendacio perpetua)[18] waren die sacrosankten Elemente einer Königserhebung im Altreich, die in der Personalie Lothar kummulierten. Insofern ist die in der Narratio vorgestellte Königswahl von 1125, losgelöst von der Intention des Verfassers, von den konkreten Personalkonstellationen und vom Ausmaß einer Quellenkritik, inhaltlich eine Kampagne für die Königswahl wider die Statuierung erbmonarchischer Attitüden. Die verfassungsrechtliche Verschriftlichung sollte dann wiederum zwei Jahrhunderte später erfolgen mit der Goldenen Bulle des Luxemburger Karls IV. von 1356.
Quellen- und Literaturverzeichnis:
Quellen:
Thietmari Merseburgensi episcopi, Chronicon, hrsg. von Robert Holtzmann (MGH SS rer. germ. N. S. 9), Berlin 1935.
O.A., Narratio de electione Lotharii Saxoniae ducis in regem Romanorum. hrsg. von Wilhelm Wattenbach, in: Historicae aevi Salici (MGH SS 12), Hannover 1856.
Ottonis et Rahewini, Gesta Friderici I. imperatoris, hrsg. von Georg Waitz (MGH SS rer. Germ. 46), Hannover 1912.
Lamperti Monarchi Hersfeldensis, Opera, hrsg. von Oswaldus Holder – Egger (MGH SS rer. germ. 38), Hannover 1894, S. 168.
Kaiserchronik eines Regensburger Geistlichen, hrsg. von Edward Schröder (MGH Dt. Chron. 1,1), Hannover 1892, V. 16942 – 16944.
Literatur:
Bernhardi, Wilhelm, Lothar von Supplinburg (Jahrbücher der deutschen Geschichte 15), Leipzig 1879.
Diedler, Hennig, Eine vergessene Designation? Zu den politischen und verfassungsrechtlichen Hintergründen der deutschen Königswahl von 1125, in: Concilium medii aevi 1 (1998), URL: http://cma.gbv.de/z/1998/dr,cma,001,1998,a,03 (zuletzt aufgerufen am 09.12.2017).
Nonn, Ulrich, Geblütsrecht, Wahlrecht, Königswahl: Die Wahl Lothars von Supplinburg 1125, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, Bd. 44 (1993), S. 146 – 157.
Speer, Lothar, Kaiser Lothar III. und Erzbischof Adalbert I. von Mainz. Eine Untersuchung zur Geschichte des Deutschen Reiches im frühen zwölften Jahrhundert, Köln/Wien 1983.
[1] Thietmari Merseburgensi episcopi, Chronicon, hrsg. von Robert Holtzmann (MGH SS rer. germ. N. S. 9), Berlin 1935, S. 190.
[2] O.A., Narratio de electione Lotharii Saxoniae ducis in regem Romanorum. hrsg. von Wilhelm Wattenbach, in: Historicae aevi Salici (MGH SS 12), Hannover 1856, S. 509-512. (Im Folgenden zitiert als: Wattenbach, Narratio).
[3] Nonn, Ulrich, Geblütsrecht, Wahlrecht, Königswahl: Die Wahl Lothars von Supplinburg 1125, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, Bd. 44 (1993), S. 146 – 157, S. 148 (im Folgenden zitiert als: Nonn, Geblütsrecht).
[4] Ottonis et Rahewini, Gesta Friderici I. imperatoris, hrsg. von Georg Waitz (MGH SS rer. Germ. 46), Hannover 1912, S. 30 – 31.
[5] Speer, Lothar, Kaiser Lothar III. und Erzbischof Adalbert I. von Mainz. Eine Untersuchung zur Geschichte des Deutschen Reiches im frühen zwölften Jahrhundert, Köln/Wien 1983, S. 56 – 58.
[6] Lamperti Monarchi Hersfeldensis, Opera, hrsg. von Oswaldus Holder – Egger (MGH SS rer. germ. 38), Hannover 1894, S. 168.
[7] Kaiserchronik eines Regensburger Geistlichen, hrsg. von Edward Schröder (MGH Dt. Chron. 1,1), Hannover 1892, V. 16942 – 16944.
[8] Nonn, Geblütsrecht, S. 151.
[9] Wattenbach, Narratio, S. 510.
[10] Wattenbach, Narratio, S. 510.
[11] Wattenbach, Narratio, S. 510.
[12] Nonn, Geblütsrecht, S. 153.
[13] Diedler, Hennig, Eine vergessene Designation? Zu den politischen und verfassungsrechtlichen Hintergründen der deutschen Königswahl von 1125, in: Concilium medii aevi 1 (1998), URL: http://cma.gbv.de/z/1998/dr,cma,001,1998,a,03 (zuletzt aufgerufen am 09.12.2017), S. 49.
[14] Wattenbach, Narratio, S. 510 – 511.
[15] Bernhardi, Wilhelm, Lothar von Supplinburg (Jahrbücher der deutschen Geschichte 15), Leipzig 1879, S. 37 – 38.
[16] Wattenbach, Narratio, S. 511.
[17] Wattenbach, Narratio, S. 511.
[18] Wattenbach, Narratio, S. 511.
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: | Lothar von Supplinburg (1075-1137) bei seiner Wahl zum König
https://www.welt.de/geschichte/article173332428/Der-Sieg-des-Lothar-von-Supplinburg.html abgerufen am 01.03.18 |
Abbildung 2: | Lothar von Supplinburg
https://de.wikisource.org/wiki/ Die_deutschen_Kaiser: Lothar_von_Supplingburg_und_Konrad_III. abgerufen am 01.03.18 |
Abbildung 3: | Thietmar von Merseburg
http://von-dom-zu-dom.de/thietmar abgerufen am 01.03.18 |
Abbildung 4: | Heinrich der Fünfte. 1106–1125
https://de.wikisource.org/wiki/ Die_deutschen_Kaiser:Heinrich_IV._und_Heinrich_V abgerufen am 01.03.18 |
Abbildung 5: | Heinrich wird beim Vogelstellen im Wald die Königskrone
https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_I._(Ostfrankenreich) abgerufen am 01.03.18
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Abbildung 6: | Kupferstich Kloster Göttweig
http://de.mini.wikia.com/wiki/Datei:Kupferstich.jpg abgerufen am 01.03.18
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Abbildung 7: | Marktgraf Leopold von Österreich (links)
https://de.wikipedia.org/wiki/Leopold_II._(%C3%96sterreich) abgerufen am 01.03.18 |
Abbildung 8: | Lothar von Supplinburg (1075-1137) bei seiner Wahl zum König
https://www.welt.de/geschichte/article173332428/Der-Sieg-des-Lothar-von-Supplinburg.html abgerufen am 01.03.18 |
Abbildung 9: | Luxemburger Karls IV. von 1356, Goldene Bulle
https://www.welt.de/geschichte/article155333430/Wie-Kaiser-Karl-IV-bei-der-Pest-die-Juden-verriet.html https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Goldene_Bulle,_1356 abgerufen am 01.03.18 |