Salvierung schützt vor Plünderung nicht … Auszüge aus dem kommunalen Aktentenor in Werl zu Kontributionen und Plünderungen im Dreißigjährigen Krieg
Inhaltsverzeichnis
1. Motivation im Proömium
2. Ego-Dokumente… Der methodische Gral?
3. Hintergründe für die Kontributionsschraube
4. Werl am Hellwege… Kontributionen bitte!
5. Die Hessen kommen
6. Die Glaubensbrüder plündern? … Dies timoris
7. Unheil über die Stadt – Feuer und Flammen in Werl
8. Die Pest – mortifer res
9. Hexenprozesse – Magie und Zauberei auf den Scheiterhaufen
10. Schlussbetrachtungen und ein methodisches Resümee
11. Quellen- und Literaturverzeichnis
11.1 Quellenverzeichnis
11.2 Literaturverzeichnis
1. Motivation im Proömium
Hermann Brandis, geb. 1612, zum Zeitpunkt des Beginns des Dreißigjährigen Krieges sechs Jahre alt, war Erbsälzer, gehörte damit zum Patriziat der Stadt Werl und hatte 1661 das Bürgermeisteramt der Stadt Werl inne. Er war Autor eines Manuskriptes ohne Titel, welches der Editor Johann Suibert Seibertz (1788-1871) abdruckte und als „Historie der Stadt Werl“ betitelte. Notum est:
„Anno 1618 erschiene eines schrecklich- und unglücklicher Comet – Stern, welcher dem ganzen römischem Reich teutischer Nationen lauter Schwerdt, Feuer und Flammen, Pestilenz, Hunger und Kummer zugezogen hat. Wie nun derselbe unter anderen auch die Statt Werll in denen dreißigh Jahren, so lange deßen operationes gewehret mit getroffen, will sich in dieser Enge nicht beschreiben lassen. Das erste aber ware, dass Anno 1622 Herzogh Chrsitian von Braunschweig, Bischoff zu Halberstatt, ein sonderlicher Fehendt der Geistlichen und deren zugehörigen Orrter, die Statt Werll durch einen Trumpet und ein zu mehreren Schrecken an den vier Ecken angezündeteß Schreiben auffordern ließe. Es wurden aber Mittele gebraucht denselben vor daßmahlen abzukehren, wiewoll es die Stadt noch biß heute Stunde stark trucket.“[1]
Andere Überblickswerke, wie die von Georg Schmidt und Peter Wilson, liefern für den Dreißigjährigen Krieg forschungsintensive Standards.[2] Doch laut dem amerikanischen Literaturtheoretiker Frederic Jameson sind die Überblickswerke an der Ereignisgeschichte ausgerichtet.[3] Dadurch kann die Detailgeschichte und das Alltägliche nicht in den Fokus rücken, dennoch sind sie für die lokale Alltagsgeschichte und für die historische Netzwerkforschung bedeutend. Es sind nicht nur die Persönlichkeiten, die monumentalen Schlachten oder die Bluthochzeiten. Der administrative Alltag in einer frühneuzeitlichen Stadt in Westfalen mit seinen Amtsträgern und ihren Parteien können die historische Perspektive hierauf ändern. Die Städte an den Durchmarschstraßen im Altreich hatten im Dreißigjährigen Krieg die konfessionsunabhängigen Kontributionen, Requisitionen, Einquartierungen und Brandschatzungen zu tragen, sodass der Zivilbevölkerung tagtäglich die ressourcenlastige Position vor Augen geführt wurde. Die Söldnerführer im Dreißigjährigen Krieg sahen vordergründig einen vom Ethnosoziologen Georg Elwert geprägten „Gewaltmarkt“[4], was ursächlich für das Ausmaß der direkten und indirekten Belagerung der Zivilbevölkerung ist.
Methodisch ist der Zugang über Akten hier besonders von Vorteil, die auch einen gewissen Aspekt der Ego-Dokumentation vorweisen können. Inwiefern diese Dokumentation in den Korrespondenzen und Aktenvermerken erkennbar ist, soll ebenfalls erörtert werden. Zunächst können im Allgemeinen über die Aktenvermerke die Geschäftsvorgänge hin zu einem rechtsverbindlichen Endprodukt veranschaulicht werden. Über Suppliken, den Innenlauf oder Kopiare können Zwischenstadien eines Verwaltungsaktes kodifiziert werden. Damit besitzt der Aktenvermerk den Vorteil des Aufgreifens von Meinungsbildern, wohingegen die Urkunde mit Standards die finale Rechtsverpflichtung einer Handlung attestiert. Die Abschriftenvermerke des ehemaligen Werler Stadtarchivars Heinrich Josef Deisting bieten für die Geschichte Werls im Dreißigjährigen Krieg eine Bezugsquelle aus erster Hand.[5] Bedingt durch die Stoffmenge ist eine didaktische Reduktion nötig. Die westfälische Stadt Werl verfügte über den anfänglichen Status einer Nichteinquartierung im Spannungsfeld der Konfessionen bis zu Beginn des Schwedischen Krieges. Die Belagerung und Plünderung von 1636 wurde ausgerechnet von Ligisten, also katholischen Konfessionsbrüdern vollzogen. Am Beispiel der Werler Magistratsvermerke von 1622 bis 1636 können die facettenreichen, konfessionsunabhängigen Belastungen einer Stadt veranschaulicht werden, um auch Werler Eigentümlichkeiten herauskristallisieren zu können. Hierbei soll auch der Versuch gemacht werden, dem Wesen der Akte gemäß, Hintergründe und Motive der Ligisten zum Entsatz und der Entsetzung Werls am Festtag Sankt Michael, dem 29. September 1636 herauszufiltern.
Eine Darstellung zu den überregionalen Akteuren Christian von Braunschweig, Ferdinand von Bayern, Wilhelm von Hessen-Kassel und Johann von Götzen ist vonnöten, um die Vermerke in den historischen Kontext einordnen zu können. Diese Arbeit soll sich den Punkten „Schwerdt, Feuer und Flammen, Pestilenz, Hunger, Kummer“ und Mittele widmen.[6]
2. Ego-Dokumente … Der methodische Gral?
Nehmen wir die Begrifflichkeit als Ausgangspunkt, ist diese Quellengruppe jüngeren Datums. Im 20. Jahrhundert prägte der niederländische Historiker Jacques Presser den Begriff, als er mit den „egodocumenten“ Textpassagen titulierte, in denen der Autor als schreibendes Subjekt gleichzeitig beschreibendes Objekt ist, sozusagen eine Ich-Erzählsituation. Der niederländische Historiker Rudolf Dekker ergänzte dieses Charakteristikum um Passagen zur Gefühlsreflexion.[7] Beiden Zugängen ist das Selbstreflektierende zu eigen, also scheint die Titulierung als Selbstzeugnis durchaus das Wesen dieser Quellengruppe zu reflektieren. In Deutschland war es der Historiker Winfried Schulze, der für die Selbstzeugnisforschung Pionierdienste leistete. Seine Begriffserweiterung, dass aus der Sicht des Hauptakteurs einer Ich-Erzählsituation unbeabsichtigte Selbstzeugnisse entstehen, ermöglichten die Integration sämtlicher Schriftgüter aus dem öffentlichen Dienst und aus dem privaten Sektor, die eine amtliche Note beinhalten.[8] Das ist erst einmal von Vorteil, da der Quellenwert dieser Selbstzeugnisse dann unbewusst qualitativer werden kann. Es erfordert jedoch hinsichtlich der Offenlegung einer selbstreflektorischen Ebene für die handelnden Personen in der entsprechenden Quelle eine intellektuelle Tragweite, deren Bestehen kein Automatismus ist. Der Erkenntniswert dieser Quellengattung soll herauskristallisiert werden. Zunächst hat diese Quellengruppe das verstärkte Potenzial, hofhistoriographische Elemente zu marginalisieren, indem über Einstellungsbefragungen, Inquisitionsprotokolle oder Zeugenbefragungen soziale Schichten eine Kodifizierung erhalten, die oft keine Beachtung finden oder verklausuliert in schriftlichen Quellen in Erscheinung treten. Dann erfolgt natürlich als Konklusion ein Mehrwert für die mikrohistorischen und mentalitätsgeschichtlichen Forschungsfelder, insbesondere für die Alltagsgeschichte mit ihren Normen, Werten und Praktiken. Und für die Alltagsgeschichte des Dreißigjährigen Krieges, genauer für eine westfälische Provinzstadt in Reichweite eines spannungsintensiven Zusammenschlusses aus vielfältigsten Kriegsparteikoalitionen, kann diese Quellengruppe keine Acht darstellen.
Es gibt jedoch nachvollziehbare Kritikpunkte für diese Rahmensetzung. Und die Nennung gehört zur Multiperspektivität dazu, auch wenn sich die nachfolgende Ausarbeitung den Ego-Dokumenten nicht verschließen will. Hier kann die undifferenzierte Definition eine Erwartungshaltung auslösen, die nicht realistisch ist. Es handelt sich eben nicht um gesamt umfassende Selbstreflexionen, die in ihrer Verifizierung konkurrenzlos sind. Auch die thematische Zugehörigkeit von Selbstzeugnissen und administrativen Abhandlungen zu einer übergeordneten Quellengruppe erleichtert dem Quellenrezensenten nicht die Arbeit. Eine präzise, differenzierte Kategorisierung der Ego-Dokumente liegt nicht vor. Das ist in der Intension der Selbstreflexion ein Verlust, da die Notwendigkeit von der Zwangsaussage oft nicht klar abgegrenzt werden kann, freiwillig oder unfreiwillig getätigte Passagen nicht herauskristallisiert werden können. Erst mit der deutschen Historikerin Benigna von Krusenstjern erfolgte ein Umdenken und das Bemühen zur Kategorisierung. Naheliegend ordnete sie die Selbstzeugnisse als Untergruppe in die Ego-Dokumente ein, wobei sie explizit die bewusste Äußerung der in der Ich-Erzählsituation tätigen Person als kennzeichnendes Element verstanden haben wollte.[9] Und wie erfolgt nun die Verbindung zum Dreißigjährigen Krieg in Westfalen?
Das Repertoire an Ansätzen für die Bearbeitung von Quellen – auch für Zeugnisse aus dem Dreißigjährigen Krieg ist vielfältig. Es fängt an bei der Einordnung in die jeweilige Quellengruppe und geht bis zu Fragestellungen, die den persönlichen Hintergrund des Ich-Erzählers betreffen. Gerade die Quellen zum Dreißigjährigen Krieg sind stets in Abhängigkeit von der Perspektive zu betrachten. Der hessische Kavallerist hat einen anderen Blickwinkel und Schreibtenor bei der Auflistung von Kontributionslisten ohne jeglichen Zusammenhang als ein Werler Stadtbewohner, der unter stetigen, kriegsparteiunabhängigen Kontributionslisten zu leiden hatte und seine zehrende Existenz in einem Brandbrief veranschaulichte. Auch gibt es verschiedene Ebenen, auf der ein Autor schreiben kann. Und diese Ebenen wurden von Krusenstjern wie folgt tituliert[10]: Wenn in Ego-Dokumenten ausschließlich der eigne Lebensweg nachgezeichnet wird, handelt es sich um die erste Ebene, namentlich mit Typ A deklariert. Kommen noch die eigenen Interessen hinzu, ergänzt um individuelle Beschäftigungen und Empfindungen, spricht man vom Typ B. Eine distanziertere Version der Selbstzeugnisse ist Typ C, denn dieser berichtet majorativ über die Weltgeschehnisse, wobei der Schreiber in den Hintergrund gerät, aber weiterhin präsent ist. Der vierte Typ D steht an der Grenze der Selbstzeugnisse. Dieser berichtet nur noch über die Ereignisse und setzt sich selbst kaum in das Geschehen ein. Er kann jedoch in indirekter Form präsent sein.[11] Da seit den 1980er Jahren mit der historischen Anthropologie und der Alltagsgeschichte zwei Methoden dominieren, erfolgt hinsichtlich der Synergie der Zugang über die hermeneutischen Differenzen. Wahrnehmungen und Empfindungen können verstanden werden, und nun ist parallel dazu eine Analytik des Menschen möglich. Der fächerüberreifende Ansatz ist deshalb schon gegeben, da es Berührungspunkte mit der Ethnologie und Anthropologie gibt. Der Facettenreichtum ermöglicht einen Querschnitt aus der damaligen Zeit und ermöglicht zeitgleich die Rekonstruktion des Nachempfindens der Autorengefühle, sozusagen ein quellenbasiertes Psychogramm des Autors – natürlich nicht in der Dimension des Psychoanalytischen. Die Hermeneutik kann zudem mehr als nur zusammentragen, dass ein Autor objektive oder subjektive Sichtweisen zusammenträgt zur Analyse eines Sachverhaltes, sie interpretiert das Verstehen des Autors. Für Werl stehen besonders die Protokolle und tagebuchähnliche Einträge zur Verfügung. Anhand dieser Quellen soll im Folgenden geklärt werden, inwiefern diese Dokumente von den Empfindungen der Schreiber geprägt sind und wo die Grenzen der Methodik in Bezug auf die Quellen liegen.
3. Hintergründe für die Kontributionsschraube
Hunger, Kummer und Mittele gleich Kontributionen, Plünderungen und Einquartierungen. In der etablierten Geschichtsschreibung wird das Jahr 1621 als Ausgangspunkt für den Dreißigjährigen Krieg in Westfalen gesetzt. Die Kontributionen waren hierbei überdurchschnittlich, verschieden und zogen sich durch die Jahre hindurch von 1621 bis 1636. Beginnen lässt sich hierbei mit den Truppenverlegungen des protestantischen Herzog Christian von Braunschweig in das niederrheinische-westfälische Gebiet Ravensberg und das Fürstbistum Paderborn. Der „tolle Halberstädter“[12] verlangte nun Unterhaltskosten für das ihm anvertraute Söldnerheer, im Auftrag des Winterkönigs von Böhmen, Kurfürst Friedrich von der Pfalz. Als Beginn der militärischen Operationen für die plündernde Soldateska wurde das strategisch günstige Lippstadt ausgesucht. Die Stifte Paderborn und Münster wurden geplündert, Drohbriefe an die Orte auf der Marschroute des welfischen Söldnergenerals verschickt, die der psychologischen Kriegsführung zur Aufrechterhaltung der Einschüchterung dienten. Die geraubten Kirchenschätze wurden geldlich versetzt oder zur eigenen Münzherstellung benutzt, wie es am Pfaffenfeindtaler zu erkennen war.[13]
Das Jahr 1622 war hierbei das schlimmste Jahr in der Ära der kurzen, aber immer kontributionslastigen Besatzung des Administrators von Halberstadt. Der Anfang der leidlichen Besatzungszeit, mit Plünderungen und Brandschatzungen durchzogen, war der 4. Januar 1622, mit dem Einmarsch des „tollen Halberstädters“ in Lippstadt. Von hier aus erfolgten dann die mehr und minder koordinierten Raubzüge der Muschkoten. In diesen Tagen unterlag die Soester Börde mit ihren zahlreichen Kirchspielen einer marternden Kontribution. Die westfälische Stadt Soest musste trotz anfänglicher Erfolge in der Abwehr der Sturmangriffe aufgeben und konnte sich nur über teuer erkaufte Schutzbriefe der Stadtschleifung entziehen. Diese Schutzzollpolitik des welfischen Herzogs unterstand jedoch der täglichen Unredlichkeit und der finanziellen Mobilität der Welfen. „Pacta sunt servanda“, dieser Rechtsgrundsatz wird von Christian von Braunschweig nicht berücksichtigt. Daher kam es vor, dass trotz vorheriger Veröffentlichung der Schutzbriefe durch ihre Befehlshaber die herzoglichen Söldner Raubzüge durch die Soester Börde unternahmen. „Bellum se ipsum alit“[14], schrieb der römische Geschichtsschreiber Livius. Und dieses Ergebnis war für den Herzog von Braunschweig zufriedenstellend, denn durch die Vereinnahmung des Paderborner Domschatzes, der dem Propst des Soester Patroklistiftes anvertraut worden war und des Silberschreins des Heiligen Liborius in Paderborn konnten durch die bereits erwähnten Münzprägungen neue Truppen ausgehoben werden. „Der Krieg ernährt den Krieg“[15], sagte schon der Heerführer Isolani in Schillers Wallenstein-Trilogie, der Herzog von Braunschweig bot hierfür ein Beispiel.
Christian von Braunschweig zog im Mai 1622 Richtung Main, um sich mit den Truppen der protestantischen Verbündeten Ernst von Mansfeld und Georg Friedrich von Baden-Durlach zu vereinigen. Diese Verbindung erfolgte für eine endgültige Auseinandersetzung mit dem katholischen Heerführer Johann T´Serclaes von Tilly. Diese endete mit einer Niederlage des Braunschweigers in der Schlacht bei Höchst am 20. Juni 1622, wodurch das Westfalenland kurzweilig zur Ruhe kam. Im Spätsommer 1622 erfolgten erste Gegenaktionen der Katholischen Liga unter Führung des Generals Johann Jakob von Bronckhorst-Batenburg, Graf Anholt genannt, einem Veteranen der Schlacht am Weißen Berg 1620. Dies bedeutete zuerst das Verlangen von Geldmitteln und Sachwerten aus den protestantischen Enklaven oder den katholischen Renegaten in Westfalen. Unter Ferdinand I. Bischof von Paderborn, auch Ferdinand von Bayern, Kurfürst und Erzbischof von Köln genannt, erfolgte 1623 ein Strafgericht in Paderborn. Die Überarbeitung der Halsgerichtsordnung Constitutio Criminalis Carolina 1628 durch Ferdinand von Bayern hatte das exponentielle Wachstum an Hexenverfolgung, dokumentiert durch die Zahl der Angeklagten der Hexerei in Westfalen, als Folge,[16] hierzu weiteres im Kapitel 9.
Die Bevölkerung hatte sowohl bei den Plünderungen des protestantischen Herzog Christian von Braunschweig als auch bei der Aufoktroyierung der bischöflichen Traktate Ferdinands von Bayern keine Chance. Es erfolgte so ein Zusammenspiel aus Brandschatzungen, Plünderungen und Hexenverfolgung. Nachdem Christian von Braunschweig 1623 nach einer kurzen Odyssee in den Niederlanden nach Westfalen zurückkehrte, musste die westfälische Bevölkerung im Doppelpack die Brandschatzungen ertragen, da sowohl der „tolle Halberstädter“ als auch Graf Anholt Kontributionen einforderten. Militärisch kam es im Sommer 1623 zugunsten der Katholischen Liga zu einer Entscheidungsschlacht bei Stadtlohn, als die Feldherren Tilly und Anholt die Truppen des Grafen Mansfeld und Christians von Halberstadt vernichtend schlagen konnten. Berichten zufolge entkam der Herzog von Braunschweig mit seinen restlichen Soldaten über die niederländische Grenze. Nun zeigte sich das Ausmaß für die Werler Bevölkerung: Nach dem Sieg in Stadtlohn waren die katholischen Ligaverbände ohne Gegner, kleinere Garnisonen wie Lippstadt kapitulierten spätestens im Herbst 1623. Dennoch musste ein stehendes Heer geführt werden, da Kaiser Ferdinand II. jederzeit mit seinen gegenreformatorischen Bestrebungen den evangelischen Glauben heraufbeschworen konnte. Dieses erfolgte mit dem Dänenkönig Christian IV., der aber im Sommer 1626 in der Schlacht bei Lutter nahe dem niedersächsischen Ort Salzgitter entscheidend geschlagen werden konnte. Obwohl die dänisch-niedersächsische Ära schon mit dem Separatfrieden von Lübeck 1629 beendet war, waren die Westfalen indirekt durch die Winterlager der Katholischen Liga und durch die Flankenlage zum norddeutschen Kriegsschauplatz mit einer ständigen Kontribution versehen. Und damit lagen die Werler im Einziehungskreis der Marter.[17]
4. Werl am Hellwege… Kontributionen bitte!
Grundsätzlich waren die Städte an den zentralen Durchgangsstraßen benachteiligt, da die Truppen auf ihren Märschen in Abhängigkeit der eigenen Situation Verpflegung benötigten und verlangten. „Nervus belli, pecunia infinita“, sprach schon Cicero[18], und daran sollte sich für Werl auch nichts ändern. Bereits 1622 hatte Ferdinand von Bayern, der eben genannte Erzbischof von Köln, durch ein defensiv ausgerichtetes Vertragswerk die Empfehlung ausgesprochen, dass die Soldaten von unnötigen Aufenthalten abhalten, wenn die Kontributionen pünktlich und im vollen Umfang gezahlt werden. So liest man:
„So ist auch hiebei vergliechen, das eine Landtschafft der andern das frembde anziehende kriegsvolck keines weges zuschicken, sondern alß viel möglich durch andere nachbarlande divertiren und (7) abweisen [soll]. Da aber der durchzug je nicht zu vermeiden, noch abzuwenden, alßdan g(emelte)s kriegsvolck zu der andern landtschafft beschwer nicht auffhalten, sondern den rechten, geraden wegk, so viel mit dem wenigsten schaden immer beschehen kann, durchfuhren, glerchwoll emer dem andern möglichen beistandt leisten, damit solche trupen in officio gehalten und zum schleunigen vortzug neben underhaltung guter disciplin angestrengt werden.“[19]
In diesen Äußerungen schwingen Pragmatismus und schnellstmögliche Unheilabwehr synchron. Ferdinand von Bayern propagiert hier die Erfüllung der Kontributionswünsche und setzt dabei auf einen schnellen Durchmarsch. Es ist ein Paradebeispiel für den Ich-Erzählertyp C nach der Krusenstjernschen Katalogisierung. Die persönliche Betroffenheit kommt nicht direkt zum Ausdruck, sondern erhält über den administrativ angeordneten Pragmatismus des Landesherrn die entsprechende Note.
Letztlich waren abseitig gelegene Ortschaften oder Burgen militärisch nicht von großem Interesse bei den Landknechtskompanien, abgesehen von Aufenthalten in der Etappe. Taktische oder strategische Vorteile rechtfertigten nicht den Wert einer unter Umständen mehrtägigen Belagerung, wohingegen die Städte von logistischem Interesse waren. Die Soldateska zog es von hier aus für Raubzüge und in das städtische Umland, ergänzt wurde dies mit Kontributionsleistungen der städtischen Bevölkerung. Werl erfüllt die Voraussetzungen für die Kontributionsleistungen. Die Aufzeichnungen des damaligen Landschreibers Eberhard Hönningh verdeutlichen die Kontributionslast der Stadt, und der „tolle Christian“ spielte dabei eine Rolle. Am Morgen des 8. Januars 1622 waren die kurkölnischen Räte noch voller Optimismus und motivierten die Werler Stadträte, Eingeständnisse von Furcht zu missbilligen. Dies ist dem nachfolgenden Schreiben zu entnehmen, welches am nächsten Tag beim Werler Drosten zu finden ist:
„Köln. Räte in Westfalen, durch Landschreiber Eberhard Hönningh an Stadt Werl: Der Droste (zu Werl) habe Meldung erhalten, wie es mit den Soldaten, Landschützen, Pulver und Loit (=Blei) zu halten sei. Man hoffe, (Werl) werde sich alß getreuwe beruembte Peterlinge undt liebhabere deß Vatterlandts … manhafft erzeigenn, undt nicht leichtsamb erschrecken lassen…“ (St. Peter = Schutzpatron Kölns).“[20]
Am nächsten Tag gab es dahingehend durch den Herzog von Braunschweig einen Sinneswandel der kurkölnischen Räte, sodass der Landschreiber Eberhard Hönnigh eindringlich an die Stadt Werl schrieb:
„Landschreiber Eberhard Hönningh im Auftrag der köln. Räte in Westfalen an die Stadt Werl: Herzog Christian v. Braunschweig habe im Stift Paderborn gehaust und halte sich jetzt in der Stadt Lippe (=Lippstadt) auf, wolle jetzt auch in der Landschaft (=Herzogtum Westfalen) brennen. Zur Abwendung der Drohungen des Herzogs sind 50.000 Rthlr. gefordert. Werl solle dafür 3000 Rt. aufbringen.
PS: Werl sei sicher bekannt, welch hohe Summen Geseke, Westernkotten und Erwitte haben zahlen müssen und gleichwohl Einquartierungen habe erleiden müssen.“[21]
Hier zeigen die kurkölnischen Räte aber innerhalb von wenigen Stunden einen Sinneswandel, der sprachlich nicht besser in administrativer Verkleidung hätte dargestellt werden können. Beide Schreiben gehören in die Typkategorisierung B und verdeutlichen insbesondere die Vehemenz des Hausierens durch den „tollen Christian“. Zumindest kann man den kurkölnischen Ratsherren keine Abneigung zu ihrer eigenen Landschaft (= Herzogtum Westfalen) attestieren. Zu sehr sind sie auch in sprachlicher Formulierung dem westfälischen Vaterland verbunden (Peterlinge undt liebhabere deß Vatterlandts; Zur Abwendung der Drohungen).
Die Werler waren keine „Peterlinge“ mehr dahingehend, dass durch diese ein Widerstand gegen den Braunschweiger hätte entstehen können. Wie auch anderorts waren in Werl die administrativen Voraussetzungen nicht gegeben, dass einem drohenden Zerwürfnis vor der eigenen Stadt Stand gehalten und der Krieg mit militärischen Mitteln abgewehrt werden kann. Auch die Fürstbistümer Münster und Paderborn, die der Hand des Kurfürsten unterstanden, waren zu keiner Zeit militärisch einflussreich und konnten den (fremdländischen) Landsknechten keinen merklichen Widerstand leisten. Systematische Partisanenaktivitäten, Streifscharen oder Marodeure in der Etappe waren zu keinem Zeitpunkt zu bemerken, ebenso keine Befreiungen einer besetzten Stadt im Westfalenland. Die Bedrohung der plündernden Raubzüge, die am Ende eines Durchmarsches erfolgten, hatten zur Folge, dass die Landesherren die Verhandlung suchten, um Freikäufe zu initiieren. Für sie war klar, dass die Wirtschaft- und Steuerkraft durch anstehende Plünderungen stärker betroffen gewesen wäre. Es war noch nicht abzusehen, dass die Zeitdauer möglicher Zahlungs- und Rüstungsverpflichtungen auch die vom Kurfürsten Ferdinand geführten Defensionsstrategie darstellen würde. Die Voraussetzung für eine Rettung war eine finanztechnische Dauerleistung an Steueraufkommen und Liquidität. Beides war allerdings am Ende des Böhmisch-Pfälzischen Krieges aufgebraucht. Hiermit saß Werl in der Mitte eines Spannungsfeldes aus Furcht vor der ausführenden, unkontrollierten Geldeintreibung bei Zahlungsunwilligen und der vielschichtig verursachten Verkleinerung des heute sogenannten Bruttosozialprodukts der Stadt. Psychoanalytisch gesehen kann dies als eine Erklärung für die ausufernden Hexenverbrennungen angesehen werden, das Bedürfnis der Rache und Vergeltung zu befriedigen, hierzu weiteres im Kapitel 9. Hier spiegelte sich die vorweggenommene Verteidigung des Kurfürsten Ferdinand von Bayern wider. Und diese Verteidigung hatte einen von den Konfessionen losgelösten Charakter. Nur wenige Tage nach dem Abzug des Welfen Richtung Hessen im Mai 1622 nahmen sich die Protagonisten der Katholischen Liga der Kontributionen in Westfalen an und erhoben ihrerseits an den Werler Magistrat Kontributionen, wie an nachstehender Auflistung einer Naturalienabgabe zu erkennen ist:
„Rechnung des Gerhard von Wickede über Lieferungen an die Stadt, die Dr. Gerhard (Kleinsorgen) und andere Herren wegen Forderungen des Herzogs Christian v. Braunschweig in Soest abgegeben haben (Auszüge):
Wein88q.ad8ß.13Rt.28ß
An die Obristleutnants Gallas und Cortenberg 1 Fuder Wein, das Ohm 18 Rt. 108 Rt. An den Grafen v. Anholt 1 Faß Wein 3 1/2 Ohm 7 Viertel ad18Rt.691/2Rt….[22]
Interessanterweise enthält dieser Auszug einer Rechnung noch den eigentlichen Initiator der Kontribution, nämlich den Protestanten aus Braunschweig, hier nun aber auch mit einer Weinlieferung an den Grafen von Anholt. In dieser Phase des Böhmisch-Pfälzischen Krieges konnten die Werler zumindest drohende Einquartierungen umgehen, da aus militärtaktischen Gründen Städte wie Soest, Paderborn oder Lippstadt konfessionsunabhängig nicht in der üblichen Etappe lagen.
Werl unterlag den Kontributionen, eine finanzielle Belagerung zur Verkleinerung der Handlungsfreiheiten und Gegenfinanzierungen. Zwei weitere Vermerke verdeutlichen die Schwierigkeit für die Werler Verwaltung, die Finanzen aufzubringen, um die angedrohten Belagerungen in Form von Einquartierungen zu vermeiden, durch den Stadtsekretär Cappius beglaubigt:
„Um Geld zu bekommen verkauft die Stadt Werl zur Abwendung der angedrohten Einquartierung des Herzogs Christian v. Braunschweig, im Einvernehmen mit den Steiner- und Bahrshöfenern (Einwohner zweier Stadtviertel) an Anton Zories einen abgemessenen Teil der allgemeinen Hode in der Haar („in der rollen mit littera B signiert“) 6 Werlmorgen groß, schießend Osten auf Wilhelm von Bernings Land, im Westen auf den Weg der vor den Beckerskämpen hergeht, im Süden an die Haar (=Stadtwald) im Norden hat Dr. Oger Brandis dieselben sechs Morgen mit 120 Rt. belegt, dieses Land wird nun an Zories für 16 Jahre pacht- und weinkauffrei ausgetan und festgelegt, daß das Land für 125 Rt. wieder eingeköst werden kann.“[23]
„Koste es, was es wolle“, hieß es sicher in guter Regelmäßigkeit aus dem Werler Ratshaus. Offenbar war die Angst vor der Einquartierung dermaßen, dass in den administrativen Vermerken das darauf zielende Vokabular bereits fest verankert war. Alle Ressourcen mussten veräußert werden, selbst die städtische Allmende. Je nach Intensität oder Absender, können diese charakteristischen Dringlichkeitspassagen für den Typ B oder C nach der Krusenstjernschen Differenzierung Verwendung finden. In den zwanziger Jahren war die Werler Stadtverwaltung der Meinung, dass nach Möglichkeit drohende Einquartierungen vermieden werden sollten. Das rief offenbar schon zu Zeiten Christians von Braunschweig Streit mit anderen Gemeinden aus. Unter dem Stadtkommandanten Dietrich Ottmar von Erwitte war Geseke 1622 die einzige Ortschaft, die sich nicht an den Herzog von Braunschweig auslieferte. Sie versuchte vergeblich über Bittbriefe, die westfälischen Ratsherren in Arnsberg als übergeordnete Verwaltungsinstitution für Westfalen davon zu überzeugen, dass sich Werl an den Kosten der Besatzung verhältnismäßig beteiligen möge.[24] Diese Aktenvermerke von 1623 zur „freundschaftlichen Korrespondenz“ zwischen zwei westfälischen Gemeinden zeigen die Anbiederungen, die aus der Finanznot heraus anrückten.[25] Stadtsekretär Cappius benennt die Geseker auf einem Briefkonzept vom 02. August 1623 noch als „gute Freunde“[26], obwohl bereits im Mai 1623 ein Brandbrief der Geseker veröffentlicht wurde, dies zeigt auch nochmal die Kontributionsmoral der Werler. Möglicherweise resultierte dieser Gemeindekonflikt entweder aus einer unbeabsichtigten Äußerung oder der bewussten Täuschung. Die kölnischen Räte haben am 09. Januar 1622 über den Landschreiber Eberhard Hönningh ausrichten lassen, dass Geseke trotz Rettung von der Einquartierung betroffen ist. Hier ist zu beachten, dass sich die Werler noch einen Tag vor der Salvierungsanordnung als „getreuwe Peterlinge“ und „manhaftt erzeigenn“ sollen gegen den Braunschweiger.[27] Möglicherweise war es auch eine bewusste Erschwerung, um der Enklave Geseke unterschwellig das verändernde Moment des Widerstands zu nehmen als resultierende Amtshandlung aus der kurfürstlichen Defensionsstrategie. So konnte den Werlern das Zurückziehen erleichtert werden. Die Aktenvermerke sind dahingehend allerdings nicht deutlich.
5. Die Hessen kommen
Die städtischen Finanzen in Werl waren bereits ab der Phase des Böhmisch-Pfälzischen Krieges fragil. In einem der vielfachen Akteneinträge wird berichtet, dass der Stadtkämmerer Michael Brandis der Stadt 1623 Reichstaler vorschoss, um die Geseker Kontributionen finanzieren zu können. Die prinzipielle Finanznot wird auch von Stadtbewohnern bezeugt, die der Stadt für verschiedene Kontributionen und Requisitionen Leihgaben zur Verfügung stellen mussten. Die Stadtbediensteten wie der Offizial Dr. Gerhard Kleinsorgen oder der erwähnte Stadtsekretär Barthold Cappius notierten die Schuldforderungen der Werler Bürger wie die des Giriedt von Wickede. Von zeitnahen Abtretungen der Verbindlichkeiten ist nichts herauszulesen, außer von unverbindlichen Absichtserklärungen der Stadtoberen.[28] Dadurch vergrößerte sich der innerstädtische Druck.
Nach Aktenlage hätte es für Werl im Rückzugsgebiet der katholischen Liga während des Zusammenstoßes mit dem Dänenkönig Christian IV. ein finanzielles Problem geben können. Das militärische Vakuum wurde ab 1630 sofort wieder durch Wilhelm V. von Hessen-Kassel gefüllt, er war Angehöriger der protestantischen Union.
Damit begann die Phase der indirekten und direkten Besetzung Werls während des Dreißigjährigen Krieges. Mit Beginn der Kooperation zwischen Hessen und Schweden unter ihrem König Gustav Adolf waren die am Hellweg gelegenen westfälischen Städte der direkten Plünderung ausgesetzt. Zeitgleich operierten in der ersten Hälfte der dreißiger Jahre die Katholiken als militärisches Gegengewicht unter General Graf Gottfried Heinrich zu Pappenheim. Für Werl war die Situation bis 1633 dahingehend ungünstig, dass die Stadt mit erhöhten Salvierungssummen arbeiten musste und durch die kurfürstliche Defensionstaktik, noch Weisungen der übergeordneten Regierung in Arnsberg ausgebreitet, und die Kontributionen und Requisitionen pünktlich und vollständig zu liefern hatte. So erhält der Werler Magistrat am 17. Januar 1632 eine Anweisung des 16. Januar 1632 bezüglich der drohenden Gefährdung durch Marodeure:
„Regierung Arnsberg (Landschreiber Winimar Monheim) an Stadt Werl: Eine merkliche Anzahl Volcks von etlichen 1000 Mann zu Fuß und zu Roß ist im Anmarsch, dazu hat die Stadt Werl zu liefern: 10.000 Pfund Brot, 100 Tonnen Bier, 20 Hemmel, 400 Pfund Speck „in aller möglichster eill ohn alle fehl“. Dies ist durch Rechnung zu belegen, da die Landschaft die Kosten erstatten wird.“[29]
Diese Anweisung erhält die Bestätigung, dass sich die Landsknechte der Frühen Neuzeit von Brot und Bier ernähren und dies als Standard in der Ernährungskultur ansahen. Hieraus lässt sich aber auch der monetäre Alltag der Stadtoberen (nicht nur für Werl) zeigen, denn zu der Zeit scheint die Namensnennung/Identifizierung der für die Requisition Bevorteilten in den Akten nicht mehr von Belang gewesen zu sein. Wer ist denn diese „merkliche Anzahl Volcks“? Es ist ungewiss, ob es sich um die Hessen oder Anhänger der katholischen Liga handelt. Es lässt sich vermuten, dass hinter der konfessionsunabhängigen Salvierungsanforderung der katholische Befehlshaber Pappenheim stand, der 1632 in Dortmund und Umgebung hausierte. Diese Anweisung fixiert auch den militärischen Endzustand in jenen Jahren, als Sieg und Niederlage im Westfalenland wechselten. „Daran erkenn´ ich meine Pappenheimer“, dieser Ausspruch, der ursprünglich positiv besetzt war, erhielt hier eine negative Wendung bezüglich der Besatzungspolitik in dieser Zeit. Dem Hessen Wilhelm V. wird auch nicht entgangen sein, dass Werl bis dahin von Einquartierungen und finalen Belagerungen betroffen war. Die Ausartung der Besatzung folgte im November 1633, als Artillerieverbände der Hessen vor den Toren Werls lagerten. Am 28. November gab es eine Einigung zwischen der Stadt (als Vertreter war Stadtsekretär Cappius vertreten), dem Obristmajor der hessischen Armee und dem Werler Pastor Kellner.[30] Die Intervention des Pastors erfolgte durch ein starkes Interesse an der Nichtveräußerung der Kirchenglocken, wodurch die religiöse Verbundenheit der Werler und damit auch die Anfälligkeit für religiöse Exzesse deutlich wird.
Eine richtige Eroberung der Hessen hat es also nicht gegeben, sondern vielmehr eine Verständigung. Die Klerikalen im Einzugsgebiet der Stadt besaßen hierfür auch noch genügend Barmittel. Die Restsumme der vereinbarten 500 Reichstalern konnte die Stadt „ohnfeilbar“ mit ihren Methoden der (sicheren) Geldeintreibung mit Karenzzeit von wenigen Wochen begleichen. Die bisherige Strategie wurde so fortgesetzt. Entweder war die Stadtmauer so verteidigungsunwürdig oder den Stadtoberen ging es um die Aufrechterhaltung des negativen Friedens, da so die Bevölkerung aus den drohenden Brandschatzung herausgehalten werden konnte. Die Reserven hierfür waren immer noch vorhanden. Dieser Umstand bedeutete also das Fanal für die hessischen Truppen.
Der Landgraf aus Hessen hatte hier die finanziellen Belastungen zu tragen. Durch den Vertrag von Werben 1631 erhielt er durch die verbriefte Schenkung Gustav Adolfs die Stifte Paderborn und Münster, nach dem Tod des Schwedenkönigs 1632 in der Schlacht bei Lützen stand der Hesse alleine und musste sämtliche Möglichkeiten der Kontribution und Requisition ausschöpfen. Truppenteile des in hessischen Diensten stehenden Generalleutnants Peter Melander waren nun bis 1636 vor Ort einquartiert, um von dort aus in Statthalterschaft des hessischen Landgrafen umlandiges Gebiet zu erobern (u. a. Einnahme Hamms im Mai 1634) und sich dem ligistischen General Lothar Dietrich von Bönninghausen entgegenzustellen. Die im Stadtarchiv vorhandenen Akten zu dieser Zeit sind mit zahlreichen Einträgen über Einquartierungskosten und -listen, Kontributionslisten oder Restantenlisten versehen.[31] Aus diesen Akten heraus wird das Bild vermittelt, dass die Stadtbevölkerung Werls vollumfänglich in das Kontributionssystem der Hessen eingebunden wurden, bis auf die Inhaber der Salva Guardia. Diese Salva Guardia war ein verbriefter Schutz, der prinzipiell Zugriffsfreiheit oder ein freies Geleit zusicherte und für dessen Umsetzung ein Personenschutz abgestellt wurde. Die Marketender oder die Diplomaten konnten über die Ausstellung von Geleitbriefen Grenz –oder Frontlinien passieren. Waren Bewohner von Gebäuden oder Siedlungen im Besitz von Schutzbriefen, blieb die dortige Infrastruktur unbehelligt vor Angriffen. Das Salva Guardia-Privilegium konnte auch auf Körperschaften übertragen werden, verdeutlicht durch die kaiserliche Reichspost unter Thurn und Taxis.[32]
Auch Magistratsangehörige konnten sich dem nicht entziehen, dies ist auch bei Offizial Dr. Kleinsorgen nachzulesen, der den hessischen Obristen Giso aufnahm.[33]
Erschwerend kam nun noch für die Werler Bevölkerung hinzu, dass nicht nur die hessischen Truppenteile logiert werden mussten, sondern auch die Marketender und deren Trosse Kontributionslisten verursachten.[34] Insgesamt schien aber die hessische Besatzung, abgesehen von kleineren Zwischenfällen, nicht die Grundbasis der Stadt angegriffen zu haben. Die Plünderung als Ausuferung der Kontribution sollte noch kommen.
6. Die Glaubensbrüder plündern? … Dies timoris
Für die Werler Bevölkerung, für die katholische Bevölkerung dieser Stadt, hätte es ein denkwürdiger Tag werden können, als das katholische Entsatzheer unter Führung des Grafen Johann von Götzen bei der Rekatholisierung Westfalens die Tore Werls im Spätsommer erreichte. Die Vertreibung des hessischen Landgrafen war hausgemachte Kaiserpolitik. Der Werler Magistrat sowie die Werler Bevölkerung sehnte den Entsatz herbei. Die Forderung nach Steuern und die Geldbeschaffung waren keine beliebigen Operationen, und das brandgeschatze Umfeld formte die bedingte Infrastruktur. Werl blieb am Ende der hessischen Besatzungszeit 1636 eine infrastrukturelle Einöd.
Am Festtag des Erzengels Michael (29. September), dem „Bezwinger Satans“, dem Schutzpatron des Heiligen Römischen Reiches, erhielt Werl nun die hessische Befreiung. Glücklich konnte man nicht sein unter dem Kommando des kaiserlichen Generals von Götzen, denn schon 1630 duldete er unrühmlich im vorpommerschen Pasewalk mehrtägige Brandschatzungen, auch das „Pasewalker Blutbad“ genannt. Zur Plünderung Werls 1636 lesen wir folgenden Aktenvermerk:
„Am Tage S. Michaelis Archangeli (=29.9.) 1636 hat die kaiserl. Armee Werl zurückerobert, der Schaden durch die Hessische Einquartierung wird auf 11272 1/4 Rt. beziffert. Am 29.9.1636 ist eine Reiterei von 679 Mann (ohne Bagage gerechnet) in Werl einquartiert worden, welche bis 8.10. von den Bürgern verpflegt wurde. Diese Kosten werden auf 6790 Rt. beziffert. Nach Auszug der Reiterei kamen Dragoner vom 8.10.-16.10 und blieben mit 121 Pferden = 484 Rt. 156 Personen, jede Person tägl. 1 Reichsorth, macht in 8 Tagen 312 Rt.“[35]
Insgesamt stehen 6790 Reichstaler Einquartierungskosten für die Teile der Entsatztruppen gegenüber den 11272 Reichstalern an hessischem Schaden aus drei Jahren Besatzung. Entweder erstand hier eine Verrechnung oder von Götzen war seinem Ruf getreu, der Soldateska Brandschatzung zu gewähren. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die hessischen Sachschäden auf einem erträglichen Maß geblieben sind, da diese in keiner Relation zu den Schäden durch die Götzenschen Truppen stehen. So ergibt sich in den nachfolgenden Akteneinträgen das „infantile Magdeburgisieren“ der westfälischen Stadt. Dies wird auch in dem Schadbericht des Offizials Dr. Christian Kleinsorgen deutlich:
„Hiemit zu wissen, daß die keiserische Soldaten jungst am negstverlittenen Fest St. Michaelis bei Eroberung der Statt Werll anfangs meinen Hob (=Hof) erstiegen, die Hob- und Haußthuren auch alle Gemacher, Keller, Soller, Kisten, Schreen (=Schrein, Schrank) und Triesoren mit Gewaldt entzweigeschlagen, alles, so darin an Gelde, Silber und Zinnewerk, Fleisch, Butter, Keeß, Speiß, Tranck, Kleidern und Lingewandt furhanden gewesen, ires Gefallens vier oder funff Stunde lang perscrutiert (=durchsucht) und mehrentheilß weggenhomen, auch mir sechs gutte Pferde abhendig gemacht und mein Gesinde, umb mich nachzuweisen, zum hartesten angestrengt, geschlagen und dermaßen gefheret (=gefährdet), daß ich mich neben meiner Haußfrauwen ins offen zu begeben, ohn Leibsgefhar nicht getrawet, sondern uns an einem heimblichen Ort so lang, biß der Her(r) Oberster Kleppinck uns zuletzt selbsten daraus errettet, verbergen mpssen. Und ob ich wol ohnlengst darnach wegen der pestilentzialischen Infection mein Hauß verweichen müssen und also alles, was ich verlohren noch zur Zeit nicht eigentlich p(er) species zu designiren weiß. So halte ichs doch dafür, daß sothaner Schade sich über vier oder funffhundert Reichsthaller erstrecken werde. Geben Werll 10. 9bris (=November) ao 636, Christian Kleinsorgh D(oktor) Richter daselbst Mpp.“[36]
Der Wahrheitsgehalt dieses Berichtes für den 29. September 1636 muss nicht angezweifelt werden. Durch den Kleinsorgschen Bericht, datiert vom 10. November 1636, wird deutlich der Plünderungscharakter vom 29. September aufgezeigt. Die konfessionsunabhängigen Plünderungen und weitere Brandschatzungen waren im Kriegsalltag fest verankert und breiteten sich im Westfalenland aus. Auch die folgende Aktennotiz des Bürgermeisters Dietrich Wrede lassen keinen Zweifel zu, dass am Festtag St. Michaelis die Magdeburger Blutnacht von 1631 im Kleinformat vollzogen wurde:
„(Bürgermeister) Diderich Wrede beziffert seinen Schaden bei der Plünderung seines Hauses, als die kaiserl. Armee am 29.9. 1636 Werl eroberte auf 173 Rt. (1 1/2 Seiten spezifiziert), dann folgt: „Mit wilchen obb(emelten) Porzehelen (=Gegenstände) sie sich nicht ersettigen laeßen können, sondern meine Gotsalige liebe Haußfraw, wilche ohne stoeße und schlegt (=schlicht) ihr leben biß ins 72 Jahr mit ehren zugepracht, in ihrem thotbeth jehmerlich mit Backenstreichen uberfallen, daß sie daruber entrüstet unnd folgendts gestorben“. (…) Rittmeister Creutz sei bei ihm mit 24 Pferden 6 Tage in Logis gewesen. Dem Obristen Haußman 5 Tage kontribuieren müssen. (…)“[37]
Die typischen „Bluthochzeiten“ wie die Bartholomäusnacht 1572 oder die Magdeburger Hochzeit 1631 wurden in Werl so nicht vollzogen. Die Plünderungen der kaiserlichen Soldaten haben nur in geringerem Maße stattgefunden, die Sachschäden in der Stadt riefen die große Verbitterung in der Werler Bevölkerung hervor. Aus einem Brandbrief des Werler Magistrats vom 20. Oktober 1636 ist herauszulesen, dass die Infrastruktur im Kern der Stadt erhalten blieb. Mehrere Kompanien der kaiserlichen Truppen haben Quartier bezogen, Verwundete wurden versorgt, die sogenannte Bagage kündigte sich an und die Exekutionstruppen des verantwortlichen Drosten erhielten Einzug.
Auch hier erfolgt die Bitte um Aufteilung der Kontributionslasten auf mehrere Ämter.[38] Sogar Feldherr von Götzen (der Plünderer selbst!) mahnte die Regierung in Arnsberg mit einem Bittbrief an und erläutert die Situation Werls (Eingang am 06. Oktober 1636):
„Stadt Werl an Regierung Arnsberg (durch den Boten Conrad Valentin): präsentiert ein Schreiben des Generalfeldmarschalls Goetz aus dem Feldlager vor Dortmund: Bitte um Sendung von Viktualien und Landschätzen zum Beistand Werls. Die Stadt habe bisher vieles allein bezahlt, was Sache des Landes gewesen wäre.“[39]
Entweder hatte der „Pasewalker Blutrichter“ eine Barmherzigkeit der Werler Bittgesandstchaft entgegengebracht oder die Werler haben die Versorgungsressourcen mit falschen Tatsachen geschmückt. Jedoch verdeutlichen die Brandbriefe an die Regierung in Arnsberg, die Akteneinträge der Stadtoberen, die Korrespondenz mit dem kaiserlichen Generalkommissar und die Requisitionen die verbrauchten Ressourcen der Stadt Werl. Aber auch in dieser Lage gab es keine vollständige Mithaftung für alle Werler Stadtbürger. Die Manifestierung einzelner Privilegien in einer nach wie vor existierenden Ständegesellschaft konnte auch durch die „freie Stadtluft“ nicht abgebaut werden. Am 14. November 1636 ließ der Werler Magistrat, mit Unterschrift des Stadtsekretärs Barthold Cappius, folgendes in Arnsberg anfragen:
„Bittschrift der Stadt Werl an die westf.Räte: Einige Werler Bürger haben Salvaguardien und wollen für den Unterhalt der Companie des Generalkommissars und (Werler) Drosten nicht zahlen. Stadt ist der Ansicht, daß alle Bürger zahlen müssen. Bitte um Entscheidung.“[40]
Bereits nach einem Tag erhielten die Werler Stadtoberen eine für sie niederschmetternde, aber auch bezeichnende Antwort aus Arnsberg:
„Entscheidung der anwesenden Landständ, Arnsberg. Die Salvaguardien schützen vor Einquartierung der Häuser, von den Gütern müssen jedoch alle Bürger ihre Lasten tragen!“[41]
Gewiss konnte der Magistrat nicht alle Ressourcen nutzen, die in der Stadt noch vorhanden waren, da die „Patrizier“ in der Regel mit der Salva Guardia geschützt waren und Verwertbares deponiert hatten. Dies war aber weniger in den umliegenden Kotten oder Landgütern, diese wurden durch die Raubzüge weitestgehend zerstört.
Zusammengefasst, Werl blieb in Arnsberg unbeliebt und verdächtigt. Mehrmals verwies der Werler Magistrat in Memoranda auf die hohen Kosten für die Schlossgarnision Werl[42], aber Arnsberg zeigte keine Reaktion und lehnte Partizipation ab.[43]
Lag es nun an der langjährigen hessischen Besatzung, in der keine merklichen Widerstände der Werler Bevölkerung aktenkundig ist? Oder lag es an Geseke, die Christian von Braunschweig erfolgreich widerstanden und erst 1633[44] nach mehreren Tagen hessischer Belagerung kapitulierten im Gegensatz zu den belagerungsunwilligen Werlern? Der Geseke Johann Krane wurde sogar von Kaiser Ferdinand II. 1633 zum Reichshofrat in Wien ernannt, der dann später auch als Bevollmächtigter des Kaisers Ferdinand III. am Zustandekommen des Westfälischen Friedens in Münster beteiligt war. Am 15. Oktober 1636 erfolgte ein Treffen der Werler und Kölner Ratsherren im Rathaus in Werl, wo auch die hessische Besatzungszeit thematisiert wurde und die die Frage aufkam, inwieweit noch die Eidbindung an den Kölner Kurfürsten bestehen würde. Den Katholiken war aufgefallen, dass der Werler Magistrat des Öfteren von „kaiserl. Ausplunderungsschaden de Ao 1636 in die S. Michaelis Archangeli (=29.9.1636)“[45] sprach. Dies wurde regelmäßig aktenkundig, an den Hessen jedoch wird in den Akten keine Kritik geübt. Zudem widersprachen die Erlebnisse der hessischen Besatzungszeit in Westfalen auch den verhältnismäßig moderaten Situationen in der Besatzungszeit der Stadt Werl. Entweder war es eine Gleichgültigkeit der Werler oder es erhob sich ein nicht in Erscheinung tretender infrastruktureller Revanchismus gegen die Werler als Ausdruck für die jahrelange Kollaboration mit den Protestanten. Bei den Werler Stadtoberen war kein ausgeprägtes Interesse im Herbst 1636 an der Rückeroberung vorhanden. Wie ein Magnet zog es die kaiserlichen Truppen und deren Bagage nach dem 29. September 1636 in die Stadt, um in der hessischen Besatzungshochburg Werl die verzögerte Plünderung zu zelebrieren. Am 12. November 1636 erfolgte dann die indirekte Kapitulation des Werler Magistrats, als in einer Supplicatio an die Regierung in Arnsberg die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit der Stadt Werl angekündigt wurde. Schon in den Wochen zuvor mahnte der Stadtmagistrat offensichtlich wegen der überhöhten Kontributionen. Dokumentiert ist dies über die täglichen Brotlieferungen an die kaiserliche Feldartilleriebesatzung, es zeigt die bevorstehende Insolvenz.[46]
Spätestens am 29. September 1636 musste man also aus Werler Sicht konstatieren, dass die konfessionelle Zugehörigkeit nicht mehr gegeben war. Befehlshaber wie von Götzen hatten vermutlich aus taktischen Gründen nur eine beschränkte Erstürmung der Stadt Werl befehligt, um sich hinsichtlich der Operationen gegen den hessischen Landgrafe nicht einer unnötigen logistischen Benachteiligung auszusetzen. Und die Plünderung der Stadtmittel sollte auf absehbare Zeit auch nicht beendet werden. Immer wieder ist von übermäßigen Einquartierungen, Bränden und einer beeinträchtigten Infrastruktur zu lesen, aber in Arnsberg zeigte sich keine Solidarität für die Glaubensbrüder.[47]
7. Unheil über die Stadt – Feuer und Flammen in Werl
Anno Domini 1633 „Charfreytage den 25. Martii“ entstand in der Stadt eine große Feuersbrunst. Hier zeigt sich ein Beispiel einer Verwahrlosung durch die hessischen Soldaten in Werls Besatzungszeit. Soldaten, von dem logierenden Hauptmann Clot, verwahrlosten das Licht, Mellins Haus am Markt geriet in Brand. Das Feuer verbreitete sich mit einer Rapidität, dass es 82 Häuser, das Hospital und Kirchen in Schutt und Asche legte.[48]
Im gleichen Jahr, am 24. Oktober (14. Oktober[49]), wurde die Stadt vom Landgraf zu Hessen mit schwedischer Hilfe umzingelt. Es wurde ein Ultimatum gestellt, die Stadttore zu öffnen. Die Stadt wich aus, sie könne die Tore nicht öffnen, da die Torschlüssel im Besitz der Garnison seien.[50] Vehement wurde die Stadt unter Beschuss genommen, wie Brandis berichtet, der Salzplatz, das Himmelreich und 52 Häuser gerieten in Brand.[51] In einem Schreiben vom Landgraf an die „Königin Elisabeth von Böhmen“ ist zu lesen, die Stadt Werl habe sich „heute“ auf Accord ergeben, das Feuer der Mörser auf die Stadt habe 100 Häuser ergriffen.[52] Die Okkupation von Werl schien von wichtiger Bedeutung zu sein. Die Eroberung führte zu extraordinärer Armut in der Stadt wie Brandis beschreibt:
Waruf dan Ellendt uber Ehlendt erfolgte; daß liebe Brodt gienge ab, also auch daß man daßelbe auß dem Bergischen Lande, und weiter herlangen muste. Die Leuthe versturben auß Kummer und verwichen in den Krieg oder andere Lande, die Dorffere umbher wurden oede und wüste, daß nit Katz oder Hundt darinnen zu finden. Der Acker pliebe ungebawet und unbesamet, auch dergestalt (daß wolten die arme noch übrige Leuthe anders Lebens- und Contributionsmittele erzwingen) auß Abgang der Pferde, sich Man und Frawen in Kahrren spannen und daß Holtz, umb Gelt darauß zu machen, naher den Saltzwerkeren ziehen und also im bittern Schweiße utunque sich erhalten musten, steets unter Hoffnung, es mogtedoch endtlich wieder beßer werden.[53]
Desgleichen wurde die Stadt in den Jahren 1637 und 1645 von einer Feuersbrunst heimgesucht.[54] Diese wurden jedoch durch Unachtsamkeit der Werler Bürger initiiert.
8. Die Pest – mortifer res
Die Pest gehörte zu den Merkmalen des Dreißigjährigen Krieges. Zahlreiche Bewohner von Orten und Städten erkrankten und starben an der Pest. Sie wurde durch Flöhe übertragen, die sich auf der Kleidung der Bevölkerung befanden.[55]
Auch der Pesteinfall machte vor Werl nicht halt. 1636 wird diese durch die Truppen erneut eingeschleppt, in der Zeit des Dreißigjähren Krieges wurde Werl 1625, 1631 und 1634 von der Pest heimgesucht.
Wie passend schrieb es 1637 Andreas Gryphius in seinem Gedicht“ Menschliches Elende“ :
„Was sind wir Menschen doch? Ein Wohnhaus grimmer Schmertzen.
Ein Ball deß falschen Glücks, ein irrlicht dieser Zeit.
Ein Schauplatz herber Angst, besetzt mit scharffem Leid.“
Dieses Gedicht charakterisiert das Daseinsgefühl der Menschen, sinisterer Fatalismus bestimmte die Zeit. Brandis beschreibt es für das Jahr 1636:
„Aber die abschewliche Seuche der Pestilentz schluge hinzu, von dem Uberrest noch viele jung und alte Leute auch die stärckiste Männer wegnahme und verschlunge.“[56]
J. Deneke berichtet:
„Im Hause von Dietrich Papen sei eine verschlossene Kammer gewesen, in der man Möbel, Betten und Kleider aus der früheren Pestzeit unter Verschluß hielt. Der Oberst Kleppinck habe die Tür gewaltsam öffnen und die Kleider an die Soldaten verteilen lasse, obwohl papen ihn über den gefährlichen Inhalt der Kammer aufgeklärt hatte. Der Oberst soll hier geheime Schätze vermutet haben.“[57]
Die Seuche brach also erneut aus. Auch Dietrich von Papen selbst, Bürgermeister von Werl, erkrankte an der Pest und verstarb am 20. Mai des Jahres. In den Ratsprotokollen der Stadt wird nichts Weiteres erwähnt, spartanische Meldungen sind nur in den Rechnungsbüchern zu finden:
- April: „Den armen Krancken leuten, so in der Stadt liggen und mitt der Pest verhafft, geben 1m… eine Magt, so ahn der Pest gestorben, zu begrebniß geben 1m“.[58]
Auch im August forderte die Pest noch Opfer, „einem Karrentreiber wurden 6m gezahlt, weil er „etzliche auß der Stadt gefuhrt“.[59]
9. Hexenprozesse – Magie und Zauberei auf den Scheiterhaufen
Die Hexenprozesse stehen ohne Zweifel in Verbindung mit dem Dreißigjährigen Krieg in Westfalen. Für die Zeit des Dreißigjährigen Krieges begannen ab 1628 in Werl die Hexenprozesse. Im gleichen Jahr wurde zudem die Erweiterung der Hexenprozessordnung bestätigt, sodass auch eine Regelung für die finanziellen Aspekte getroffen wurde.[60] Die Quellenüberlieferung bietet hierfür 57 Protokolle, die im Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen unter Msc. VI Nr. 264a geführt sind. Die weiteren 17 Verurteilten lassen sich über die Rechnungsbücher der Stadt Werl finden.[61] Die fast vollständig vorhandenen Ratssitzungsprotokolle der Stadt aus diesen Jahren berichten nichts über die Hexenprozesse. Protagonisten der Prozesse waren Dr. Christian Kleinsorgen, Richter und Kommissar für Werl und der Kommissar Heinrich Schultheiß, der zwischen 1641 und 1644 für erneute Verurteilungen verantwortlich war. Insgesamt wurden 73 Menschen zum Tode verurteilt und hingerichtet.[62] Wo lagen nun die Beweggründe für diese Prozesse? Die Lebensbedingungen haben sich durch den Krieg verschlechtert, es gab nicht ausreichend Lebensmittel, die Preise hierfür verdoppelten sich fast. Die Kontributionen konnten nicht mehr alleine vom Magistrat bezahlt werden, sie wurden auf die Bevölkerung ausgelegt. Erschwerend kam noch die Versorgung der Truppen hinzu, diese mussten auch in Zeiten der Hungersnot und finanziellen Schwächen versorgt werden. All dies schürte den Hass und die Rachelust in der Bevölkerung. Es musste ein Verantwortlicher für das Elend gefunden und zur Strafe gezogen werden. Hieraus entstanden nun Gerüchte über Personen, sie hätten durch magische und dämonische Kräfte das Wetter verwünscht, Tiere erkranken lassen und Menschen Schaden zugefügt. Auf dieser Basis wurden sie zum Tode verurteilt und hingerichtet.[63]
10. Schlussbetrachtungen und ein methodisches Resümee
Werl war zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges weder eine Finanzkraft in der westfälischen Provinz noch ein wichtiger Punkt für die Aufstellung und Rekrutierung der ligistischen oder protestantischen Truppen gewesen. Werl hatte, trotz der Lage am Hellweg, zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges Belastung zu tragen und verfügte über den militärstrategischen Fall der Nichteinquartierung oder eben nur der zeitlich befristeten Verpflegung für Durchmärsche. Das Nichtvorhandensein von Supplikaten (Suppic) oder Memoranda (Memorial) in den Werler Ämtern bis in die Anfangsphase des Schwedischen Krieges (ab 1630) verdeutlicht die konfessionsunabhängigen Kontributionen und Requisitionen. Diese verlangten den Stadtkämmerern wie Michael Brandis punktuelle Übermaße an Verpflichtungen ab. Die Geldakquirierung für die indirekten Besatzungsverpflichtungen erfolgte, auch schriftlich vermerkt, über das Zustandekommen und die Bestätigung über die im Werler Gebiet wohnenden Bürger. Die Erstellung von Rechnungen wurde von den Werler Stadtoberen (meist durch Stadtsekretär Cappius beglaubigt)[64] transparent und ohne Komplikationen vollzogen.
Die Aktenlücke von 1626 ergibt Spielraum für Spekulationen. Möglicherweise war den Stadtoberen in Werl das Agieren des Hexenjägers und -richter Dr. Christian Kleinsorgen, Sohn des Offizials Dr. Gerhard Kleinsorgen, nicht bemerkenswert für eine schadenanhaftende Aktenbemerkung. Die Akten lassen hier jedoch keine Konklusion zu.
Auch die aus den Aktenvermerken herauszulesenden Verhältnisse mit den Landständen in Köln und Arnsberg oder mit der westfälischen Gemeine Geseke sind nicht konkludierbar, da es durch die Akten nicht unmissverständlich klärbar ist.
Das Zusammenspiel aus Täuschung, Missmut, gefühlter ungerechter Beteiligung an Zehrungskosten, Brandbriefen oder auch Verdächtigungen ist in den Korrespondenzen erkennbar. Die Krusenstjernsche Kategorisierung – zumindest für einen Ausschnitt der Werler Administerialkorrespondenz – kann hier weiterhelfen, damit Aussagen zum Grad der Dringlichkeit vollzogen werden können. Diese sind aber noch zu grob skizziert, um im Fazit die „Ego-Dokumentation“ als konklusionswuchtig bezeichnen zu können. Weiteres bleibt auf diesem Gebiet noch abzuwarten. Für ein Gesamtbild muss hierfür eine weitere Aktenarbeit erfolgen, um eine Interpretation durchführen zu können. Warum die unter der Instanz des „tollen Halberstädters“ aufzeigbare Korrespondenz mit Geseke aus den Bestandsakten B02-Kriegslasten genommen oder einfach nicht fortgeführt wurde, bleibt vorerst unbeantwortet. Hier könnte die Durchsicht der Schatzregister im Stadtarchiv Werl (Aktenbestand B01) oder im Landesarchiv Abteilung Westfalen in Münster Klarheit verschaffen.
Für die hessische Besatzungszeit ist außer dem Gesamtschaden am Ende der Zeit nichts Negatives überliefert. Aus den vorliegenden Akten kann kein signifikanter Anstieg der Kontributionen herausgelesen werden. Für weitere Schlussfolgerungen kann eine Arbeit mit den Schatzregisterarchiven aus Arnsberg, Werl oder Herdringen erfolgen. Die Aktenvermerke von 1633-1636 vermitteln das Bild einer notgedrungenen Symbiose im Interesse eines Burgfriedens, um die städtische Infrastruktur nicht in Gefahr zu bringen. Auch hier erfolgt die administrative Abwicklung der Kontributionsleistungen. Sachlichkeit und Nüchternheit war der Alltag von Dietrich Wrede und Barthold Cappius. Ein Arrangement vom 28. November 1633[65] zeigt, dass der Magistrat mit Einbindung des städtischen Pastors die hessische Artillerie von Zielschussübungen abhalten wollte. In dieser Vereinbarung wird indirekt eine Einnahme der Stadt unterstellt, es kann also nicht von einer ausgeprägten Belagerungsmentalität gesprochen werden. Dies konnte der Braunschweiger für sich im Böhmisch-Pfälzischen Krieg nutzen. Als der katholische Feldherr Johann von Götzen eintraf, um den hessischen Landgrafen aus Westfalen zu vertreiben, muss der Abzug der Hessen geordnet und ohne Zwischenfälle abgehalten worden sein. Zumindest sind im Werler Aktenbestand B02 keine hessischen Plünderungen verzeichnet.
Die Plünderungen erhalten erst mit dem 29. September 1636 einen Vermerk, der Tag der Plünderung durch die Konfessionsbrüder. Die Schriften der Werler Magistrate Kleinsorgen und Wrede verdeutlichen den Übergang von einer sachlichen Geschäftsführung zu einer gefühlsbetonten, sogar mit Brandbriefcharakter.[66] Die Grenze für die Ressourcenrestauration war für Werl überschritten die katholischen Ligisten lieferten hierfür den entscheidenden Stoß. Selbst Johann von Götzen, bekannt für seine Bluthochzeiten und Brandschatzungen, zeigte sich mitfühlend gegenüber der Werler Zahlungsunfähigkeit.[67] Die Gegenrechnung von den hessischen Besatzungskosten und dem katholischen Entsatzheer verdeutlichen den großen Sachschaden unter Johann von Götzen am Festtag St. Michaelis 1636.[68]
Die Salvaguardien, bei den Erbsälzern in Werl fest verankert, standen ebenfalls zur Disposition[69], standen aber nicht zur Liquidierung. Über die Motive der Plünderung der Ligisten können die Akten keine Auskunft geben, der Aktenvermerk Bl. 197 zeigt auch das Mitgefühl des Konfessionsbruders Johann von Götzen. Dies steht allerdings in Kontrast, da ohne militärische Aktionen eine klassische Plünderung durchgeführt wurde und das am Festtag St. Michaelis. Eine weitere Aktenarbeit könnte die Motivlage der administrativen und militärischen Ebenen verdeutlichen. Die Genese der Werler Akten ab dem 29. September 1636 veranschaulicht auch die Brutalität in den personalen Interdepenzen der katholischen Liga.
11. Quellen- und Literaturverzeichnis
11.1 Quellenverzeichnis
Brandis, Hermann: Historie der Stadt Werl, in: Seibertz, Johann Suibert: Quellen der westfälischen Geschichte 1, Arnsberg 1857, S. 43 – 95.
Marcus Tullius Cicero, Philippica V, 5.
Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster (Hrsg.): Der Dreissigjährige Krieg und der Alltag in Westfalen, Quellen aus dem Staatsarchiv Münster (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen Reihe C Band 43), Münster 1998
Livius, Ab urbe condita XXXIV, 9.
StA Marburg, 4h Nr. 110, 14.
StA Marburg 4f Pfalz Nr. 314.
StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8.
StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B9.
StA Werl C II Nr. 7 Bd. 2.
www.archive.nrw.de/LAVNRW/ jsp /findbuch.jsp? verzguid…archivNr =388
11.2 Literaturverzeichnis
Alt, Peter-Andre (Hrsg.): Friedrich Schiller (1798/2004), Sämtliche Werke: Dramen 2, München 2004.
Asmus, Bärbel: Die Bevölkerung: Entwicklung und Sozialstruktur, in: Denecke, Dietrich; Kühn, Helga-Maria: Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt 1, Göttingen, 1987, S. 161 – 198.
Cunz, Reiner: Gottes Freund, der Pfaffen Feind. Zu den Propagandamünzen des „tollen Christians“, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 70 (1998), S. 347-362.
Decker, Rainer: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen, in: Bruns, Alfred: Hexengerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland, Schmalenberg-Holthausen 1984, S. 189 – 218.
Dekker, Rudolf: Egodocumenten. Een literatuuroverzicht, in: Tijdschrift voor geschiedenis 101 (1988), S. 161 – 189.
Elwert, Georg: Anthropologische Perspektiven auf Konflikt, in: Eckert, Julia (Hrsg.): Anthropologie der Konflikte. Georg Elwerts konflikttheoretische Thesen in der Diskussion, Bielefeld 2004, S. 26 – 38.
Gawlich, Tanja: Der Hexenkommissar Heinrich Schultheiß und die Hexenverfolgung im Herzogtum Westfalen, in: Klueting, Harm (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen 1, Münster 2009, S. 297 – 320.
Kohn, Werner: Hexenjagd in Werl, in: Werl gestern, heute, morgen (1990), S. 7 – 26.
Medick, Hans: Der Dreißigjährige Krieg. Zeugnisse vom Leben mit Gewalt, Göttingen 2018.
Presser, Jacques: Memoires als geschiedbron, in: Brands, Maarten; Haak, Haak (Hrsg.): Uit het werk van Dr. J. Presser, Amsterdam 1969, S. 277 – 282.
Schmidt, Georg: Die Reiter der Apokalypse. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, München 2018.
Schulze, Winfried: Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte? Vorüberlegungen für die Tagung „Ego-Dokumente“, in: Schulze, Winfried (Hrsg.): Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte, Berlin 1996 (Selbstzeugnisse der Neuzeit 2), S. 11 – 30.
Tomaschek, Johann Adolf: Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs und Reiches im XV. Jahrhundert, Wien 1865.
Von Krusenstjern, Benigna: Was sind Selbstzeugnisse? Begriffskritische und quellenkundliche Überlegungen anhand von Beispielen aus dem 17. Jahrhundert, in: Historische Anthropologie. Kultur, Gesellschaft, Alltag. Bd. 2 (1994), S. 462–471.
Wilson, Peter: Der Dreißigjährige Krieg. Eine Europäische Tragödie, Darmstadt 2017.
Xylander, Heinrich: Herzog Christian der Jüngere von Braunschweig und Lüneburg (1599-1626). Das Leben eines protestantischen Führers aus dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges, Willebadessen 2014.
[1] Brandis, Hermann: Historie der Stadt Werl, in: Seibertz, Johann Suibert: Quellen der westfälischen Geschichte 1, Arnsberg 1857, S. 43 – 95, S. 83 (im Folgenden zitiert als: Brandis, Historie).
[2] Schmidt, Georg: Die Reiter der Apokalypse. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, München 2018 und Wilson, Peter: Der Dreißigjährige Krieg. Eine Europäische Tragödie, Darmstadt 2017.
[3] Medick, Hans: Der Dreißigjährige Krieg. Zeugnisse vom Leben mit Gewalt, Göttingen 2018, S. 12 – 13.
[4] Elwert, Georg: Anthropologische Perspektiven auf Konflikt, in: Eckert, Julia (Hrsg.): Anthropologie der Konflikte. Georg Elwerts konflikttheoretische Thesen in der Diskussion, Bielefeld 2004, S. 26 – 38, S. 26 – 28.
[5] Die Aktenvermerke können unter www.archive. nrw.de/LAV_NRW/ jsp / findbuch.jsp? verzguid…archivNr =388 abgerufen werden.
[6] Brandis, Historie, S. 83.
[7] Presser, Jacques: Memoires als geschiedbron, in: Brands, Maarten; Haak, Haak (Hrsg.): Uit het werk van Dr. J. Presser, Amsterdam 1969, S. 277 – 282, S. 278 und Dekker, Rudolf: Egodocumenten. Een literatuuroverzicht, in: Tijdschrift voor geschiedenis 101 (1988), S. 161 – 189, S. 161.
[8] Schulze, Winfried: Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte? Vorüberlegungen für die Tagung „Ego-Dokumente“, in: Schulze, Winfried (Hrsg.): Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte, Berlin 1996 (Selbstzeugnisse der Neuzeit 2), S. 11 – 30, S. 19 – 21.
[9] Von Krusenstjern, Benigna: Was sind Selbstzeugnisse? Begriffskritische und quellenkundliche Überlegungen anhand von Beispielen aus dem 17. Jahrhundert, in: Historische Anthropologie. Kultur, Gesellschaft, Alltag. Bd. 2 (1994), S. 462–471, S. 463 (im Folgenden zitiert als: Von Krusenstjern, Selbstzeugnisse).
[10] Von Krusenstjern, Selbstzeugnisse, S. 464.
[11] Von Krusenstjern, Selbstzeugnisse, S. 465.
[12] Der damalige Fürstbischof von Paderborn, Dietrich von der Recke, bezeichnete am 8. April 1622 in einem Brief den Herzog erstmals als „dollen Bischoff“. Nachzulesen ist dieser Vermerk bei von Xylander, Heinrich: Herzog Christian der Jüngere von Braunschweig und Lüneburg (1599-1626). Das Leben eines protestantischen Führers aus dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges, Willebadessen 2014, S. 101.
[13] Cunz, Reiner: Gottes Freund, der Pfaffen Feind. Zu den Propagandamünzen des „tollen Christians“, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 70, Hannover 1998, S. 347-362, S. 354.
[14] Livius, Ab urbe condita XXXIV, 9.
[15] Alt, Peter-Andre (Hrsg.): Friedrich Schiller (1798/2004), Sämtliche Werke: Dramen 2, München 2004, S. 319.
[16] Decker, Rainer: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen, in: Bruns, Alfred: Hexengerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland, Schmalenberg-Holthausen 1984, S. 189 – 218, S. 199.
[17] Schmidt, Georg: Die Reiter der Apokalypse. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, München 2018, S. 28 – 30.
[18] Marcus Tullius Cicero, Philippica V, 5.
[19] Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster (Hrsg.): Der Dreissigjährige Krieg und der Alltag in Westfalen, Quellen aus dem Staatsarchiv Münster (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen Reihe C Band 43), Münster 1998, S. 70.
[20] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 19.
[21] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 17,17a,18.
[22] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 16.
[23] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 23.
[24] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 53-54.
[25] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 33 (34), Bl. 40, Bl. 49.
[26] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 29.
[27] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 19.
[28] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 32, Bl. 35, Bl. 38 und Bl. 52.
[29] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 81.
[30] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 86.
[31] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 87a-177a.
[32] Tomaschek, Johann Adolf: Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs und Reiches im XV. Jahrhundert, Wien 1865, S. 89 – 91.
[33] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 109-109v.
[34] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 87a und b.
[35] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 186-186v.
[36] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 209.
[37] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 189.
[38] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 199.
[39] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 197.
[40] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 178.
[41] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 178v.
[42] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 67-70 Bl. 202-205.
[43] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 210.
[44] Noch heute erfolgt als Erinnerungskultur in Geseke jedes Jahr die Lobetagsprozession am dritten Sonntag nach Ostern.
[45] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 220-222v, (223-224), 225v.
[46] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 194a und 196.
[47] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B9, Bl. 8-8v.
[48] Brandis, Historie, S. 84.
[49] 15. Oktober. Die Hessen hatten den Gregorianischen Kalender nicht angenommen, ihre Datierungen sind 10 Tage früher.
[50] StA Marburg, 4h Nr. 110, 14 fol. 1.
[51] Brandis, Historie, S. 84.
[52] StA Marburg 4f Pfalz Nr. 314 fol. 5.
[53] Brandis, Historie, S. 85.
[54] Brandis, Historie, S. 85-86.
[55] Asmus, Bärbel: Die Bevölkerung: Entwicklung und Sozialstruktur, in: Denecke, Dietrich; Kühn, Helga-Maria: Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt 1, Göttingen, 1987, S. 161 – 198, S. 164.
[56] Brandis, Historie, S. 83.
[57] Preising, Rudolf: Werl im Jahrhundert des Dreißigjährigen Krieges, Werl, S. 55. Anzumerken ist, dass Preising zu diesem Zitat eine Quelle angibt, die so nicht nachvollzogen werden kann.
[58] StA Werl C II Nr. 7 Bd. 2 fol. 166 – 167.
[59] StA Werl C II Nr. 7 Bd. 2 fol. 133r.
[60] Gawlich, Tanja: Der Hexenkommissar Heinrich Schultheiß und die Hexenverfolgung im Herzogtum Westfalen, in: Klueting, Harm (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen 1, Münster 2009, S. 297 – 320, S. 302.
[61] Kohn, Werner: Hexenjagd in Werl, in: Werl gestern, heute, morgen (1990), S. 7 – 26, S. 7 (im Folgenden zitiert als: Kohn, Hexenjagd).
[62] Kohn, Hexenjagd, S. 24.
[63] Kohn, Hexenjagd, S. 13 – 14.
[64] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 16.
[65] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 86.
[66] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 189, 200 und 209.
[67] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 197.
[68] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 186r-v.
[69] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 178.