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Quartett oder Quintett? Plädoyer für ein fünftes Werler Tor!

Quartett oder Quintett? Plädoyer für ein fünftes Werler Tor!

 

Inhaltsverzeichnis: 

Proömium

Das Quartett ist nicht apodiktisch!

Wenigstens die Mittelstpforten!

Wie geht es weiter?

Mit weiteren Argumenten zum Tor 

Quod erat demonstrandum … mit einem Augenzeugenbericht

Heureka als Zwischenstand

Quellen- und Literaturverzeichnis

Abbildungsnachweis

 

„Jeder Beweis ist die Zurückführung des Zweifelhaften auf ein Anerkanntes.“

Arthur Schopenhauer (1788 – 1860)

 

Proömium

Im Rahmen regionalgeschichtlicher Bezüge zu Schlaglichtern der Deutschen Geschichte beschäftigte ich mich mit militärhistorischen Quellen hinsichtlich des Siebenjährigen Krieges. Seinerzeit forschte ich zum Seigneur Charles de Rohan, dem französischen Oberbefehlshaber und zu den psychosomatischen Belastungen von Kombattanten in frühneuzeitlichen Schlachten. Hier fand natürlich auch – für den Maître de l´ histoire eine Obligation – der Aufmarschplan der Schlacht von Vellinghausen 1761[1] Berücksichtigung.  Eher von beiläufiger Natur konnte ich eine nach Werl zulaufende Straße aus dem nördlich gelegenen Hamm erkennen auf diesem PLAN de la BATAILLE. Pro nihilo war dieses Kartenstudium nicht, denn nicht die Hammer Straße war von aufklärerischem Potenzial, sondern die zielgerichtete Hinführung zur Werler Stadtmauer.

Abbildung 1: PLAN de la BATAILLE von 1761.

Wenn die Werler Stadtplaner nicht im Lichtjahrmodus aberrierten, lief die Hammer Straße nicht als Schildbürgerstreich direkt bis an die Stadtmauer, nach vorne auf einen wie auch immer gearteten Durchgang, der die Stadttortitulierung für sich vereinnahmen konnte. Welches Werler Tor stand aber nun indirekt Pate auf dem PLAN de la BATAILLE über die Hammer Zuführungsstraße?  Die nachfolgenden Ausführungen zu den vier bekannten Werler Stadttoren lassen Zweifel aufkommen bezüglich der vorgenannten Fragestellung.

Das Quartett ist nicht apodiktisch!

Abbildung 2: Grundriss der Stadt Werl von F. von Klocke, 1965.

Die Werler Stadtgeschichte prononciert vier Tore: Dem Steinertor im Südosten, dem Melstertor im Nordosten, dem Büderichertor im Nordwesten und dem Neuertor  im Südwesten[2]. In dem beigefügten Stadtgrundriss auf Grundlage einer Urkatasterkarte vom Jahre 1829 sind die vier genannten Tore rot eingerändert (Die für den Leser ersichtlichen Rot- und Schwarzmarkierungen in allen Karten wurden von der Autorin nachträglich hinsichtlich einer schnelleren Kartenorientierung hinzugefügt). Das ist der aktuelle Stand in der Stadttorhistorie. Alleine dieser Anblick forderte zu erneuten Überlegungen auf:

  • Zwischen dem Büderichertor und dem Melstertor liegt auf der Stirnseite die nach Norden verlaufende Hammer Straße. Das entspricht dem PLAN de la BATAILLE (Abb. 1). Und ein namentlich nicht benannter
    Abbildung 3: TIM-online, Uraufnahme 1836 – 1850, Ausschnitt Werl.

    Durchgang ist eingezeichnet. Das ist verwirrend! Und warum soll auf dieser alten Fernhandelsstraße kein Durchgang/Tor gewesen sein?

  • Vielleicht sollte ein Blick in das zuständige Katasteramt in Soest nötig sein. DieAufklärung geht oft einher mit dem Blick in amtlich vorliegende Flurkarten zwecks Begrifflichkeiten und Verortungen.
Abbildung 4: TIM-online, Uraufnahme 1836 – 1850, Ausschnitt Werl.

Darf man den Urkatasterkarten Glauben schenken, (und die Kartographen der frühen Neuzeit gehörten nicht zu den Imaginationskoryphäen), gab es in der westfälischen Stadt Werl ein weiteres

Stadttor (roter Kreis) mit dem Terminus Münster Th(or). Stadttore gehörten zur Stadt wie einst die Pfahlbürger ihre Vorteile innerhalb der Stadtmauer suchten, sie gehörten zum Establishment im Werkzeugkasten des Kartographen. Das Kartenstudium bei tim-online.nrw.de, Historische Karten, Uraufnahmen 1836 – 1850, führte zu Belegen. Und es stellte sich heraus, dass es nicht eines der etablierten Tore, sondern ein neues Tor, das dem Namen nach Münster Thor genannt wird. Die vergrößerte Lagekarte zeigt noch einmal die etwas parallel verlaufenden, topografischen Orientierungen Salzbach und Hammer Straße (rote Markierungspunkte). Die Übertragung, bei tim-online.nrw.de auf die aktuelle Topografie, erleichtert die Standortbestimmung des „Münster Thors“.

Abbildung 5: TIM-online, Topographische Karten, Ausschnitt Werl.

War es der Beweis für ein fünftes Tor?  Zumindest wollte ich mich nicht damit zufriedengeben; weitere Beweise sollten die Annahme von dem  Stadttorquartett in ihrer alleinigen Existenz torpedieren. Der vielzitierte Kommissar Zufall musste aber nicht beansprucht werden, denn ich konnte auf eine Quellensammlung der exquisiten Art zurückgreifen. Frequente Urkatasterkarten aus der Frühen Neuzeit hatte ich kordialerweise durch die Sachbearbeiter des Soester Katasteramtes digital zur Verfügung gestellt bekommen, die sich in ihrem Quellenwert als hilf- und erkenntnisreich herausstellten. Die Urkatasterkarte vom Kreis Soest mit der Notation 1797-UR-54 explizierte die Zugangsbeschaffenheit vom Norden her in die Stadt.

Abbildung 6: Urkataster 1797-UR-54, Ausschnitt.
  • Infokasten Katasterkarten

Katasterkarten sind für den Historiker Spiegelbilder des Terrains vergangener Zeiten. Vornehmlich Flurbezeichnungen, Parzellenbesitzverhältnisse oder die Verortung alter Gebäude können über die Katasterkarten zeitpunktbezogen rückverfolgt werden. Schon die Alten Ägypter nutzten regelmäßige Vermessungen, da durch die jährliche Nilschwemme die Grundstücksgrenzen verwischten. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts begann man im Herzogtum Westfalen mit der allgemeinen Landvermessung. 1822 übernahm für das westfälische Einzugsgebiet der Oberpräsident Freiherr Vincke die Leitung der Katasteraufnahme und verlegte die Katasterdirektion nach Münster. In den Regierungsbezirken Münster und Minden war zu diesem Zeitpunkt noch kein Dreiecksnetz erster und zweiter Ordnung vorhanden, an das die Gemeindetriangulation hätte angeschlossen werden können. Dieses sollte nach der „Instruktion vom 15.1.1821 für die topographischen Arbeiten des Königl. Preuss. Generalstabes“ ausgeführt werden und wurde erst 1837 für ganz Westfalen fertig gestellt. Im Jahr 1823 geriet das Katasterunternehmen in eine finanzielle Schieflage, die durch eine Erhöhung des Grundsteuerzuschlags behoben werden musste. Die Katasteraufnahme sah sich besonders den Angriffen der großen Landbesitzer ausgesetzt, die statt der Parzellarvermessung eine so genannte Massenvermessung (ohne Vermessung der einzelnen Parzellen) bevorzugt hätten, da auf diese Weise eine bis dahin vorliegende steuerliche Bevorzugung weniger sichtbar geworden wäre. Hierfür setzte sich ab 1826 auch der westfälische Landtagsmarschall Freiherr vom Stein ein, der dabei nicht vor persönlichen Angriffen auf Vincke und Rolshausen zurückschreckte. Eine zur Kontrolle der Abschätzungen 1824 gebildete Prüfungskommission, die zunächst die Ergebnisse im Rheinland untersuchte, bestätigte jedoch die Zuverlässigkeit der geprüften Arbeiten. 1826 wurde die Protokollierung der Güterwechsel den „Fortschreibungsbeamten“ übertragen, die zweimal im Jahr in jeder Gemeinde die Veränderungen aufnehmen sollten. Bis dahin war nach der Katasterinstruktion vom 11.2.1822 die Aufnahme der Veränderungen durch die Bürgermeister erfolgt, welche die Auszüge aus der Mutterrolle an den Fortschreibungsbeamten weiterleiteten. Auf einer Konferenz in Godesberg konnten die Grundsteuer-Reinerträge schließlich 1828 für alle beteiligten Regierungsbezirke ausgeglichen werden. Als erster Regierungsbezirk war Aachen 1831 vollständig vermessen und eingeschätzt, 1834 waren die Arbeiten im ganzen Rheinland und in Westfalen abgeschlossen. Die Generaldirektion des Katasters wurde zum 1.1.1835 umstrukturiert zur Generalinspektion des Katasters, der die Fortschreibung oblag. Dazu wurden bei den Regierungen Katasterbüros eingerichtet, die die Arbeit der Katasterkommissionen fortführten. Bis 1839 wurden jedoch noch Nachmessungen durchgeführt. Das Grundsteuergesetz dieses Jahres markiert das Ende der Urkatasteraufnahme im Rheinland und in Westfalen.[3]

Abbildung 7: Karte von 1833 aus dem Erbsälzerarchiv.

Es mussten weitere Ansätze gefunden werden. Meine Kontaktaufnahme zu Herrn Dipl. – Ing. Michael Jolk vom Werler Stadtarchiv erwies sich als zielführend. Obwohl er nur von den vier Werler Stadttoren wusste, war auch bei ihm der Forscherdrang geweckt hinsichtlich dieses ominösen fünften Tores, mit dieser kompetenten Fachkraft an meiner Seite konnten wir nun dieses Enigma gemeinsam angehen. Im Archiv fand Herr Jolk dann unter der Signatur  Sc XXIV 34, Erbsälzerarchiv, eine Flurkarte von 1833, auf der die noch heutigentags existierende Straße B63 nach Hamm zu erkennen war, die auch hier auf einen markanten Anbau (Kreis) mit Durchgangscharakter zulief. Dieser Anbau mag dieses schon eingangs erwähnte Münster Thor gewesen sein. Es obwaltete also im Norden von Werl ein Zugang zur Fernstraße nach Münster. Ein Tor- Name war nicht eingezeichnet, allerdings beim Büderichertor im Westen auch nicht. Der Geometer sah bei der Erstellung der Karte offenbar nicht die Notwendigkeit einer expliziten Erwähnung, also gab es in der Funktion eine Gleichrangigkeit zwischen Büderichertor und diesem nach Norden verlaufenden Durchgang. Als Erweis reichte diese Flurkarte natürlich nicht aus, aber es waren die Belege für einen wie auch immer gearteten Durchlass. Der Multiperspektivität eines Historikers geschuldet und dieser auch verpflichtet, der Werler Stadtarchivar Herr Michael Jolk übergab mir die Akten mit den Signaturen StA Werl E 66a, Nr. 1 und StA Werl E 14/18, S. 21, die die Verpachtung und den Verkauf von nur vier Torwärterhäuschen thematisierten:

(fol.2) Stadtschultheiß Fickermann schreibt am 2.5.1817 an das Justizamt zu Werl, daß „die Verpachtung für das Stadtaerar sehr vorteilhaft ausgefallen“. Die vier Torhäuser meinend. Er bitte weiterhin darum, die Verpachtung am 1.6. 1817 wirksam werden zu lassen.

(fol.5)

Die Verpachtung der Torwärterhäuser:

1.) Die Verpachtung geschieht auf ein Jahr und fängt mit dem 1ten Junii d.J. an und endigt sich mit dem 31ten May 1818.

2.) geschieht die Zahlung vierteljährig an den städt. Rentmeister im 24 gl. Fuß.

3.) muß der Anpachter die kleinen Reparaturen selbst übernehmen.

4.) sollte der Anpachter in der vierteljährigen Zahlung der Miethe saumselig sein, so daß das eine Quartal das andere rühre, so ist der Stadtvorstand befugt diesen ganz aus der Pachtung zu setzen.

5.) ist der Anpächter verbunden gegen eine mit dem Anpachter das Pflaster und Wegegeld einzuleitende Vergütung die Annahme der Pflasterzetteln zu übernehmen, und ist bei Verlust des Pachtrechts schuldig alle desfalsige unterschleife zu vergüten und wird bei derlei Anzeige von Seiten des Stadtvorstandes bestens unterstützt.

  1. a) das Thorhaus am Steiner Thor ist der wittib Beermann zugeschlagen für jährliche 25 r.
  2. b) das Thorhaus am Melchster Thor Everhard Balke 26 r. 10
  3. c) jenes am Büdericher Thor Mstr. Alfes 24 r.
  4. d) jenes am Neuer Thor dem Hermann Korbmacher 28 r. 15.

Jährliche Summe 103 r. 25.

(fol. 8)

Von den vier Häuser ist das Büdericher zum Abbruch zu verkaufen. 1818.

(fol. 16v) 1819 das Steiner „Torhäusgen“ soll verkauft werden, u.a. deswegen, weil durch den Chausseebau die Wegegelder entgehen.

(fol. 22)

Am 2. Mai 1819 taxierten der Zimmermann Henrich Schneider und der Maurermeister Joseph Freiböse, das Steinertorwärterhaus wie folgt:

An Holz zu 80 R.B.C.

An Maurerarbeiten mit dem Stück Gartenmauer 20 R.B.C.

Für Pfannen 12 R.B.C.

Für 1348 1/2 qFuß Grund, mit dem Grund das Stück Mauer gegen den Garten a Fuß 2 ggr. 120 R 17

Summa 232 r. 17 ggr.[4]

16.7. 1818 verkauf des Torhauses am Büdericher Tor = 313 R.B.C.

13.5. 1819 verkauf des Torhauses am Steinertor 432 R.

20.4.1820 verkauf des Torhauses am Neuen Tor 160 R.

20.4.1820 verkauf des Torhauses am Melster Tor 310 R.[5] 

Dieser Elenchus war deprimierend, denn der nördliche Durchgang stand offenbar in nebulösem Konnex zu den vier amtlichen Stadttoren. Dieses Derangement sollte jedoch noch in konstruktive Bahnen gelenkt werden. Die vorgenannten Akten führten bei mir nicht zur Kapitulation, sondern weckten meinen Forscherdrang.

Wenigstens die Mittelstpforten!

Die Literaturrecherche war nicht beendet. In einem Elaborat des Historikers Friedrich von Klocke konnte ich Informationen herauslesen zu einem heiligen Creutzes Torne:

1591 Mai 1. Der „ernhafte Peter Pape“ zu Scheidingen und seine Frau Margarete verkaufen „ihr Saltzhaus mit dere dran gelogener Woirt hieselbst am Saltzplasse“ an den „ehrenhaften Michaelen Scholer“ und dessen Frau Margarete. Das Salzhaus „schutt (nach) Suden uff den Saltzplatz, Norden uff unser Statttmauren nechst unsers heiligen Creutzes Torne, Oosten ist nechst Burgermeisters Johan Mellien Gademen. Westen nechst seligen Joan Papen Saltzwort gelegen“. Es ist dem Verkäufer „durch seinen Vatteren Christoff Papen zu Schedingen gerichtlichen cedirt“. Die Verkäufer geben Sicherheit mit ihrem Haus und Hof zu Werl „an den Windtmollenberge gelegen nechst dem Saltplasse“ und mit ihrem Besitz in der Werler Feldmark.

Abschrift aus der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts: A. v. Papen – Westrich; die Ausfertigung war Transfix zu der Dunkerschen Verkaufsurk. von 1496 (s. oben S. 145). – Unterschriften: „Peter Pape“, sowie: „Margaretha Westphalen“.[6]

Gehörte diese Notion nicht zu den Synonymen für den Turm. Oder war es nicht in baulicher Similarität verwendet für das Tor, das ja in Stadtmaueranlagen durchaus turmähnlich emporragte? Zumindest musste eine Kontaktaufnahme zu einem sprachgeschichtlich versierten Historiker erfolgen zwecks Abklärung meiner Vermutung. Professor Dr. Paul Leidinger, der schon ein Opus zu den Grafen von Werl fertigte, gab mir folgende Antwort auf meine Anfrage:

Nach dem mittelniederdeutschen Handwörterbuch von Lübben-.Walther, Leipzig 1888, S. 411: torn (toren, torne), tarn  m. Turm, kann die Bezeichnung auch gelegentlich „Gefängnis“ bedeuten, da Stadttore in diesem Sinn manchmal auch  gebraucht wurden.

Gleichlautend ist das torn (torne), tarn = Zorn, Unwille.

Vgl. auch S. 420: turn = Turm (turner = Türmer.).

Man müsste also nach dem jeweiligen Belang prüfen, ob auch eine Deutung “Stadttor” (das ja zumeist ein Turm war) infrage kommt.[7]

Just in dieser Phase stellte mir dann Herr Jolk eine Akte zur Verfügung, die nicht nur die vier bekannten Tore nannte, sondern auch von einer Mittelste Pforten sprach.

Undatiertes „Memorial. Waß von den Heren Burgermeisters wegen Verordnung der Wachten undt sonsten darzu gehörigen nothwendigkeiten gesucht wirdt

  1. An die Steinpforth, Contrescharpe, Büekerpforth, Böthelßthurn, Broche (?), Mälserpforth: jedeß orthß ein Roth (=Rotte) Burger.
  2. Die verschlossene thurn zu offnen oder die Schlüssel darzu zu reichen.
  3. Daß die Burgerwacht so palt die Glock acht schläget auf den posten seye.
  4. Winden oder Haspel an die Schußpforten machen zu lassen daß man alle morgenß undt abendtß selbige auf undt nieder lassen kan.
  5. Wan Alarm wirdt, daß jeder Burger oder doch die mehreste leuchten vor ihre Häuser hangen.
  6. Acht oder Zehn kasten zur amonnition so im fall der noth zu gebrauchen auf die posten verordnet wirdt machen zu lassen.
  7. Wacht holtz undt Licht auf die Posten zu geben.
  8. An Jede offene Pforth deß Tageß ein Burger.
  9. Daß mitt jeder Kundt (=Kundschaftsgang) ein Burger gehe.
  10. Daß die Mittelste Pfortemitt brettern beleget werden, damit Defension davon geschehen könne.
  11. (so!) Daß einen Jewideren Bürgeren unnd Cohorten an gesacht werde bey einer pein, so baldt dei Trommell umbt acht Uhren gerohret unnd Tappen zu geschlagen wirdt keiner mer, er sey auch wer er will sappen lassen, der(?) Consens vor geldt als sonsten. Rückaufschrift: 1 Rott an der Steinenpforten sollen schilderen an der Kisau und an der Contrescharp. 1 Rot an Budelsthurn und der Biesche. An der Budikerporten sollen eine Schiltwacht halten auf der Pforten, die ander an Rovendischs Hauß.[8]

 

Die Mittelste Pforte war jedoch kein Synonym für den heiligen Creutzes Torne, denn der honorable Historiker Mehler schrieb schon vor mehr als einhundert Jahren unmissverständlich, wie Folgendes wiedergibt:

Nach Abzug der Kranken und Abkommandierten verblieben nur 220 Mann unter dem Kommando des Oberstleutnants von Graugreve, eine Companie des Hauptmanns Droste von Schüngel, die den unteren Kreuzturm und die Mittelpforten zu schützen hatte, und außerdem etwa 20 Dragona von der Leib-Eskadron des Obersten Siegfried von Bibo, weldcher kurz zuvor zum Kommandanten der Stadt und des Schlosses ernannt worden war und den Oberbefehl über das Ganze führte.[9]

Näheres zur Mittelste Pforte hinsichtlich der Lage und Namensgebung konnte nicht recherchiert werden, zumindest bei den zugänglichen Quellensammlungen. Kupferstiche und dgl. geben bezüglich einer Be- oder Entkräftung des fünften Tores nichts Evidentes wieder.

 

Abbildung 8: Kupferstich um 1587 nach Franz Hogenbeck.     Abbildung 9: Stadtansicht Merian.

Auf einem Kupferstich um 1587 war zwar ein Invasion auf der betreffenden Stadtmauerseite zu erkennen, aber kein Durchgang zu verzeichnen. Der historische Hintergrund für diesen Kupferstich bildete der „Bremer Lauf“, bei dem das westfälische Heeresaufgebot eine Niederlage verzeichnen musste gegen den Martin Schenk von Nideggen (März 1586). Originär sollten mit dem Sturmangriff auf der Nordseite die Konzentration von den Toren genommen werden. Die Stadt konnte auch nach Überlieferung okkupiert werden, abgesehen vom kurfürstlichen Palais, aber die Darstellung widerspricht leider der Existenz eines weiteren Tores. Sine dubio hat der Kupferstichhersteller militärisch relevante Eigenarten im Stadtmauerring nicht unterschlagen. Hinzu kommt, dass der Kupferstich nicht lagegerecht die Situation widerspiegelt. Die Evenemente werden dargestellt in einer Weise, so dass alle Schauplätze sichtbar werden. Auch die Abstrahierung in der Topographia Germaniae des Matthäus Merian (dem Kupferstich beigefügt) aus dem 17. Jahrhundert gibt keine Auskunft.

      Infokasten zu den Abbildungen 8 und 9:

Als im 30jährigen Krieg Matthäus Merian seine „Topographia Germaniae“ begann, ein Sammelwerk von Städteansichten, das zwischen 1642 und 1688 in 30 Bänden erschien, da griff er ebenfalls auf das ältere Werk Hogenbergs zurück. Er beseitigte auf dem Bild jedoch die Kriegszenerie und führte mache Vereinfachungen in der Zeichnung durch. Die Ansicht der Stadt gewann dadurch an Klarheit. Besonders tritt dabei die vor der Mauer liegende Stadtgräfte heraus. Die Beschreibung der Stadt entnahm Merian einem 1644 zu Antwerpen gedruckten Atlas:“ Werla seye des Herzogthumbs Westphalen Hauptstadt: Liege auff einem fetten und fruchtbaren Boden, habe viele Saltzpfannen und ein schönes Rathaus.“[10]

Auch ein von 1671 gespiegeltes Bild der Stadt Werl gibt keine luzide Auskunft hinsichtlich des fünften Tores. Die Gelbmarkierung veranschaulicht nur einen Turm, bei dem aber weder Funktionsweise noch Durchlass erkennbar sind.

Abbildung 10: Stadtansicht 1671.
Abbildung 11: Stadtansicht von Werl 1612/1613.

Oder das Bild – wie nebenstehendes Exemplar von 1612/1613, aus der Postkartensammlung des Werler Stadtarchives, aufzeigt – besitzt genau am archimedischen Punkt eine stoffliche Beeinträchtigung. Über die ikonischen Darstellungen aus der Frühen Neuzeit war wenig Erkleckliches zu holen.

Selbst aus der Stadtansicht des 17. Jahrhunderts  von A. Zumbroich  sind keine genauen Erkenntnisse zu ziehen. Obendrein scheint das Büderichertor auf dem Bild des Jahres 1661 entweder verabsäumt worden zu sein oder die Bildquellen aus der Frühen Neuzeit besitzen eine merkliche Distanz zur Stadtbildrealität.

Abbildung 12: Stadtansicht von 1661.

Die Quintessenz zum Quintett benötigte eine Fortführung, denn auch die Mittelstepforten war in nuce die apodiktische Evidenz auf der Suche nach dem fünften Tor, denn auf Grundlage der Urkunde von 1648 wäre nach der Formulierung auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass innerhalb der Pforten wegen Defension die Pforten mit Brettern hätten verstärkt werden müssen. Ausgeschlossen wäre es nicht, gehört es doch aufgrund der multiperspektiven Verpflichtung eines Historikers (leider) erwähnt.

Wie geht es nun weiter?

Das Straßenverkehrsnetz präzisierte eine Durchgangsstation im Norden der Stadt. Wenn also bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts die Bildquellen versagen für eine belastbare Exemplifikation, bleiben nur noch die schriftlichen Quellen und die bereits erwähnten Flurkarten zum Existenznachweis. Gut möglich ist, dass das mit der Nachvollziehbarkeit in den Quellen bis zu einer bestimmten Epoche nicht möglich war, weil die Werler Erbsälzer unfreiwillig blockten in der Dokumentation. Schließlich besaßen sie bis zum Reichsdeputationshauptschluss von 1803 weitreichende Vollmachten und konnten sich eines eigenen Gefängnisses bemächtigen. Folgende Urkunde zeigt die Übertragung hoheitlicher Rechte auf die Werler Erbsälzer durch den zuständigen Kurfürsten von Köln Maximilian Heinrich 1663:

Urkunde Sa 144 von 1663

Maximilian Heinrich, Kurfürst zu Köln, verleiht den Erbsälzern zu Werll auf deren Bitten und auf Grund ihrer Privilegien das Recht, die Sälzerknechte durch Abforderung des Eides in Pflicht zu nehmen, gegen die Pflicht verstossende Knechte etwa im unteren Teil des auf dem Salzplatz stehenden Turms in Haft zu nehmen, mit Wasser und Brot abzuspeisen und mit Anlegung von Fesseln und Halsband zu bestrafen, kleinere Vergehen jedoch mit den auch anderen Orts üblichen Brüchten zu ahnden, während Vergehen, die eine andere öffentliche oder Leibesstrafe erfordern, vor das (Kurfürstliche) Gericht zu bringen sind.[11]

Es ist vorstellbar, dass die strategisch günstige Durchgangsmöglichkeit via Hamm in der Oberhoheit der Erbsälzer zu finden ist. Das Erbsälzerarchiv ist seit 1940 als Depositum im Stadtarchiv Werl zugänglich, für mich ist quellentechnisch zunächst ein Malus verbunden.

Es bedarf einer Abschrift dieser Akten, bevor ich sie dekryptieren kann.

Zumindest kann man aber verdeutlichen, dass der Heilige Creutz Torne nicht identisch war mit einem wie auch immer gelagerten Turm, denn das Gefängnis befand sich im unteren Teil des Turmes auf dem Salzplatz, wie es flagrant in dem Buch „Die Stadt im Raum“ nachzulesen ist:

Ein besonderes sichtbares Zeichen der Exponierung des Salinenareals stellte der Anspruch auf die Verwendung „deß also genannten Sältzerthurns“ auf dem Saltzplatz dar, in welchem man Delinquenten eigenmächtig zu „Wasser und Brodt“ setzen wollte, was von Seiten des Rates heftig angefochten wurde. In den Argumentationsweisen beider Seiten lässt sich deutlich erkennen, wie sehr die Bedeutungszuschreibungen hinsichtlich des Salzplatzes mit den sich verstärkenden ständischen Abgrenzungen innerhalb der Stadt verbunden waren. Während die Erbsälzer argumentierten, sie seien mit besonderen Privilegien und Freiheiten ausgestattet, die sie „immediate anfanglich von dem Röhmischen Kayser“ erhalten hätten, verwiesen die übrigen Koporationen auf das Ideal bürgerschaftlicher Gleichheit und Einheit sowie auf die Stadtobrigkeit des Magistrats, der sich auch die Sälzer zu unterwerfen hätten. Die Streitigkeiten um den Salzplatz zeigten den Hochmuth der Sälzer, die zu „ihrem Privathnutzen zu applicieren sich unterstehen wollten“. Sie versuchten zunehmend „von Jahren zu Jahren sich zu eximiren, praeeminentiam zu suchen“, in der Meinung, „durch also praejudicirliche Eingriffe daß Ampt der Sälzer zuerhöhen, die übrigen drey Ämpter aber zu verringeren“. Die Konflikte um den Stadtraum waren auf diese Weise Teil der mit den Mitteln symbolischer Kommunikation vorangetriebenen Aristokratisierung der Sälzer, die auch bei anderen Praktiken, etwa der Ratswahl und den städtischen Prozessionen, die städtische Ordnung durcheinander brachte.[12]

 Die Flurkarten des 19. Jahrhunderts verdeutlichen nicht den Durchgang im Norden der Stadt oder titulieren diesen markanten Punkt mit Münster Thor, wenn dieses bautechnische Element nicht realiter markant existierte. Eine weitere Bestätigung des quellentechnisch schwierig zu fassenden fünften Tores zeigt eine Geometerkarte von 1817, als der Geometer Franz Anton Paderberg die anzulegende Chaussee zwischen Werl und Soest veranschaulichte. Der Verlauf des alten Hellwegs ist schön dargestellt, so wie ein Zugang aus Werl Richtung Hamm. Nicht das Bauprojekt ist von Interesse, sondern die Werler Stadtplanskizze links oben.

Abbildung 13: Plan zur Projektierung der ehem. B1.
Abbildung 14: Auszug aus dem obenstehenden Plan.

Auf der Vergrößerung der Karte sind die etablierten Tore eingezeichnet und ein fünfter Zugang. Mit der zunehmenden Kartographierung wird deutlich, dass auch der nördliche Teil der Stadtmauerbefestigung einen Durchgang besaß. Zeitpunkt der Erstellung, Umbauphasen und dgl. sind zwar nicht gegenwärtig dokumentiert für chronologische Abhandlungen, aber die auf den Karten vorhandenen Zeitpunktdarstellungen lassen das fünfte Durchgangstor als evident erscheinen.

 

Abbildung 15: Karte von Werl.

Auch der von Wendelin Leidinger[13], einem Werler Stadthistoriker des 20. Jahrhunderts, konzeptualisierte Stadtgrundriss ( StA Werl KB 125) nach Template einer Aufzeichnung aus dem Buch Die Soolquellen des Westfälischen Kreidegebirges, ihr Vorkommen und muthmaasslicher Ursprung“, Berlin 1856, S. 327, des Bergamts- und Bergratsdirektors August Huyssen exemplifiziert diesen fünften Durchgang, allerdings auch ohne namentliche Nennung. Möglicherweise lag dem Stadthistoriker nicht die nominatime Verwertung

über die Quellen vor.

 

 

Mit weiteren Argumenten zum Tor

Ob der Stadthistoriker Wendelin Leidinger oder der Heimatforscher Otto Hellbach sich in der Kartographie übten, konnte ich nicht ermitteln, aber die nachfolgende Karte zeigt noch einmal deutlich in dem für das 10. Jahrhundert ausgeschriebenen Stadtbild Werls die Zufahrt nach Hamm als gleichrangiges Element der Stadtinfrastruktur. Die Zugangsmöglichkeit war existent, nur ist das in der Quantität mangelhafte direkte Quellenmaterial problematisch für den Historiker.

Abbildung 16: Karte Werl im Jahre 950.
Abbildung 17: Das Werler Stadtbild im Wandel der Zeit.

Des Weiteren entdeckte ich im Werler Stadtarchiv (StA Werl, KB 125, Akte Vor- und Frühgeschichte Verschiedene Autoren) bei der Zeitungsrecherche für das Jahr 1958 einen interessanten Zeitungsartikel von Prof. Dr. Paul Leidinger, in dem der renommierte Geschichtsdidaktiker die Verkleinerung des Stadtgebietes und die Neuziehung der Stadtmauer thematisierte. Auch auf einem von ihm erstellten Stadtplan kann gut die Zufahrt nach Hamm konstatiert werden – vor und nach der Stadtmauerneuziehung. Ohne  Explikation wird dargestellt, dass offenbar die Straße nach Hamm direkt vor der neuen Mauer endet und direkt hinter ihr weiterläuft Richtung Steinertor. Zur besseren Orientierung muss noch beigefügt werden, dass die vier etablierten Tore nicht in toto das Stadtbild zierten, denn zunächst existierten nur mit dem Neuertor und dem Steinertor die zwei Haupttore als Verbindungen zum alten Hellweg. Das Melstertor war lediglich Zugang zum Bergstraßer Weg. Das Büderichertor wurde erst 1433 erbaut, als der einstige Kurfürst von Köln administrierte, dass der Hellweg durch die Stadt geführt werden sollte. Interessanterweise erwähnt Leidinger in diesem Zeitungsartikel die „nördliche Besonderheit in der Hammer Straßenführung“ nicht, obwohl unzweideutig markiert. Ob Leidinger etwa eine „Erklärung“ für die Nichtbeachtung dieser Stadtmauerbesonderheit mit den nachfolgenden Worten in diesem Zeitungsartikel abgibt, bleibt unklar, entspräche aber einer Ausgleichsreaktion für die Nichtexistenz oder für die Unzugänglichkeit jeglicher Schriftquellen:

„Die Nord-Südstraße erhielt erst nach 1800 Bedeutung. Für den damaligen Bürger begann hinter der Höppe und dem Neuwerk das Neuland: die Grafschaft Mark.“[14]

  • Infokasten Prof. Dr. Paul Leidinger

Paul Leidinger ist ein Werler Urgestein und emeritierter Professor der Universität Münster. Er wurde am 4. September 1932 in Werl geboren und gehörte zu den bekanntesten deutschen Historikern und Geschichtsdidaktikern in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus dem westfälischen Raum. Er studierte in den fünfziger Jahren Geschichte, Germanistik, Philosophie und katholische Religion. Danach war er bis 1978 im Schuldienst tätig (zuletzt in Warendorf am dortigen Gymnasium Laurentianum) Schon während seiner Lehrertätigkeit leitete er das Stadtarchiv in Warendorf, war Vorsitzender des Landesverbandes nordrhein-westfälischer Geschichtslehrer sowie Ende der achtziger Jahre auch Bundesvorsitzender des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands. Seine akademische Karriere begann 1963 mit der Promotion an der Universität Münster, gefolgt von der Habilitation 1972 an der Pädagogischen Hochschule Westfalen-Lippe. Dort lehrte er von 1972 bis 1978 als Privatdozent. Im Jahr 1978 erfolgte dann die Berufung zum ordentlichen Professor für Neuere und Neueste Geschichte und Didaktik der Geschichte an die Pädagogische Hochschule in Münster. Bis 1997 war er dann ordentlicher Professor an der Universität Münster nach der Verwaltungsunion mit der Pädagogischen Hochschule 1980. Er war 1972 Mitbegründer der Zeitschrift „Geschichte, Politik und ihre Didaktik“ und deren federführender Leiter bis 1986. Seine ehemalige Lehrertätigkeit kam ihm Anfang der achtziger Jahre zugute, als er in der Kommission für die Neuordnung der Studien- und Prüfungsordnungen für Geschichte beim Kultus- und Wissenschaftsministerium in Düsseldorf tätig war. Bis über seine Emeritierung hinaus war er ordentliches Mitglied in der Historischen Kommission für Westfalen, Mitglied im Vorstandsbeirat des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens und war Präsident der Deutsch-Türkischen Gesellschaft Münster von 1916. Noch heute gilt der Spezialist für Westfälische Landesgeschichte als ausgewiesene Koryphäe für die Werler Grafen im Mittelalter.[15]

Lediglich in einer schon jahrzehntealten, aber fachlich äußerst hochwertigen Dissertation von 1968 gab es einen Hinweis zur konkreten Straßenführung der Nord-Südverbindung über Werl, als Hans-Claus Poeschel in seiner Dissertationsschrift „Alte Fernstraßen in der mittleren Westfälischen Bucht“  folgendes formuliert:

Die von Siegen heraufziehende Handelsstraße führt über die Steinerstraße durch Werl. Im Namen dieser Durchfahrt, an der sich auch der Werler Markt entwickelte, wird die Erinnerung an die Pflasterung festgehalten. Über die B 63 verläßt diese Straße die Stadt nach Nordwesten. Etwa bei Neuwerk wird der Salzbach an der Mailoher Brücke gequert; auf dieser Brücke befand sich 1525 ein märkischer Schlagbaum. 1553 erklärten die Märker, „… daß der sogenannte große Hilbecksche Weg, der nach Werl lief, bis auf die Mailoher Brücke („Meyloer Brugge“), die auf dem Salzbach lag, …“ die Grenze sei zwischen der Grafschaft Mark und Westfalen. Der Weg bis zum Mailoh sei stets von den Märkern ausgebessert worden.“[16]

Die Deskription lässt zumindest den Rückschluss zu, dass die Durchquerung Werls nicht über das Melstertor (da nicht im Nordwesten gelegen) noch über das Büderichertor (keine Nähe zum Neuwerk und zur Mailoher Brücke) vollzogen wurde.

Abbildung 18/19:Straßenkarte von Werl lt. Dr. Poeschel.

Die obenstehenden Verlaufsskizzen mit Rotmarkierungen als additionale Informationen von mir aus der Dissertationsschrift verdeutlichen noch einmal den Durchgang Richtung Norden, ohne ihn (von Poeschel) in extenso erwähnt zu haben. Die Karten geben dahingehend keine Auskunft. Die Quellengattung musste extendiert werden für die Recherche.

Abbildung 20: Karte, Alter der Städte und Fernstraßen.

Zugegeben, die Karten von Poeschel hatten ihren Charme, denn sie verdeutlich, dass die Zugangsstraßen schon im Mittelalter vorhanden waren. Und der Verlauf führt in die Stadt. Das Büderichertor kann exkludiert werden, und das Melstertor lag ausgerichtet auf den Bergstraßer Weg/ Scheidinger Vöhde im Nordosten Werls.

Abbildung 21: Karte frühgeschichtliche Straßen.

Als Offenbarung für eine wenig kritische Quellenarbeit in der jüngere Vergangenheit zeigt sich in der Abb. 21 der Poescheldissertation, als bereits im Hochmittelalter die Fernstraße von Münster nach Werl obwaltete, aber nie das Räsonnement auf den Zustand der nördlichen Werler Stadtmauer übertragen wurden. Dieses exquisite Defizit in der Werler Heimatforschung neigt dazu, die Quellensituation als cholerische Anoia zu betrachten.

 

 

 

Quod erat demonstrandum … mit einem Augenzeugenbericht

Das Aufgeben stand für mich nicht zur Debatte. Die Aktenordner im Werler Stadtarchiv mussten doch irgendetwas zu Tage bringen. Ich resignierte (fast) und las in einer ruhigen Minute in meiner Arbeitsbibliothek gelistete Zeitzeugenberichte aus der Geschichte der Stadt Werl, die mir freundlicherweise Herr Jolk zur Verfügung stellte. Im Aktenkompendium StA Werl, KB 125 informierte ich mich in einer Abschrift über einen Tagesbericht eines Herrn Lilien, der einen Augenzeugenbericht verfasste zu einer Werler Stadthospitation des Kurfürsten von Köln Maximilian von Österreich (1784-1801). War es Langeweile oder rebellierte das suchende Über-Ich? Von Zeile zu Zeile arbeitete ich mich durch und bekam folgenden Bericht zu lesen:

„Des anderen Tages wurde ich dem Kurfürsten bis an das sogenannte Coerdtshäusgen entgegengeschickt, wo ich dann das Vergnügen hatte, von 7 bis 12 Uhr unter freiem Himmel zu warten. Gegen 12 Uhr kam der Kurfürst zu Pferde, in Begleitung von mehr als 20 Berittenen an Coerdtshäusgen an. Sobald er mich sah, sagte er zu mir: „Servus, Herr von Lilien! Ich bedauere, daß Sie Sich soviel Mühe geben, mir entgegenzureiten.“ Ich setzte mich gleichfalls zu Pferde, und so ging der Zug bis in die Stadt

Einzug in die Stadt

Der Einzug war wirklich prächtig. Auf dem Steinernen Tore waren Trompeten und Pauken gestellt, von dem Schlosse wurden die Böller gefeuert. Das ganze Tor war wie eine Pyramide von Leuten anzusehen. Nachdem der Magistrat die Stadtschlüssel überreicht hatte, war ein unaufhörliches Vivat – Geschrei, und so ging der Zug über die Steinerne Straße bei dem Kapuzinerkloster vorbei gerade nach dem Münster Tor und durch dieses Tor gerade nach dem Neuwerk. Von dem Tor an rief mich der Kurfürst an seine Seite und hörte gar nicht auf, mir allerhand Fragen zu stellen: Über die Verfassung unseres Collegii, über die Stadt selbst, und ich weiß selbst nicht, was alles zu fragen.“[17]

Dieser Augenzeugenbericht sprach von einem Münster Tor (Anmerkung: Rotmarkierung durch mich). In diesem Tagebucheintrag war es namentlich protokolliert. Auch die Wegbeschreibung der Prozession entsprach der Lage auf den Stadtgrundrisskarten. Zunächst galt es aber mit dem Original abzugleichen, denn mir lag nur die Abschrift vor. Vae naeglegentiam non queo! Zeitlich konnte der Bericht vorab in das endende 18. Jahrhundert datiert werden, da seit 1784 der Kurfürst Maximilian herrschte. Der Werler Stadtarchivar Michael Jolk konnte mir auf Nachfrage dann den Archetyp aushändigen (Sv Erbsälzerarchiv v. Lilien-Borg; Sign.: Sv A III d 7). Die Affirmative für ein fünftes Stadttor war gegeben. Auch das Datum konnte mit 1784 konkret angegeben werden.

  • Infokasten Christoph Freiherr von Lilien

Christoph Freiherr von Lilien- Borg wurde 1748 in Wien geboren. Er starb 1825 in Wiesbaden. v. Lilien entstammte den „Wiener Lilien“, dem seit dem 14. Jahrhundert bezeugten Erbsälzergeschlecht. Er war das vierte Kinde des Franz Michael Florenz von Lilien und der Teresia von Bartenstein. Schon als Jugendlicher erhielt v. Lilien die Anwartschaft auf das Ober-Postamt           Lüttich. Mit der Volljährigkeit schickte dann der Vater den Christoph v. Lilien- Borg von Wien nach Werl, auf das Gut Borg. 1765 wurde er als Erbsälzer in Nürnberg aufgeschworen.  Ein paar Jahr später wurde er Postmeister in Lüttich, und bald danach Ober- Postamtsdirektor des Ober- Postamtdistrikts Lüttich. Kurz nach Ausbruch der Französischen Revolution musste er fluchtartig den Raum Lüttich / Masseik verlassen und landete in Düsseldorf. Er wurde bereits im Alter von 23 Jahren wegen seiner hervorragenden Kenntnisse im Postwesen belobigt und genoss das in uneingeschränktem Maße das Vertrauen des Fürsten.  Er gehörte schon bald mit dem Vater und seinem Halbbruder zu den Säulen der Thurn und Taxisschen Post.Am 28. Mai 1770 heiratete er in Fröndenberg Wilhelmine Freiin von Spiegel. Sie hatten 4 Söhne, drei Söhne verstarben vor ihm, sein 4. Sohn Joseph Clemens Franz Michael, übernahm das Erbe, wurde Gutsbesitzer auf Borg und Lahr und Sälzeroberst.  Christoph starb 12 Jahre nach dem Tod seiner Frau am 21. Juli 1825 in Wiesbaden, wo er Linderung seines schweren Rheumaleidens suchte.[18]

Abbildung 22: Christoph von Lilien- Borg.            Abbildung 23: Haus Borg bei Werl/Budberg.

Das folgende Dokument stellt nun den schriftlichen Beleg dar für das Stadttorquintett, denn es gibt nach aktueller Quellenauswertung keine Belege oder Indizien für eine Zweckentfremdung des Begriffes Münster Thor. Haec summa fuit!

Abbildung 24: Auszug aus dem Tagebuch.

Die Belegsituation hinsichtlich des fünften Tores ist nicht saturiert. Gemäß des empirisch nur allzu oft getätigten Aphorismus „Panta rhei“, war der Augenzeugenbericht mit der namentlichen Nennung die Initialzündung für ein forciertes Aktenstudium.

Additional kann ein weiterer  Erweis eingefügt werden. Der Werler Stadtarchivar Michael Jolk wurde fündig. Unter der Notation INA B 20a, Bd. 39 konnte der Stadtarchivar im Werler Stadtarchiv den Vermerk „Münster Thor“ ausfindig machen, als während des Siebenjährigen Krieges die Schwarzen Husaren 1760 (!) offensichtlich mit mehreren Fudern Holz ausgestattet wurden:

Abbildung 25: Auszug aus der Notation

Im Herbst 1760, alß vorm Münster-Thor die schwartze husaren & campiret seynd zu deren behuef von hier abgefahren 15 ½ fud(er) Böerd(enholz)….“.[19]

 

Terminus post quem können wir also seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts von einem Tor namens Münster Thor ausgehen (Rotrahmung durch den Autor), und die Belege sind archivalisch!

Und dabei blieb es nicht. Der Werler Archivar Michael Jolk konnte nach einer abermaligen Archivsuche einen weiteren Hinweis herausfiltern für das Tor. Schauen wir uns das Brüchten-Register aus dem Jahre 1665 an, so finden wir folgende Beschreibung:

„Johan Christian, der Sohn von Bürgermeister Caspar Pape, ist beklagt, den Wachhabenden der Mühlenpforte Wilm Rose geschlagen und geschmäht zu haben, weil der das zur Mühle gebrachte Korn ohne Stadtzeichen (Steuermarke) nicht ausgeben lassen wollte. Pape hat dagegen angegeben, der Wachhabende habe ihn Lügner geheißen, deswegen sei es geschehen. Pape ist ins Rathaus vorgeladen worden, um sich zu verantworten, ist aber widerspenstig ausgeblieben und er hat es in Kauf genommen, dem Brüchtenmeister angezeigt zu werden.“[20]

Nach aktueller Quellenlage kann nun das Jahr 1665 als Ersterwähnung in die Annalen eingehen.

Heureka als Zwischenstand

Flurkarten, Stadtplanskizzen, namentlich nicht titulierte Durchgänge und alte Handelsstraßen ergeben Indizien für ein weiteres Stadttor in der westfälischen Stadt Werl. Obgleich en masse die bildlichen Quellen vorliegen für das Indiz, sind sie in der Vergangenheit nicht als archimedischer Punkt von Historikern aufgegriffen worden für weiterführende Fragestellungen. Diese Instabilität, flankiert von einer kleinen Partitur Ignoranz, ist die Quadratur des Kreises hinsichtlich eines Proklamationsmodells für das höchstens marginale Quellenvorkommen um ein fünftes Stadttor in Werl. Obwohl die ikonischen Elemente das Stadttorquintett suggerieren und über den Straßenverlauf in Nord-Südrichtung die Stadttorthese der Alltagslogik nach als ratifiziert betrachtet werden kann, bleibt die Diskrepanz über den Stellenwert in den schriftlichen Quellen.

Was liegt nun konkret vor? Die bisherigen Argumente für das fünfte Stadttor sind nicht von fragiler Natur. In den Uraufnahmen der Historischen Karten von 1836-1850 unter tim-online.nrw.de steht explizit das Münster Thor als bauliche Begrifflichkeit im Gleichrang zu anderen Stadttoren. Die Urkatasterkarten mit den Notationen 1797 UR-54 und EA Sc XXIV 34 stehen stellvertretend für die Karten, die deutlich einen Zugang/Durchgang auf der nördlichen Stadtmauerseite zwischen Büderichertor und Melstertor aufzeigen. Der Deus ex machina im Kampf gegen die Kombattantenfront der fundamentalistischen Stadttorquadriga liegt aber im Werler Stadtarchiv unter der Signatur Sv Erbsälzerarchiv v.-Lilien-Borg; Sign. Sv – A – III – 7. Diese schriftliche Quelle tituliert konkret den Durchgang im Norden der Stadt beim Neuwerk mit Münster Thor. Dieser Augenzeugenbericht des Christoph Freiherr von Lilien aus dem Jahr 1784 gibt die Wegbeschreibung der Prozession zu Ehren des neuen Kölner Kurfürsten dahingehend excathedra wieder, dass das städtetorliche Quiproquo ausgeschlossen werden kann. Es entspricht auch einer Synonymie hinsichtlich der Wegbeschreibungen der Nord-Südverbindung aus der Literatur, in der Dissertationsschrift „Alte Fernstraßen in der mittleren westfälischen Bucht“ von Hans-Claus Poeschel 1968 repräsentativ dargelegt. Der Multiperspektivität und der Ausgewogenheit der Argumente geschuldet, blieb der nördliche Durchgang im nebulösen Verhältnis zu den vier etablierten Stadttoren. Exemplarisch dienen hierfür die Akten mit den Notationen StA Werl E 66a, Nr. 1 und StA Werl E 14/18, S. 21, die die Verpachtung und den Verkauf von lediglich vier Torwärterhäuschen thematisierten. Dieses Derangement gilt es zu minimieren. Der Existenzbeleg für das Tor ist spätestens mit v. Liliens Augenzeugenbericht 1784 als Nervus Probandi dokumentiert. Der geringe Quellenbestand wider die ikonischen Darstellungen ist das retardierende Moment. Eine erfolgversprechende Nullifizierung dieses quantitativen Elenchus´ ist durch eine konsequente Aktendurchsicht und –bearbeitung vorprogrammiert. Das folgende Beispiel verdeutlicht die Kapazitäten, die in der stringenten Aktendurchsicht liegen. Nicht nur die Quellensituation ist wenig ausführlich, sondern die vorhandenen Quellen oder die bisher von mir benutzten Quellen gehören einer weiteren Prüfung unterzogen. Der Werler Stadtarchivar Michael Jolk und ich konnten mit der Signatur Sv Erbsälzerarchiv v.-Lilien-Borg; Sign. Sv – A – III – 7 gemeinsam in der Vergangenheit mit Akribie und Perseveranz diese Unverhältnismäßigkeit von ikonisch Offensichtlichem und schriftlich Marginalem diminuieren.

Quellen- und Literaturnachweis

Großer Generalstab (Hrsg.): Geschichte des Siebenjährigen Krieges in einer Reihe von Vorlesungen, mit Benutzung authentischer Quellen, bearbeitet von den Offizieren des Großen Generalstabs, Band 5: Der Feldzug von 1761, Berlin 1937.

HStAM Bestand 4 h Nr. 1162 „Die Belagerung und Eroberung der Stadt Werl“, 1633.

Igel, Karsten/Lau, Thomas (Hrsg.): Die Stadt im Raum. Vorstellungen, Entwürfe und Gestaltungen im vormodernen Europa,  Köln 2016.

Kruckem, H.M.: Die Brücke der Erbsälzer, Werl 1975.

Leidinger, Paul: Das Werler Stadtbild im Wandel der Zeit, veröffentlicht am 5. Oktober 1957 im Werler Stadtanzeiger, geführt unter StA Werl, KB 125, Akte Vor- und Frühgeschichte Verschiedene Autoren.

Leidinger, Wendelin: Documenta Werlensia, Werl 1972.

Mehler, Franz Josef: Geschichte der Stadt Werl, Werl 1891.

Poeschel, Hans-Claus: Alte Fernstraßen in der mittleren Westfälischen Bucht, in: Geographische Kommission für Westfalen (Hrsg.): Spieker. Landeskundliche Beiträge und Berichte 17, Münster 1968.

StA Werl, B 10, Bl. 205f., 1648?.

StA Werl E 14/18.

StA Werl E 66a, Nr. 1.

StA Werl, Akte SA 144.

Sv – Erbsälzerarchiv v. Lilien-Borg,  Sign.: Sv A III d 7, 1783 – 1791.

  1. Klocke, Friedrich: Patriziatsproblem und die Werler Erbsälzer, Münster 1965.

https://www.werl.de/politik/ratsinfo/satzungen/Denkmalbereichssatzung.pdf (zuletzt aufgerufen am 01.03.2018).

http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/BilderKartenLogosDateien/Kataster_flyer.pdf (zuletzt aufgerufen am 01.03.2018).

https://www.uni-muenster.de/Geschichte/hist-dida/organisation/mitarbeiter/emeriti/leidinger/index.html

(zuletzt aufgerufen am 09.03.2018).

[1] Vgl. hierzu ausführlich Großer Generalstab (Hrsg.): Geschichte des Siebenjährigen Krieges in einer Reihe von Vorlesungen, mit Benutzung authentischer Quellen, bearbeitet von den Offizieren des Großen Generalstabs, Band 5: Der Feldzug von 1761, Berlin 1937, S. 735ff.

[2] https://www.werl.de/politik/ratsinfo/satzungen/Denkmalbereichssatzung.pdf (zuletzt aufgerufen am 01.03.2018).

[3] http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/BilderKartenLogosDateien/Kataster_flyer.pdf (zuletzt aufgerufen am 01.03.2018).

[4] Akte StA Werl E 66a, Nr. 1.

[5] Akte StA Werl E 14/18.

[6] V. Klocke, Friedrich: Patriziatsproblem und die Werler Erbsälzer, Münster 1965, S. 153.

[7] E-Mail Kontakt mit Prof. Dr. Paul Leidinger vom 26.09.2017.

[8] Akte StA Werl, B 10, Bl. 205f., 1648?.

[9] Mehler, Franz Josef: Geschichte der Stadt Werl, Werl 1891, S. 322.

[10] Leidinger, Wendelin: Documenta Werlensia, Werl 1972, S. 16.

[11] StA Werl, Akte SA 144.

[12] Igel, Karsten/Lau, Thomas (Hrsg.): Die Stadt im Raum. Vorstellungen, Entwürfe und Gestaltungen im vormodernen Europa,  Köln 2016, S. 126-127.

[13] Wendelin Leidinger (1927-2010), ausgebildeter Apotheker und Werler Heimatforscher, war ein älterer Bruder des bekannten Geschichtsprofessors Paul Leidinger und erhielt 1964 wegen seiner Verdienste um die Erforschung der Stadtgeschichte Werls die Ehrenplakette der Stadt Werl. 1982 konnte er für sich sogar das Bundesverdienstkreuz in Anspruch nehmen. Er war Mitbegründer des Heimatvereins Werl, Ortsheimatpfleger für Werl und Mitglied der Fachstelle Denkmalpflege im Westfälischen Heimatbund. Zudem engagierte er sich für die Etablierung des Rykenberg-Museums und widmete sich hinsichtlich der Experimentalgeschichte der Werler Salzgewinnung.

[14] Vgl. hierzu Leidinger, Paul: Das Werler Stadtbild im Wandel der Zeit, veröffentlicht am 5. Oktober 1957 im Werler Stadtanzeiger, geführt unter StA Werl, KB 125, Akte Vor- und Frühgeschichte Verschiedene Autoren.

[15] https://www.uni-muenster.de/Geschichte/hist-dida/organisation/mitarbeiter/emeriti/leidinger/index.html

(zuletzt aufgerufen am 09.03.2018).

[16] Poeschel, Hans-Claus: Alte Fernstraßen in der mittleren Westfälischen  (Spieker. Landeskundliche Beiträge und Berichte 17), Münster 1968, Abb. 45.

[17] Sv – Erbsälzerarchiv v. Lilien-Borg,  Sign.: Sv A III d 7, 1783 – 1791.

[18] Kruckem, H.M.: Die Brücke der Erbsälzer, Werl 1975, S. 16 – 17.

[19] StA Werl, INA B20a, Bd. 39.

[20] Brüchten-Register der Stadt Werl, 1597-1671, Stadtarchiv Werl, Akten C III Nr. 4.

 

Abbildungsnachweis:

Abbildung 1: 

Eine Photographie dieser Karte befindet sich im Privatbesitz von Samantha Seithe.

Abbildung 2:

Stadt Werl nach der Katasteraufnahme vom Jahre 1829.

v. Klocke, Friedrich: Patriziatsproblem und die Werler Erbsälzer, Münster 1965, Beilage.

Abbildung 3:

Ausschnitt aus der Uraufnahme 1836 -1850.

https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/index.html

Zuletzt aufgerufen am 09.01.2018.

Abbildung 4:

Ausschnitt aus der Uraufnahme 1836 -1850.

https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/index.html

Zuletzt aufgerufen am 09.01.2018.

Abbildung 5:

Ausschnitt aus der Topographischen Karte.

https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/index.html

Zuletzt aufgerufen am 09.01.2018.

Abbildung 6:

Ausschnitt aus der Uraufnahme.

Akte StA Werl EA Sc XXIV 34.

Abbildung 7:

Karte von 1833.

Signatur  Sc XXIV 34, Erbsälzerarchiv.

Abbildung 8:

Kupferstich um 1587 nach Franz Hogenbeck.

Leidinger, Wendelin: Documenta Werlensia, Werl 1972, S. 13.

Abbildung 9:

Stich von Matthäus Merian.

Ludorff, A.: Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Soest, Münster 1905, S. 162.

Abbildung 10:

Stadtansicht Werl 1671.

Leidinger, Wendelin: Documenta Werlensia, Werl 1972, S. 25.

Abbildung 11:

http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf%5bid%5d=http%3A%2F%2Fwww.landesarchiv-nrw.de%2Fdigitalisate%2FAbt_Westfalen%2FKartensammlung_A%2F~079%2F07914%2Fmets.xml

Zuletzt abgerufen am 19.03.2018.

Abbildung 12:

Stadtansicht aus dem Jahre 1661.

Leidinger, Wendelin: Documenta Werlensia, Werl 1972, S. 33.

Abbildung 13:

Diese Karte war im Jahr 1817 von Franz Anton Padberg, Geometer, Iter Klasse. Es handelte sich um  die Karte der anzulegenden Kunststraße von Werl bis Soest/: Cöln- Berliner Straße. http://archivdatenbank.gsta.spk-berlin.de/midosasearch-gsta/MidosaSEARCH/i_ha_rep_93_b/index.htm?search=werl&KontextFb=KontextFb&searchType=any&highlight=true&vid=i_ha_rep_93_b&kid=GStA_i_ha_rep_93_b_3_3_12_2&uid=GStA_i_ha_rep_93_b_I_HA_Rep_93_B_Nr_3706&searchPos=10

Zuletzt abgerufen am 20.03.2018.

Abbildung 14:

Auszug aus der Karte von 1817.

http://archivdatenbank.gsta.spk-berlin.de/midosasearch-gsta/MidosaSEARCH/i_ha_rep_93_b/index.htm?search=werl&KontextFb=KontextFb&searchType=any&highlight=true&vid=i_ha_rep_93_b&kid=GStA_i_ha_rep_93_b_3_3_12_2&uid=GStA_i_ha_rep_93_b_I_HA_Rep_93_B_Nr_3706&searchPos=10

Zuletzt abgerufen am 20.03.2018.

Abbildung 15:

Nach Vorlage von Bergamts- und Bergratsdirektor August Huyssen,Die Soolquellen des Westfälischen Kreidegebirges, ihr Vorkommen und muthmaasslicher Ursprung“, Berlin 1856, S. 327, hat Leidinger die Karte überarbeitet.

StA Werl, KB 125, Akte Ur- und Frühgeschichte Teil 2.

Abbildung 16:

Karte Werl im Jahre 950.

StA Werl, KB 125, Vorträge und Niederschriften 21.

Abbildung 17:

Auszug aus einem Zeitungsartikel.

„Das Werler Stadtbild im Wandel der Zeit“, veröffentlicht am 05. Oktober 1957 im Werler Stadtanzeiger von Prof. Dr. Paul Leidinger.

StA Werl, KB 125, Akte Vor- und Frühgeschichte Verschiedene Autoren.

Abbildung 18 und 19:

Aus der Arbeit von Dr. Poeschel Bildanhang, Aufnahmen des Verfasser August – Oktober  1965, mit Hinweis auf die Lage in der Topographischen Karte 1: 25.000 (= TK 25) (mit Hinweis auf die Lage in der Topographischen Karte I : 25 000 ( = TX 25) und die Abschnitte im 1. Kapitel.

Poeschel, Hans-Claus: Alte Fernstraßen in der mittleren Westfälischen Bucht, in: Geographische Kommission für Westfalen (Hrsg.): Spieker. Landeskundliche Beiträge und Berichte 17, Münster 1968, Bildanhang Abb. 45.

Abbildung 20:

Aus der Arbeit von Dr. Poeschel Bildanhang, Aufnahmen des Verfasser August – Oktober  1965, mit Hinweis auf die Lage in der Topographischen Karte 1: 25.000 (= TK 25) (mit Hinweis auf die Lage in der Topographischen Karte I : 25 000 ( = TX 25) und die Abschnitte im 1. Kapitel.

Poeschel, Hans-Claus: Alte Fernstraßen in der mittleren Westfälischen Bucht, in: Geographische Kommission für Westfalen (Hrsg.): Spieker. Landeskundliche Beiträge und Berichte 17, Münster 1968, Bildanhang Abb. 32.

Abbildung 21:

Aus der Arbeit von Dr. Poeschel Bildanhang, Aufnahmen des Verfasser August – Oktober  1965, mit Hinweis auf die Lage in der Topographischen Karte 1: 25.000 (= TK 25) (mit Hinweis auf die Lage in der Topographischen Karte I : 25 000 ( = TX 25) und die Abschnitte im 1. Kapitel.

Poeschel, Hans-Claus: Alte Fernstraßen in der mittleren Westfälischen Bucht, in: Geographische Kommission für Westfalen (Hrsg.): Spieker. Landeskundliche Beiträge und Berichte 17, Münster 1968, Bildanhang Abb. 33.

Abbildung 22:

Bild von Christoph von Lilien- Borg.

  1. Klocke, Friedrich: Patriziatsproblem und die Werler Erbsälzer, Münster 1965, S. 485

Abbildung 23:

Haus Borg bei Werl/Budberg.

Kruckem, H.M.: Die Brücke der Erbsälzer, Werl 1975, S. 71.

Abbildung 24:

Tagebuchseite mit dem Eintrag „Münster Thor“.

StA Werl, KB 125, Akte 557.

Abbildung 25:

Münster Tor bis jetzt 1784 archivalisch belegt, nun 1760!

In der Mitte des Scans steht: „Abgang   Im Herbst 1760, alß vorm Münster-Thor die schwartze husaren & campiret seynd zu deren behuef von hier abgefahren 15 ½ fud(er) Böerd(enholz)….“

StA Werl, INA B 20a, Bd. 39.

Abbildung Titelblatt:

Das Bild auf dem Titelblatt ist das nachgestellte Büderichertor.

StA Werl, KB 125, Akte 557.

Werl am Hellweg – eine westfälische Stadt im Dreißigjährigen Krieg

Salvierung schützt vor Plünderung nicht … Auszüge aus dem kommunalen Aktentenor in Werl zu Kontributionen und Plünderungen im Dreißigjährigen Krieg

Inhaltsverzeichnis

 1. Motivation im Proömium

2. Ego-Dokumente… Der methodische Gral?

3. Hintergründe für die Kontributionsschraube

4. Werl am Hellwege… Kontributionen bitte!

5. Die Hessen kommen

6. Die Glaubensbrüder plündern? … Dies timoris

7. Unheil über die Stadt – Feuer und Flammen in Werl

8. Die Pest – mortifer res

9. Hexenprozesse – Magie und Zauberei auf den Scheiterhaufen

10. Schlussbetrachtungen und ein methodisches Resümee

11. Quellen- und Literaturverzeichnis

            11.1 Quellenverzeichnis

            11.2  Literaturverzeichnis

1. Motivation im Proömium

Hermann Brandis, geb. 1612, zum Zeitpunkt des Beginns des Dreißigjährigen Krieges sechs Jahre alt, war Erbsälzer, gehörte damit zum Patriziat der Stadt Werl und hatte 1661 das Bürgermeisteramt der Stadt Werl inne. Er war Autor eines Manuskriptes ohne Titel, welches der Editor Johann Suibert Seibertz (1788-1871) abdruckte und als „Historie der Stadt Werl“ betitelte. Notum est:

Anno 1618 erschiene eines schrecklich- und unglücklicher Comet – Stern, welcher dem ganzen römischem Reich teutischer Nationen lauter Schwerdt, Feuer und Flammen, Pestilenz, Hunger und Kummer zugezogen hat. Wie nun derselbe unter anderen auch die Statt Werll in denen dreißigh Jahren, so lange deßen operationes gewehret mit getroffen, will sich in dieser Enge nicht beschreiben lassen. Das erste aber ware, dass Anno 1622 Herzogh Chrsitian von Braunschweig, Bischoff zu Halberstatt, ein sonderlicher Fehendt der Geistlichen und deren zugehörigen Orrter, die Statt Werll durch einen Trumpet und ein zu mehreren Schrecken an den vier Ecken angezündeteß Schreiben auffordern ließe. Es wurden aber Mittele gebraucht denselben vor daßmahlen abzukehren, wiewoll es die Stadt noch biß heute Stunde stark trucket.“[1]

Andere Überblickswerke, wie die von Georg Schmidt und Peter Wilson, liefern für den Dreißigjährigen Krieg forschungsintensive Standards.[2] Doch laut dem amerikanischen Literaturtheoretiker Frederic Jameson sind die Überblickswerke an der Ereignisgeschichte ausgerichtet.[3] Dadurch kann die Detailgeschichte und das Alltägliche nicht in den Fokus rücken, dennoch sind sie für die lokale Alltagsgeschichte und für die historische Netzwerkforschung bedeutend. Es sind nicht nur die Persönlichkeiten, die monumentalen Schlachten oder die Bluthochzeiten. Der administrative Alltag in einer frühneuzeitlichen Stadt in Westfalen mit seinen Amtsträgern und ihren Parteien können die historische Perspektive hierauf ändern. Die Städte an den Durchmarschstraßen im Altreich hatten im Dreißigjährigen Krieg die konfessionsunabhängigen Kontributionen, Requisitionen, Einquartierungen und Brandschatzungen zu tragen, sodass der Zivilbevölkerung tagtäglich die ressourcenlastige Position vor Augen geführt wurde. Die Söldnerführer im Dreißigjährigen Krieg sahen vordergründig einen vom Ethnosoziologen Georg Elwert geprägten „Gewaltmarkt“[4], was ursächlich für das Ausmaß der direkten und indirekten Belagerung der Zivilbevölkerung ist.

Methodisch ist der Zugang über Akten hier besonders von Vorteil, die auch einen gewissen Aspekt der Ego-Dokumentation vorweisen können. Inwiefern diese Dokumentation in den Korrespondenzen und Aktenvermerken erkennbar ist, soll ebenfalls erörtert werden. Zunächst können im Allgemeinen über die Aktenvermerke die Geschäftsvorgänge hin zu einem rechtsverbindlichen Endprodukt veranschaulicht werden. Über Suppliken, den Innenlauf oder Kopiare können Zwischenstadien eines Verwaltungsaktes kodifiziert werden. Damit besitzt der Aktenvermerk den Vorteil des Aufgreifens von Meinungsbildern, wohingegen die Urkunde mit Standards die finale Rechtsverpflichtung einer Handlung attestiert. Die Abschriftenvermerke des ehemaligen Werler Stadtarchivars Heinrich Josef Deisting bieten für die Geschichte Werls im Dreißigjährigen Krieg eine Bezugsquelle aus erster Hand.[5] Bedingt durch die Stoffmenge ist eine didaktische Reduktion nötig. Die westfälische Stadt Werl verfügte über den anfänglichen Status einer Nichteinquartierung im Spannungsfeld der Konfessionen bis zu Beginn des Schwedischen Krieges. Die Belagerung und Plünderung von 1636 wurde ausgerechnet von Ligisten, also katholischen Konfessionsbrüdern vollzogen. Am Beispiel der Werler Magistratsvermerke von 1622 bis 1636 können die facettenreichen, konfessionsunabhängigen Belastungen einer Stadt veranschaulicht werden, um auch Werler Eigentümlichkeiten herauskristallisieren zu können. Hierbei soll auch der Versuch gemacht werden, dem Wesen der Akte gemäß, Hintergründe und Motive der Ligisten zum Entsatz und der Entsetzung Werls am Festtag Sankt Michael, dem 29. September 1636 herauszufiltern.

Eine Darstellung zu den überregionalen Akteuren Christian von Braunschweig, Ferdinand von Bayern, Wilhelm von Hessen-Kassel und Johann von Götzen ist vonnöten, um die Vermerke in den historischen Kontext einordnen zu können. Diese Arbeit soll sich den Punkten „Schwerdt, Feuer und Flammen, Pestilenz, Hunger, Kummer“ und Mittele widmen.[6]

2. Ego-Dokumente … Der methodische Gral?

Nehmen wir die Begrifflichkeit als Ausgangspunkt, ist diese Quellengruppe jüngeren Datums. Im 20. Jahrhundert prägte der niederländische Historiker Jacques Presser den Begriff, als er mit den „egodocumenten“ Textpassagen titulierte, in denen der Autor als schreibendes Subjekt gleichzeitig beschreibendes Objekt ist, sozusagen eine Ich-Erzählsituation. Der niederländische Historiker Rudolf Dekker ergänzte dieses Charakteristikum um Passagen zur Gefühlsreflexion.[7] Beiden Zugängen ist das Selbstreflektierende zu eigen, also scheint die Titulierung als Selbstzeugnis durchaus das Wesen dieser Quellengruppe zu reflektieren. In Deutschland war es der Historiker Winfried Schulze, der für die Selbstzeugnisforschung Pionierdienste leistete. Seine Begriffserweiterung, dass aus der Sicht des Hauptakteurs einer Ich-Erzählsituation unbeabsichtigte Selbstzeugnisse entstehen, ermöglichten die Integration sämtlicher Schriftgüter aus dem öffentlichen Dienst und aus dem privaten Sektor, die eine amtliche Note beinhalten.[8] Das ist erst einmal von Vorteil, da der Quellenwert dieser Selbstzeugnisse dann unbewusst qualitativer werden kann. Es erfordert jedoch hinsichtlich der Offenlegung einer selbstreflektorischen Ebene für die handelnden Personen in der entsprechenden Quelle eine intellektuelle Tragweite, deren Bestehen kein Automatismus ist. Der Erkenntniswert dieser Quellengattung soll herauskristallisiert werden. Zunächst hat diese Quellengruppe das verstärkte Potenzial, hofhistoriographische Elemente zu marginalisieren, indem über Einstellungsbefragungen, Inquisitionsprotokolle oder Zeugenbefragungen soziale Schichten eine Kodifizierung erhalten, die oft keine Beachtung finden oder verklausuliert in schriftlichen Quellen in Erscheinung treten. Dann erfolgt natürlich als Konklusion ein Mehrwert für die mikrohistorischen und mentalitätsgeschichtlichen Forschungsfelder, insbesondere für die Alltagsgeschichte mit ihren Normen, Werten und Praktiken. Und für die Alltagsgeschichte des Dreißigjährigen Krieges, genauer für eine westfälische Provinzstadt in Reichweite eines spannungsintensiven Zusammenschlusses aus vielfältigsten Kriegsparteikoalitionen, kann diese Quellengruppe keine Acht darstellen.

Es gibt jedoch nachvollziehbare Kritikpunkte für diese Rahmensetzung. Und die Nennung gehört zur Multiperspektivität dazu, auch wenn sich die nachfolgende Ausarbeitung den Ego-Dokumenten nicht verschließen will. Hier kann die undifferenzierte Definition eine Erwartungshaltung auslösen, die nicht realistisch ist. Es handelt sich eben nicht um gesamt umfassende Selbstreflexionen, die in ihrer Verifizierung konkurrenzlos sind. Auch die thematische Zugehörigkeit von Selbstzeugnissen und administrativen Abhandlungen zu einer übergeordneten Quellengruppe erleichtert dem Quellenrezensenten nicht die Arbeit. Eine präzise, differenzierte Kategorisierung der Ego-Dokumente liegt nicht vor. Das ist in der Intension der Selbstreflexion ein Verlust, da die Notwendigkeit von der Zwangsaussage oft nicht klar abgegrenzt werden kann, freiwillig oder unfreiwillig getätigte Passagen nicht herauskristallisiert werden können. Erst mit der deutschen Historikerin Benigna von Krusenstjern erfolgte ein Umdenken und das Bemühen zur Kategorisierung. Naheliegend ordnete sie die Selbstzeugnisse als Untergruppe in die Ego-Dokumente ein, wobei sie explizit die bewusste Äußerung der in der Ich-Erzählsituation tätigen Person als kennzeichnendes Element verstanden haben wollte.[9] Und wie erfolgt nun die Verbindung zum Dreißigjährigen Krieg in Westfalen?

Das Repertoire an Ansätzen für die Bearbeitung von Quellen – auch für Zeugnisse aus dem Dreißigjährigen Krieg ist vielfältig. Es fängt an bei der Einordnung in die jeweilige Quellengruppe und geht bis zu Fragestellungen, die den persönlichen Hintergrund des Ich-Erzählers betreffen. Gerade die Quellen zum Dreißigjährigen Krieg sind stets in Abhängigkeit von der Perspektive zu betrachten. Der hessische Kavallerist hat einen anderen Blickwinkel und Schreibtenor bei der Auflistung von Kontributionslisten ohne jeglichen Zusammenhang als ein Werler Stadtbewohner, der unter stetigen, kriegsparteiunabhängigen Kontributionslisten zu leiden hatte und seine zehrende Existenz in einem Brandbrief veranschaulichte. Auch gibt es verschiedene Ebenen, auf der ein Autor schreiben kann. Und diese Ebenen wurden von Krusenstjern wie folgt tituliert[10]: Wenn in Ego-Dokumenten ausschließlich der eigne Lebensweg nachgezeichnet wird, handelt es sich um die erste Ebene, namentlich mit Typ A deklariert. Kommen noch die eigenen Interessen hinzu, ergänzt um individuelle Beschäftigungen und Empfindungen, spricht man vom Typ B. Eine distanziertere Version der Selbstzeugnisse ist Typ C, denn dieser berichtet majorativ über die Weltgeschehnisse, wobei der Schreiber in den Hintergrund gerät, aber weiterhin präsent ist. Der vierte Typ D steht an der Grenze der Selbstzeugnisse. Dieser berichtet nur noch über die Ereignisse und setzt sich selbst kaum in das Geschehen ein. Er kann jedoch in indirekter Form präsent sein.[11] Da seit den 1980er Jahren mit der historischen Anthropologie und der Alltagsgeschichte zwei Methoden dominieren, erfolgt hinsichtlich der Synergie der Zugang über die hermeneutischen Differenzen. Wahrnehmungen und Empfindungen können verstanden werden, und nun ist parallel dazu eine Analytik des Menschen möglich. Der fächerüberreifende Ansatz ist deshalb schon gegeben, da es Berührungspunkte mit der Ethnologie und Anthropologie gibt. Der Facettenreichtum ermöglicht einen Querschnitt aus der damaligen Zeit und ermöglicht zeitgleich die Rekonstruktion des Nachempfindens der Autorengefühle, sozusagen ein quellenbasiertes Psychogramm des Autors – natürlich nicht in der Dimension des Psychoanalytischen. Die Hermeneutik kann zudem mehr als nur zusammentragen, dass ein Autor objektive oder subjektive Sichtweisen zusammenträgt zur Analyse eines Sachverhaltes, sie interpretiert das Verstehen des Autors. Für Werl stehen besonders die Protokolle und tagebuchähnliche Einträge zur Verfügung. Anhand dieser Quellen soll im Folgenden geklärt werden, inwiefern diese Dokumente von den Empfindungen der Schreiber geprägt sind und wo die Grenzen der Methodik in Bezug auf die Quellen liegen.

3. Hintergründe für die Kontributionsschraube

Hunger, Kummer und Mittele gleich Kontributionen, Plünderungen und Einquartierungen. In der etablierten Geschichtsschreibung wird das Jahr 1621 als Ausgangspunkt für den Dreißigjährigen Krieg in Westfalen gesetzt. Die Kontributionen waren hierbei überdurchschnittlich, verschieden und zogen sich durch die Jahre hindurch von 1621 bis 1636. Beginnen lässt sich hierbei mit den Truppenverlegungen des protestantischen Herzog Christian von Braunschweig in das niederrheinische-westfälische Gebiet Ravensberg und das Fürstbistum Paderborn. Der „tolle Halberstädter“[12] verlangte nun Unterhaltskosten für das ihm anvertraute Söldnerheer, im Auftrag des Winterkönigs von Böhmen, Kurfürst Friedrich von der Pfalz. Als Beginn der militärischen Operationen für die plündernde Soldateska wurde das strategisch günstige Lippstadt ausgesucht. Die Stifte Paderborn und Münster wurden geplündert, Drohbriefe an die Orte auf der Marschroute des welfischen Söldnergenerals verschickt, die der psychologischen Kriegsführung zur Aufrechterhaltung der Einschüchterung dienten. Die geraubten Kirchenschätze wurden geldlich versetzt oder zur eigenen Münzherstellung benutzt, wie es am Pfaffenfeindtaler zu erkennen war.[13]

Das Jahr 1622 war hierbei das schlimmste Jahr in der Ära der kurzen, aber immer kontributionslastigen Besatzung des Administrators von Halberstadt. Der Anfang der leidlichen Besatzungszeit, mit Plünderungen und Brandschatzungen durchzogen, war der 4. Januar 1622, mit dem Einmarsch des „tollen Halberstädters“ in Lippstadt. Von hier aus erfolgten dann die mehr und minder koordinierten Raubzüge der Muschkoten. In diesen Tagen unterlag die Soester Börde mit ihren zahlreichen Kirchspielen einer marternden Kontribution. Die westfälische Stadt Soest musste trotz anfänglicher Erfolge in der Abwehr der Sturmangriffe aufgeben und konnte sich nur über teuer erkaufte Schutzbriefe der Stadtschleifung entziehen. Diese Schutzzollpolitik des welfischen Herzogs unterstand jedoch der täglichen Unredlichkeit und der finanziellen Mobilität der Welfen. „Pacta sunt servanda“, dieser Rechtsgrundsatz wird von Christian von Braunschweig nicht berücksichtigt. Daher kam es vor, dass trotz vorheriger Veröffentlichung der Schutzbriefe durch ihre Befehlshaber die herzoglichen Söldner Raubzüge durch die Soester Börde unternahmen. „Bellum se ipsum alit“[14], schrieb der römische Geschichtsschreiber Livius. Und dieses Ergebnis war für den Herzog von Braunschweig zufriedenstellend, denn durch die Vereinnahmung des Paderborner Domschatzes, der dem Propst des Soester Patroklistiftes anvertraut worden war und des Silberschreins des Heiligen Liborius in Paderborn konnten durch die bereits erwähnten Münzprägungen neue Truppen ausgehoben werden. „Der Krieg ernährt den Krieg“[15], sagte schon der Heerführer Isolani in Schillers Wallenstein-Trilogie, der Herzog von Braunschweig bot hierfür ein Beispiel.

Christian von Braunschweig zog im Mai 1622 Richtung Main, um sich mit den Truppen der protestantischen Verbündeten Ernst von Mansfeld und Georg Friedrich von Baden-Durlach zu vereinigen. Diese Verbindung erfolgte für eine endgültige Auseinandersetzung mit dem katholischen Heerführer Johann T´Serclaes von Tilly. Diese endete mit einer Niederlage des Braunschweigers in der Schlacht bei Höchst am 20. Juni 1622, wodurch das Westfalenland kurzweilig zur Ruhe kam. Im Spätsommer 1622 erfolgten erste Gegenaktionen der Katholischen Liga unter Führung des Generals Johann Jakob von Bronckhorst-Batenburg, Graf Anholt genannt, einem Veteranen der Schlacht am Weißen Berg 1620. Dies bedeutete zuerst das Verlangen von Geldmitteln und Sachwerten aus den protestantischen Enklaven oder den katholischen Renegaten in Westfalen. Unter Ferdinand I. Bischof von Paderborn, auch Ferdinand von Bayern, Kurfürst und Erzbischof von Köln genannt, erfolgte 1623 ein Strafgericht in Paderborn. Die Überarbeitung der Halsgerichtsordnung Constitutio Criminalis Carolina 1628 durch Ferdinand von Bayern hatte das exponentielle Wachstum an Hexenverfolgung, dokumentiert durch die Zahl der Angeklagten der Hexerei in Westfalen, als Folge,[16] hierzu weiteres im Kapitel 9.

Die Bevölkerung hatte sowohl bei den Plünderungen des protestantischen Herzog Christian von Braunschweig als auch bei der Aufoktroyierung der bischöflichen Traktate Ferdinands von Bayern keine Chance. Es erfolgte so ein Zusammenspiel aus Brandschatzungen, Plünderungen und Hexenverfolgung. Nachdem Christian von Braunschweig 1623 nach einer kurzen Odyssee in den Niederlanden nach Westfalen zurückkehrte, musste die westfälische Bevölkerung im Doppelpack die Brandschatzungen ertragen, da sowohl der „tolle Halberstädter“ als auch Graf Anholt Kontributionen einforderten. Militärisch kam es im Sommer 1623 zugunsten der Katholischen Liga zu einer Entscheidungsschlacht bei Stadtlohn, als die Feldherren Tilly und Anholt die Truppen des Grafen Mansfeld und Christians von Halberstadt vernichtend schlagen konnten. Berichten zufolge entkam der Herzog von Braunschweig mit seinen restlichen Soldaten über die niederländische Grenze. Nun zeigte sich das Ausmaß für die Werler Bevölkerung: Nach dem Sieg in Stadtlohn waren die katholischen Ligaverbände ohne Gegner, kleinere Garnisonen wie Lippstadt kapitulierten spätestens im Herbst 1623. Dennoch musste ein stehendes Heer geführt werden, da Kaiser Ferdinand II. jederzeit mit seinen gegenreformatorischen Bestrebungen den evangelischen Glauben heraufbeschworen konnte. Dieses erfolgte mit dem Dänenkönig Christian IV., der aber im Sommer 1626 in der Schlacht bei Lutter nahe dem niedersächsischen Ort Salzgitter entscheidend geschlagen werden konnte. Obwohl die dänisch-niedersächsische Ära schon mit dem Separatfrieden von Lübeck 1629 beendet war, waren die Westfalen indirekt durch die Winterlager der Katholischen Liga und durch die Flankenlage zum norddeutschen Kriegsschauplatz mit einer ständigen Kontribution versehen. Und damit lagen die Werler im Einziehungskreis der Marter.[17]

4. Werl am Hellwege… Kontributionen bitte!

Grundsätzlich waren die Städte an den zentralen Durchgangsstraßen benachteiligt, da die Truppen auf ihren Märschen in Abhängigkeit der eigenen Situation Verpflegung benötigten und verlangten. „Nervus belli, pecunia infinita“, sprach schon Cicero[18], und daran sollte sich für Werl auch nichts ändern. Bereits 1622 hatte Ferdinand von Bayern, der eben genannte Erzbischof von Köln, durch ein defensiv ausgerichtetes Vertragswerk die Empfehlung ausgesprochen, dass die Soldaten von unnötigen Aufenthalten abhalten, wenn die Kontributionen pünktlich und im vollen Umfang gezahlt werden. So liest man:

„So ist auch hiebei vergliechen, das eine Landtschafft der andern das frembde anziehende kriegsvolck keines weges zuschicken, sondern alß viel möglich durch andere nachbarlande divertiren und (7) abweisen [soll]. Da aber der durchzug je nicht zu vermeiden, noch abzuwenden, alßdan g(emelte)s kriegsvolck zu der andern landtschafft beschwer nicht auffhalten, sondern den rechten, geraden wegk, so viel mit dem wenigsten schaden immer beschehen kann, durchfuhren, glerchwoll emer dem andern möglichen beistandt leisten, damit solche trupen in officio gehalten und zum schleunigen vortzug neben underhaltung guter disciplin angestrengt werden.“[19]

In diesen Äußerungen schwingen Pragmatismus und schnellstmögliche Unheilabwehr synchron. Ferdinand von Bayern propagiert hier die Erfüllung der Kontributionswünsche und setzt dabei auf einen schnellen Durchmarsch. Es ist ein Paradebeispiel für den Ich-Erzählertyp C nach der Krusenstjernschen Katalogisierung. Die persönliche Betroffenheit kommt nicht direkt zum Ausdruck, sondern erhält über den administrativ angeordneten Pragmatismus des Landesherrn die entsprechende Note.

Letztlich waren abseitig gelegene Ortschaften oder Burgen militärisch nicht von großem Interesse bei den Landknechtskompanien, abgesehen von Aufenthalten in der Etappe. Taktische oder strategische Vorteile rechtfertigten nicht den Wert einer unter Umständen mehrtägigen Belagerung, wohingegen die Städte von logistischem Interesse waren. Die Soldateska zog es von hier aus für Raubzüge und in das städtische Umland, ergänzt wurde dies mit Kontributionsleistungen der städtischen Bevölkerung. Werl erfüllt die Voraussetzungen für die Kontributionsleistungen. Die Aufzeichnungen des damaligen Landschreibers Eberhard Hönningh verdeutlichen die Kontributionslast der Stadt, und der „tolle Christian“ spielte dabei eine Rolle. Am Morgen des 8. Januars 1622 waren die kurkölnischen Räte noch voller Optimismus und motivierten die Werler Stadträte, Eingeständnisse von Furcht zu missbilligen. Dies ist dem nachfolgenden Schreiben zu entnehmen, welches am nächsten Tag beim Werler Drosten zu finden ist:

„Köln. Räte in Westfalen, durch Landschreiber Eberhard Hönningh an Stadt Werl: Der Droste (zu Werl) habe Meldung erhalten, wie es mit den Soldaten, Landschützen, Pulver und Loit (=Blei) zu halten sei. Man hoffe, (Werl) werde sich alß getreuwe beruembte Peterlinge undt liebhabere deß Vatterlandts … manhafft erzeigenn, undt nicht leichtsamb erschrecken lassen…“ (St. Peter = Schutzpatron Kölns).“[20]

Am nächsten Tag gab es dahingehend durch den Herzog von Braunschweig einen Sinneswandel der kurkölnischen Räte, sodass der Landschreiber Eberhard Hönnigh eindringlich an die Stadt Werl schrieb:

„Landschreiber Eberhard Hönningh im Auftrag der köln. Räte in Westfalen an die Stadt Werl: Herzog Christian v. Braunschweig habe im Stift Paderborn gehaust und halte sich jetzt in der Stadt Lippe (=Lippstadt) auf, wolle jetzt auch in der Landschaft (=Herzogtum Westfalen) brennen. Zur Abwendung der Drohungen des Herzogs sind 50.000 Rthlr. gefordert. Werl solle dafür 3000 Rt. aufbringen.
PS: Werl sei sicher bekannt, welch hohe Summen Geseke, Westernkotten und Erwitte haben zahlen müssen und gleichwohl Einquartierungen habe erleiden müssen.“
[21]

Hier zeigen die kurkölnischen Räte aber innerhalb von wenigen Stunden einen Sinneswandel, der sprachlich nicht besser in administrativer Verkleidung hätte dargestellt werden können. Beide Schreiben gehören in die Typkategorisierung B und verdeutlichen insbesondere die Vehemenz des Hausierens durch den „tollen Christian“. Zumindest kann man den kurkölnischen Ratsherren keine Abneigung zu ihrer eigenen Landschaft (= Herzogtum Westfalen) attestieren. Zu sehr sind sie auch in sprachlicher Formulierung dem westfälischen Vaterland verbunden (Peterlinge undt liebhabere deß Vatterlandts; Zur Abwendung der Drohungen).

Die Werler waren keine „Peterlinge“ mehr dahingehend, dass durch diese ein Widerstand gegen den Braunschweiger hätte entstehen können. Wie auch anderorts waren in Werl die administrativen Voraussetzungen nicht gegeben, dass einem drohenden Zerwürfnis vor der eigenen Stadt Stand gehalten und der Krieg mit militärischen Mitteln abgewehrt werden kann. Auch die Fürstbistümer Münster und Paderborn, die der Hand des Kurfürsten unterstanden, waren zu keiner Zeit militärisch einflussreich und konnten den (fremdländischen) Landsknechten keinen merklichen Widerstand leisten. Systematische Partisanenaktivitäten, Streifscharen oder Marodeure in der Etappe waren zu keinem Zeitpunkt zu bemerken, ebenso keine Befreiungen einer besetzten Stadt im Westfalenland. Die Bedrohung der plündernden Raubzüge, die am Ende eines Durchmarsches erfolgten, hatten zur Folge, dass die Landesherren die Verhandlung suchten, um Freikäufe zu initiieren. Für sie war klar, dass die Wirtschaft- und Steuerkraft durch anstehende Plünderungen stärker betroffen gewesen wäre. Es war noch nicht abzusehen, dass die Zeitdauer möglicher Zahlungs- und Rüstungsverpflichtungen auch die vom Kurfürsten Ferdinand geführten Defensionsstrategie darstellen würde. Die Voraussetzung für eine Rettung war eine finanztechnische Dauerleistung an Steueraufkommen und Liquidität. Beides war allerdings am Ende des Böhmisch-Pfälzischen Krieges aufgebraucht. Hiermit saß Werl in der Mitte eines Spannungsfeldes aus Furcht vor der ausführenden, unkontrollierten Geldeintreibung bei Zahlungsunwilligen und der vielschichtig verursachten Verkleinerung des heute sogenannten Bruttosozialprodukts der Stadt. Psychoanalytisch gesehen kann dies als eine Erklärung für die ausufernden Hexenverbrennungen angesehen werden, das Bedürfnis der Rache und Vergeltung zu befriedigen, hierzu weiteres im Kapitel 9. Hier spiegelte sich die vorweggenommene Verteidigung des Kurfürsten Ferdinand von Bayern wider. Und diese Verteidigung hatte einen von den Konfessionen losgelösten Charakter.  Nur wenige Tage nach dem Abzug des Welfen Richtung Hessen im Mai 1622 nahmen sich die Protagonisten der Katholischen Liga der Kontributionen in Westfalen an und erhoben ihrerseits an den Werler Magistrat Kontributionen, wie an nachstehender Auflistung einer Naturalienabgabe zu erkennen ist:

„Rechnung des Gerhard von Wickede über Lieferungen an die Stadt, die Dr. Gerhard (Kleinsorgen) und andere Herren wegen Forderungen des Herzogs Christian v. Braunschweig in Soest abgegeben haben (Auszüge):

Wein88q.ad8ß.13Rt.28ß
An die Obristleutnants Gallas und Cortenberg 1 Fuder Wein, das Ohm 18 Rt. 108 Rt. An den Grafen v. Anholt 1 Faß Wein 3 1/2 Ohm 7 Viertel ad18Rt.691/2Rt….[22]

Interessanterweise enthält dieser Auszug einer Rechnung noch den eigentlichen Initiator der Kontribution, nämlich den Protestanten aus Braunschweig, hier nun aber auch mit einer Weinlieferung an den Grafen von Anholt. In dieser Phase des Böhmisch-Pfälzischen Krieges konnten die Werler zumindest drohende Einquartierungen umgehen, da aus militärtaktischen Gründen Städte wie Soest, Paderborn oder Lippstadt konfessionsunabhängig nicht in der üblichen Etappe lagen.

Werl unterlag den Kontributionen, eine finanzielle Belagerung zur Verkleinerung der Handlungsfreiheiten und Gegenfinanzierungen. Zwei weitere Vermerke verdeutlichen die Schwierigkeit für die Werler Verwaltung, die Finanzen aufzubringen, um die angedrohten Belagerungen in Form von Einquartierungen zu vermeiden, durch den Stadtsekretär Cappius beglaubigt:

Um Geld zu bekommen verkauft die Stadt Werl zur Abwendung der angedrohten Einquartierung des Herzogs Christian v. Braunschweig, im Einvernehmen mit den Steiner- und Bahrshöfenern (Einwohner zweier Stadtviertel) an Anton Zories einen abgemessenen Teil der allgemeinen Hode in der Haar („in der rollen mit littera B signiert“) 6 Werlmorgen groß, schießend Osten auf Wilhelm von Bernings Land, im Westen auf den Weg der vor den Beckerskämpen hergeht, im Süden an die Haar (=Stadtwald) im Norden hat Dr. Oger Brandis dieselben sechs Morgen mit 120 Rt. belegt, dieses Land wird nun an Zories für 16 Jahre pacht- und weinkauffrei ausgetan und festgelegt, daß das Land für 125 Rt. wieder eingeköst werden kann.[23]

Koste es, was es wolle“, hieß es sicher in guter Regelmäßigkeit aus dem Werler Ratshaus. Offenbar war die Angst vor der Einquartierung dermaßen, dass in den administrativen Vermerken das darauf zielende Vokabular bereits fest verankert war. Alle Ressourcen mussten veräußert werden, selbst die städtische Allmende. Je nach Intensität oder Absender, können diese charakteristischen Dringlichkeitspassagen für den Typ B oder C nach der Krusenstjernschen Differenzierung Verwendung finden. In den zwanziger Jahren war die Werler Stadtverwaltung der Meinung, dass nach Möglichkeit drohende Einquartierungen vermieden werden sollten. Das rief offenbar schon zu Zeiten Christians von Braunschweig Streit mit anderen Gemeinden aus. Unter dem Stadtkommandanten Dietrich Ottmar von Erwitte war Geseke 1622 die einzige Ortschaft, die sich nicht an den Herzog von Braunschweig auslieferte. Sie versuchte vergeblich über Bittbriefe, die westfälischen Ratsherren in Arnsberg als übergeordnete Verwaltungsinstitution für Westfalen davon zu überzeugen, dass sich Werl an den Kosten der Besatzung verhältnismäßig beteiligen möge.[24] Diese Aktenvermerke von 1623 zur „freundschaftlichen Korrespondenz“ zwischen zwei westfälischen Gemeinden zeigen die Anbiederungen, die aus der Finanznot heraus anrückten.[25] Stadtsekretär Cappius benennt die Geseker auf einem Briefkonzept vom 02. August 1623 noch als „gute Freunde“[26], obwohl bereits im Mai 1623 ein Brandbrief der Geseker veröffentlicht wurde, dies zeigt auch nochmal die Kontributionsmoral der Werler. Möglicherweise resultierte dieser Gemeindekonflikt entweder aus einer unbeabsichtigten Äußerung oder der bewussten Täuschung. Die kölnischen Räte haben am 09. Januar 1622 über den Landschreiber Eberhard Hönningh ausrichten lassen, dass Geseke trotz Rettung von der Einquartierung betroffen ist. Hier ist zu beachten, dass sich die Werler noch einen Tag vor der Salvierungsanordnung als „getreuwe Peterlinge“ und „manhaftt erzeigenn“ sollen gegen den Braunschweiger.[27] Möglicherweise war es auch eine bewusste Erschwerung, um der Enklave Geseke unterschwellig das verändernde Moment des Widerstands zu nehmen als resultierende Amtshandlung aus der kurfürstlichen Defensionsstrategie. So konnte den Werlern das Zurückziehen erleichtert werden. Die Aktenvermerke sind dahingehend allerdings nicht deutlich.

5. Die Hessen kommen

Die städtischen Finanzen in Werl waren bereits ab der Phase des Böhmisch-Pfälzischen Krieges fragil. In einem der vielfachen Akteneinträge wird berichtet, dass der Stadtkämmerer Michael Brandis der Stadt 1623 Reichstaler vorschoss, um die Geseker Kontributionen finanzieren zu können. Die prinzipielle Finanznot wird auch von Stadtbewohnern bezeugt, die der Stadt für verschiedene Kontributionen und Requisitionen Leihgaben zur Verfügung stellen mussten. Die Stadtbediensteten wie der Offizial Dr. Gerhard Kleinsorgen oder der erwähnte Stadtsekretär Barthold Cappius notierten die Schuldforderungen der Werler Bürger wie die des Giriedt von Wickede. Von zeitnahen Abtretungen der Verbindlichkeiten ist nichts herauszulesen, außer von unverbindlichen Absichtserklärungen der Stadtoberen.[28] Dadurch vergrößerte sich der innerstädtische Druck.

Nach Aktenlage hätte es für Werl im Rückzugsgebiet der katholischen Liga während des Zusammenstoßes mit dem Dänenkönig Christian IV. ein finanzielles Problem geben können. Das militärische Vakuum wurde ab 1630 sofort wieder durch Wilhelm V. von Hessen-Kassel gefüllt, er war Angehöriger der protestantischen Union.

Damit begann die Phase der indirekten und direkten Besetzung Werls während des Dreißigjährigen Krieges. Mit Beginn der Kooperation zwischen Hessen und Schweden unter ihrem König Gustav Adolf waren die am Hellweg gelegenen westfälischen Städte der direkten Plünderung ausgesetzt. Zeitgleich operierten in der ersten Hälfte der dreißiger Jahre die Katholiken als militärisches Gegengewicht unter General Graf Gottfried Heinrich zu Pappenheim. Für Werl war die Situation bis 1633 dahingehend ungünstig, dass die Stadt mit erhöhten Salvierungssummen arbeiten musste und durch die kurfürstliche Defensionstaktik, noch Weisungen der übergeordneten Regierung in Arnsberg ausgebreitet, und die Kontributionen und Requisitionen pünktlich und vollständig zu liefern hatte. So erhält der Werler Magistrat am 17. Januar 1632 eine Anweisung des 16. Januar 1632 bezüglich der drohenden Gefährdung durch Marodeure:

Regierung Arnsberg (Landschreiber Winimar Monheim) an Stadt Werl: Eine merkliche Anzahl Volcks von etlichen 1000 Mann zu Fuß und zu Roß ist im Anmarsch, dazu hat die Stadt Werl zu liefern: 10.000 Pfund Brot, 100 Tonnen Bier, 20 Hemmel, 400 Pfund Speck „in aller möglichster eill ohn alle fehl“. Dies ist durch Rechnung zu belegen, da die Landschaft die Kosten erstatten wird.[29]

Diese Anweisung erhält die Bestätigung, dass sich die Landsknechte der Frühen Neuzeit von Brot und Bier ernähren und dies als Standard in der Ernährungskultur ansahen. Hieraus lässt sich aber auch der monetäre Alltag der Stadtoberen (nicht nur für Werl) zeigen, denn zu der Zeit scheint die Namensnennung/Identifizierung der für die Requisition Bevorteilten in den Akten nicht mehr von Belang gewesen zu sein. Wer ist denn diese „merkliche Anzahl Volcks“? Es ist ungewiss, ob es sich um die Hessen oder Anhänger der katholischen Liga handelt. Es lässt sich vermuten, dass hinter der konfessionsunabhängigen Salvierungsanforderung der katholische Befehlshaber Pappenheim stand, der 1632 in Dortmund und Umgebung hausierte. Diese Anweisung fixiert auch den militärischen Endzustand in jenen Jahren, als Sieg und Niederlage im Westfalenland wechselten. „Daran erkenn´ ich meine Pappenheimer“, dieser Ausspruch, der ursprünglich positiv besetzt war, erhielt hier eine negative Wendung bezüglich der Besatzungspolitik in dieser Zeit. Dem Hessen Wilhelm V. wird auch nicht entgangen sein, dass Werl bis dahin von Einquartierungen und finalen Belagerungen betroffen war. Die Ausartung der Besatzung folgte im November 1633, als Artillerieverbände der Hessen vor den Toren Werls lagerten. Am 28. November gab es eine Einigung zwischen der Stadt (als Vertreter war Stadtsekretär Cappius vertreten), dem Obristmajor der hessischen Armee und dem Werler Pastor Kellner.[30] Die Intervention des Pastors erfolgte durch ein starkes Interesse an der Nichtveräußerung der Kirchenglocken, wodurch die religiöse Verbundenheit der Werler und damit auch die Anfälligkeit für religiöse Exzesse deutlich wird.

Eine richtige Eroberung der Hessen hat es also nicht gegeben, sondern vielmehr eine Verständigung. Die Klerikalen im Einzugsgebiet der Stadt besaßen hierfür auch noch genügend Barmittel. Die Restsumme der vereinbarten 500 Reichstalern konnte die Stadt „ohnfeilbar“ mit ihren Methoden der (sicheren) Geldeintreibung mit Karenzzeit von wenigen Wochen begleichen. Die bisherige Strategie wurde so fortgesetzt. Entweder war die Stadtmauer so verteidigungsunwürdig oder den Stadtoberen ging es um die Aufrechterhaltung des negativen Friedens, da so die Bevölkerung aus den drohenden Brandschatzung herausgehalten werden konnte. Die Reserven hierfür waren immer noch vorhanden. Dieser Umstand bedeutete also das Fanal für die hessischen Truppen.

Der Landgraf aus Hessen hatte hier die finanziellen Belastungen zu tragen. Durch den Vertrag von Werben 1631 erhielt er durch die verbriefte Schenkung Gustav Adolfs die Stifte Paderborn und Münster, nach dem Tod des Schwedenkönigs 1632 in der Schlacht bei Lützen stand der Hesse alleine und musste sämtliche Möglichkeiten der Kontribution und Requisition ausschöpfen. Truppenteile des in hessischen Diensten stehenden Generalleutnants Peter Melander waren nun bis 1636 vor Ort einquartiert, um von dort aus in Statthalterschaft des hessischen Landgrafen umlandiges Gebiet zu erobern (u. a. Einnahme Hamms im Mai 1634) und sich dem ligistischen General Lothar Dietrich von Bönninghausen entgegenzustellen. Die im Stadtarchiv vorhandenen Akten zu dieser Zeit sind mit zahlreichen Einträgen über Einquartierungskosten und -listen, Kontributionslisten oder Restantenlisten versehen.[31] Aus diesen Akten heraus wird das Bild vermittelt, dass die Stadtbevölkerung Werls vollumfänglich in das Kontributionssystem der Hessen eingebunden wurden, bis auf die Inhaber der Salva Guardia. Diese Salva Guardia war ein verbriefter Schutz, der prinzipiell Zugriffsfreiheit oder ein freies Geleit zusicherte und für dessen Umsetzung ein Personenschutz abgestellt wurde. Die Marketender oder die Diplomaten konnten über die Ausstellung von Geleitbriefen Grenz –oder Frontlinien passieren. Waren Bewohner von Gebäuden oder Siedlungen im Besitz von Schutzbriefen, blieb die dortige Infrastruktur unbehelligt vor Angriffen. Das Salva Guardia-Privilegium konnte auch auf Körperschaften übertragen werden, verdeutlicht durch die kaiserliche Reichspost unter Thurn und Taxis.[32]

Auch Magistratsangehörige konnten sich dem nicht entziehen, dies ist auch bei Offizial Dr. Kleinsorgen nachzulesen, der den hessischen Obristen Giso aufnahm.[33]

Erschwerend kam nun noch für die Werler Bevölkerung hinzu, dass nicht nur die hessischen Truppenteile logiert werden mussten, sondern auch die Marketender und deren Trosse Kontributionslisten verursachten.[34] Insgesamt schien aber die hessische Besatzung, abgesehen von kleineren Zwischenfällen, nicht die Grundbasis der Stadt angegriffen zu haben. Die Plünderung als Ausuferung der Kontribution sollte noch kommen.

6. Die Glaubensbrüder plündern? … Dies timoris

Für die Werler Bevölkerung, für die katholische Bevölkerung dieser Stadt, hätte es ein denkwürdiger Tag werden können, als das katholische Entsatzheer unter Führung des Grafen Johann von Götzen bei der Rekatholisierung Westfalens die Tore Werls im Spätsommer erreichte. Die Vertreibung des hessischen Landgrafen war hausgemachte Kaiserpolitik. Der Werler Magistrat sowie die Werler Bevölkerung sehnte den Entsatz herbei. Die Forderung nach Steuern und die Geldbeschaffung waren keine beliebigen Operationen, und das brandgeschatze Umfeld formte die bedingte Infrastruktur. Werl blieb am Ende der hessischen Besatzungszeit 1636 eine infrastrukturelle Einöd.

Am Festtag des Erzengels Michael (29. September), dem „Bezwinger Satans“, dem Schutzpatron des Heiligen Römischen Reiches, erhielt Werl nun die hessische Befreiung. Glücklich konnte man nicht sein unter dem Kommando des kaiserlichen Generals von Götzen, denn schon 1630 duldete er unrühmlich im vorpommerschen Pasewalk mehrtägige Brandschatzungen, auch das „Pasewalker Blutbad“ genannt. Zur Plünderung Werls 1636 lesen wir folgenden Aktenvermerk:

Am Tage S. Michaelis Archangeli (=29.9.) 1636 hat die kaiserl. Armee Werl zurückerobert, der Schaden durch die Hessische Einquartierung wird auf 11272 1/4 Rt. beziffert. Am 29.9.1636 ist eine Reiterei von 679 Mann (ohne Bagage gerechnet) in Werl einquartiert worden, welche bis 8.10. von den Bürgern verpflegt wurde. Diese Kosten werden auf 6790 Rt. beziffert. Nach Auszug der Reiterei kamen Dragoner vom 8.10.-16.10 und blieben mit 121 Pferden = 484 Rt. 156 Personen, jede Person tägl. 1 Reichsorth, macht in 8 Tagen 312 Rt.[35]

Insgesamt stehen 6790 Reichstaler Einquartierungskosten für die Teile der Entsatztruppen gegenüber den 11272 Reichstalern an hessischem Schaden aus drei Jahren Besatzung. Entweder erstand hier eine Verrechnung oder von Götzen war seinem Ruf getreu, der Soldateska Brandschatzung zu gewähren. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die hessischen Sachschäden auf einem erträglichen Maß geblieben sind, da diese in keiner Relation zu den Schäden durch die Götzenschen Truppen stehen. So ergibt sich in den nachfolgenden Akteneinträgen das „infantile Magdeburgisieren“ der westfälischen Stadt. Dies wird auch in dem Schadbericht des Offizials Dr. Christian Kleinsorgen deutlich:

„Hiemit zu wissen, daß die keiserische Soldaten jungst am negstverlittenen Fest St. Michaelis bei Eroberung der Statt Werll anfangs meinen Hob (=Hof) erstiegen, die Hob- und Haußthuren auch alle Gemacher, Keller, Soller, Kisten, Schreen (=Schrein, Schrank) und Triesoren mit Gewaldt entzweigeschlagen, alles, so darin an Gelde, Silber und Zinnewerk, Fleisch, Butter, Keeß, Speiß, Tranck, Kleidern und Lingewandt furhanden gewesen, ires Gefallens vier oder funff Stunde lang perscrutiert (=durchsucht) und mehrentheilß weggenhomen, auch mir sechs gutte Pferde abhendig gemacht und mein Gesinde, umb mich nachzuweisen, zum hartesten angestrengt, geschlagen und dermaßen gefheret (=gefährdet), daß ich mich neben meiner Haußfrauwen ins offen zu begeben, ohn Leibsgefhar nicht getrawet, sondern uns an einem heimblichen Ort so lang, biß der Her(r) Oberster Kleppinck uns zuletzt selbsten daraus errettet, verbergen mpssen. Und ob ich wol ohnlengst darnach wegen der pestilentzialischen Infection mein Hauß verweichen müssen und also alles, was ich verlohren noch zur Zeit nicht eigentlich p(er) species zu designiren weiß. So halte ichs doch dafür, daß sothaner Schade sich über vier oder funffhundert Reichsthaller erstrecken werde. Geben Werll 10. 9bris (=November) ao 636, Christian Kleinsorgh D(oktor) Richter daselbst Mpp.“[36]

Der Wahrheitsgehalt dieses Berichtes für den 29. September 1636 muss nicht angezweifelt werden. Durch den Kleinsorgschen Bericht, datiert vom 10. November 1636, wird deutlich der Plünderungscharakter vom 29. September aufgezeigt. Die konfessionsunabhängigen Plünderungen und weitere Brandschatzungen waren im Kriegsalltag fest verankert und breiteten sich im Westfalenland aus. Auch die folgende Aktennotiz des Bürgermeisters Dietrich Wrede lassen keinen Zweifel zu, dass am Festtag St. Michaelis die Magdeburger Blutnacht von 1631 im Kleinformat vollzogen wurde:

„(Bürgermeister) Diderich Wrede beziffert seinen Schaden bei der Plünderung seines Hauses, als die kaiserl. Armee am 29.9. 1636 Werl eroberte auf 173 Rt. (1 1/2 Seiten spezifiziert), dann folgt: „Mit wilchen obb(emelten) Porzehelen (=Gegenstände) sie sich nicht ersettigen laeßen können, sondern meine Gotsalige liebe Haußfraw, wilche ohne stoeße und schlegt (=schlicht) ihr leben biß ins 72 Jahr mit ehren zugepracht, in ihrem thotbeth jehmerlich mit Backenstreichen uberfallen, daß sie daruber entrüstet unnd folgendts gestorben“. (…) Rittmeister Creutz sei bei ihm mit 24 Pferden 6 Tage in Logis gewesen. Dem Obristen Haußman 5 Tage kontribuieren müssen. (…)“[37]

Die typischen „Bluthochzeiten“ wie die Bartholomäusnacht 1572 oder die Magdeburger Hochzeit 1631 wurden in Werl so nicht vollzogen. Die Plünderungen der kaiserlichen Soldaten haben nur in geringerem Maße stattgefunden, die Sachschäden in der Stadt riefen die große Verbitterung in der Werler Bevölkerung hervor. Aus einem Brandbrief des Werler Magistrats vom 20. Oktober 1636 ist herauszulesen, dass die Infrastruktur im Kern der Stadt erhalten blieb. Mehrere Kompanien der kaiserlichen Truppen haben Quartier bezogen, Verwundete wurden versorgt, die sogenannte Bagage kündigte sich an und die Exekutionstruppen des verantwortlichen Drosten erhielten Einzug.

Auch hier erfolgt die Bitte um Aufteilung der Kontributionslasten auf mehrere Ämter.[38] Sogar Feldherr von Götzen (der Plünderer selbst!) mahnte die Regierung in Arnsberg mit einem Bittbrief an und erläutert die Situation Werls (Eingang am 06. Oktober 1636):

Stadt Werl an Regierung Arnsberg (durch den Boten Conrad Valentin): präsentiert ein Schreiben des Generalfeldmarschalls Goetz aus dem Feldlager vor Dortmund: Bitte um Sendung von Viktualien und Landschätzen zum Beistand Werls. Die Stadt habe bisher vieles allein bezahlt, was Sache des Landes gewesen wäre.“[39]

Entweder hatte der „Pasewalker Blutrichter“ eine Barmherzigkeit der Werler Bittgesandstchaft entgegengebracht oder die Werler haben die Versorgungsressourcen mit falschen Tatsachen geschmückt. Jedoch verdeutlichen die Brandbriefe an die Regierung in Arnsberg, die Akteneinträge der Stadtoberen, die Korrespondenz mit dem kaiserlichen Generalkommissar und die Requisitionen die verbrauchten Ressourcen der Stadt Werl. Aber auch in dieser Lage gab es keine vollständige Mithaftung für alle Werler Stadtbürger. Die Manifestierung einzelner Privilegien in einer nach wie vor existierenden Ständegesellschaft konnte auch durch die „freie Stadtluft“ nicht abgebaut werden. Am 14. November 1636 ließ der Werler Magistrat, mit Unterschrift des Stadtsekretärs Barthold Cappius, folgendes in Arnsberg anfragen:

 „Bittschrift der Stadt Werl an die westf.Räte: Einige Werler Bürger haben Salvaguardien und wollen für den Unterhalt der Companie des Generalkommissars und (Werler) Drosten nicht zahlen. Stadt ist der Ansicht, daß alle Bürger zahlen müssen. Bitte um Entscheidung.“[40]

Bereits nach einem Tag erhielten die Werler Stadtoberen eine für sie niederschmetternde, aber auch bezeichnende Antwort aus Arnsberg:

Entscheidung der anwesenden Landständ, Arnsberg. Die Salvaguardien schützen vor Einquartierung der Häuser, von den Gütern müssen jedoch alle Bürger ihre Lasten tragen![41]

Gewiss konnte der Magistrat nicht alle Ressourcen nutzen, die in der Stadt noch vorhanden waren, da die „Patrizier“ in der Regel mit der Salva Guardia geschützt waren und Verwertbares deponiert hatten. Dies war aber weniger in den umliegenden Kotten oder Landgütern, diese wurden durch die Raubzüge weitestgehend zerstört.

Zusammengefasst, Werl blieb in Arnsberg unbeliebt und verdächtigt. Mehrmals verwies der Werler Magistrat in Memoranda auf die hohen Kosten für die Schlossgarnision Werl[42], aber Arnsberg zeigte keine Reaktion und lehnte Partizipation ab.[43]

Lag es nun an der langjährigen hessischen Besatzung, in der keine merklichen Widerstände der Werler Bevölkerung aktenkundig ist? Oder lag es an Geseke, die Christian von Braunschweig erfolgreich widerstanden und erst 1633[44] nach mehreren Tagen hessischer Belagerung kapitulierten im Gegensatz zu den belagerungsunwilligen Werlern? Der Geseke Johann Krane wurde sogar von Kaiser Ferdinand II. 1633 zum Reichshofrat in Wien ernannt, der dann später auch als Bevollmächtigter des Kaisers Ferdinand III. am Zustandekommen des Westfälischen Friedens in Münster beteiligt war. Am 15. Oktober 1636 erfolgte ein Treffen der Werler und Kölner Ratsherren im Rathaus in Werl, wo auch die hessische Besatzungszeit thematisiert wurde und die die Frage aufkam, inwieweit noch die Eidbindung an den Kölner Kurfürsten bestehen würde. Den Katholiken war aufgefallen, dass der Werler Magistrat des Öfteren von „kaiserl. Ausplunderungsschaden de Ao 1636 in die S. Michaelis Archangeli (=29.9.1636)[45] sprach. Dies wurde regelmäßig aktenkundig, an den Hessen jedoch wird in den Akten keine Kritik geübt. Zudem widersprachen die Erlebnisse der hessischen Besatzungszeit in Westfalen auch den verhältnismäßig moderaten Situationen in der Besatzungszeit der Stadt Werl. Entweder war es eine Gleichgültigkeit der Werler oder es erhob sich ein nicht in Erscheinung tretender infrastruktureller Revanchismus gegen die Werler als Ausdruck für die jahrelange Kollaboration mit den Protestanten. Bei den Werler Stadtoberen war kein ausgeprägtes Interesse im Herbst 1636 an der Rückeroberung vorhanden. Wie ein Magnet zog es die kaiserlichen Truppen und deren Bagage nach dem 29. September 1636 in die Stadt, um in der hessischen Besatzungshochburg Werl die verzögerte Plünderung zu zelebrieren. Am 12. November 1636 erfolgte dann die indirekte Kapitulation des Werler Magistrats, als in einer Supplicatio an die Regierung in Arnsberg die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit der Stadt Werl angekündigt wurde. Schon in den Wochen zuvor mahnte der Stadtmagistrat offensichtlich wegen der überhöhten Kontributionen. Dokumentiert ist dies über die täglichen Brotlieferungen an die kaiserliche Feldartilleriebesatzung, es zeigt die bevorstehende Insolvenz.[46]

Spätestens am 29. September 1636 musste man also aus Werler Sicht konstatieren, dass die konfessionelle Zugehörigkeit nicht mehr gegeben war. Befehlshaber wie von Götzen hatten vermutlich aus taktischen Gründen nur eine beschränkte Erstürmung der Stadt Werl befehligt, um sich hinsichtlich der Operationen gegen den hessischen Landgrafe nicht einer unnötigen logistischen Benachteiligung auszusetzen. Und die Plünderung der Stadtmittel sollte auf absehbare Zeit auch nicht beendet werden. Immer wieder ist von übermäßigen Einquartierungen, Bränden und einer beeinträchtigten Infrastruktur zu lesen, aber in Arnsberg zeigte sich keine Solidarität für die Glaubensbrüder.[47]

7. Unheil über die Stadt – Feuer und Flammen in Werl

Anno Domini 1633 „Charfreytage den 25. Martii“ entstand in der Stadt eine große Feuersbrunst. Hier zeigt sich ein Beispiel einer Verwahrlosung durch die hessischen Soldaten in Werls Besatzungszeit. Soldaten, von dem logierenden Hauptmann Clot, verwahrlosten das Licht, Mellins Haus am Markt geriet in Brand. Das Feuer verbreitete sich mit einer Rapidität, dass es 82 Häuser, das Hospital und Kirchen in Schutt und Asche legte.[48]

Im gleichen Jahr, am 24. Oktober (14. Oktober[49]), wurde die Stadt vom Landgraf zu Hessen mit schwedischer Hilfe umzingelt. Es wurde ein Ultimatum gestellt, die Stadttore zu öffnen. Die Stadt wich aus, sie könne die Tore nicht öffnen, da die Torschlüssel im Besitz der Garnison seien.[50] Vehement wurde die Stadt unter Beschuss genommen, wie Brandis berichtet, der Salzplatz, das Himmelreich und 52 Häuser gerieten in Brand.[51] In einem Schreiben vom Landgraf an die „Königin Elisabeth von Böhmen“ ist zu lesen, die Stadt Werl habe sich „heute“ auf Accord ergeben, das Feuer der Mörser auf die Stadt habe 100 Häuser ergriffen.[52] Die Okkupation von Werl schien von wichtiger Bedeutung zu sein. Die Eroberung führte zu extraordinärer Armut in der Stadt wie Brandis beschreibt:

Waruf dan Ellendt uber Ehlendt erfolgte; daß liebe Brodt gienge ab, also auch daß man daßelbe auß dem Bergischen Lande, und weiter herlangen muste. Die Leuthe versturben  auß Kummer und verwichen in den Krieg oder andere Lande, die Dorffere umbher wurden oede und wüste, daß nit Katz oder Hundt darinnen zu finden. Der Acker pliebe ungebawet und unbesamet, auch dergestalt (daß wolten die arme noch übrige Leuthe anders Lebens- und Contributionsmittele erzwingen) auß Abgang der Pferde, sich Man und Frawen in Kahrren spannen und daß Holtz, umb Gelt darauß zu machen, naher den Saltzwerkeren ziehen und also im bittern Schweiße utunque sich erhalten musten, steets unter Hoffnung, es mogtedoch endtlich wieder beßer werden.[53]

Desgleichen wurde die Stadt in den Jahren 1637 und 1645 von einer  Feuersbrunst heimgesucht.[54] Diese wurden jedoch durch Unachtsamkeit der Werler Bürger initiiert.

8. Die Pest – mortifer res

Die Pest gehörte zu den Merkmalen des Dreißigjährigen Krieges. Zahlreiche Bewohner von Orten und Städten erkrankten und starben an der Pest. Sie wurde durch Flöhe übertragen, die sich auf der Kleidung der Bevölkerung befanden.[55]

Auch der Pesteinfall machte vor Werl nicht halt. 1636 wird diese durch die Truppen erneut eingeschleppt, in der Zeit des Dreißigjähren Krieges wurde Werl 1625, 1631 und 1634 von der Pest heimgesucht.

Wie passend schrieb es 1637 Andreas Gryphius in seinem Gedicht“ Menschliches Elende“ :

„Was sind wir Menschen doch? Ein Wohnhaus grimmer Schmertzen.

Ein Ball deß falschen Glücks, ein irrlicht dieser Zeit.

Ein Schauplatz herber Angst, besetzt mit scharffem Leid.“

Dieses Gedicht charakterisiert das Daseinsgefühl der Menschen, sinisterer Fatalismus bestimmte die Zeit. Brandis beschreibt es für das Jahr 1636:

„Aber die abschewliche Seuche der Pestilentz schluge hinzu, von dem Uberrest noch viele jung und alte Leute auch die stärckiste Männer wegnahme und verschlunge.“[56] 

J. Deneke berichtet:

„Im Hause von Dietrich Papen sei eine verschlossene Kammer gewesen, in der man Möbel, Betten und Kleider aus der früheren Pestzeit unter Verschluß hielt. Der Oberst Kleppinck habe die Tür gewaltsam öffnen und die Kleider an die Soldaten verteilen lasse, obwohl papen ihn über den gefährlichen Inhalt der Kammer aufgeklärt hatte. Der Oberst soll hier geheime Schätze vermutet haben.“[57]

Die Seuche brach also erneut aus. Auch Dietrich von Papen selbst, Bürgermeister von Werl, erkrankte an der Pest und verstarb am 20. Mai des Jahres. In den Ratsprotokollen der Stadt wird nichts Weiteres erwähnt, spartanische Meldungen sind nur in den Rechnungsbüchern zu finden:

  1. April: „Den armen Krancken leuten, so in der Stadt liggen und mitt der Pest verhafft, geben 1m… eine Magt, so ahn der Pest gestorben, zu begrebniß geben 1m“.[58]

Auch im August forderte die Pest noch Opfer, „einem Karrentreiber wurden 6m gezahlt, weil er „etzliche auß der Stadt gefuhrt“.[59]

9. Hexenprozesse – Magie und Zauberei auf den Scheiterhaufen

Die Hexenprozesse stehen ohne Zweifel in Verbindung mit dem Dreißigjährigen Krieg in Westfalen. Für die Zeit des Dreißigjährigen Krieges begannen ab 1628 in Werl die Hexenprozesse. Im gleichen Jahr wurde zudem die Erweiterung der Hexenprozessordnung bestätigt, sodass auch eine Regelung für die finanziellen Aspekte getroffen wurde.[60] Die Quellenüberlieferung bietet hierfür 57 Protokolle, die im Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen unter Msc. VI Nr. 264a geführt sind. Die weiteren 17 Verurteilten lassen sich über die Rechnungsbücher der Stadt Werl finden.[61] Die fast vollständig vorhandenen Ratssitzungsprotokolle der Stadt aus diesen Jahren berichten nichts über die Hexenprozesse. Protagonisten der Prozesse waren Dr. Christian Kleinsorgen, Richter und Kommissar für Werl und der Kommissar Heinrich Schultheiß, der zwischen 1641 und 1644 für erneute Verurteilungen verantwortlich war. Insgesamt wurden 73 Menschen zum Tode verurteilt und hingerichtet.[62] Wo lagen nun die Beweggründe für diese Prozesse? Die Lebensbedingungen haben sich durch den Krieg verschlechtert, es gab nicht ausreichend Lebensmittel, die Preise hierfür verdoppelten sich fast. Die Kontributionen konnten nicht mehr alleine vom Magistrat bezahlt werden, sie wurden auf die Bevölkerung ausgelegt. Erschwerend kam noch die Versorgung der Truppen hinzu, diese mussten auch in Zeiten der Hungersnot und finanziellen Schwächen versorgt werden. All dies schürte den Hass und die Rachelust in der Bevölkerung. Es musste ein Verantwortlicher für das Elend gefunden und zur Strafe gezogen werden. Hieraus entstanden nun Gerüchte über Personen, sie hätten durch magische und dämonische Kräfte das Wetter verwünscht, Tiere erkranken lassen und Menschen Schaden zugefügt. Auf dieser Basis wurden sie zum Tode verurteilt und hingerichtet.[63]

10. Schlussbetrachtungen und ein methodisches Resümee

Werl war zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges weder eine Finanzkraft in der westfälischen Provinz noch ein wichtiger Punkt für die Aufstellung und Rekrutierung der ligistischen oder protestantischen Truppen gewesen. Werl hatte, trotz der Lage am Hellweg, zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges Belastung zu tragen und verfügte über den militärstrategischen Fall der Nichteinquartierung oder eben nur der zeitlich befristeten Verpflegung für Durchmärsche. Das Nichtvorhandensein von Supplikaten (Suppic) oder Memoranda (Memorial) in den Werler Ämtern bis in die Anfangsphase des Schwedischen Krieges (ab 1630) verdeutlicht die konfessionsunabhängigen Kontributionen und Requisitionen. Diese verlangten den Stadtkämmerern wie Michael Brandis punktuelle Übermaße an Verpflichtungen ab. Die Geldakquirierung für die indirekten Besatzungsverpflichtungen erfolgte, auch schriftlich vermerkt, über das Zustandekommen und die Bestätigung über die im Werler Gebiet wohnenden Bürger. Die Erstellung von Rechnungen wurde von den Werler Stadtoberen (meist durch Stadtsekretär Cappius beglaubigt)[64] transparent und ohne Komplikationen vollzogen.

Die Aktenlücke von 1626 ergibt Spielraum für Spekulationen. Möglicherweise war den Stadtoberen in Werl das Agieren des Hexenjägers und -richter Dr. Christian Kleinsorgen, Sohn des Offizials Dr. Gerhard Kleinsorgen, nicht bemerkenswert für eine schadenanhaftende Aktenbemerkung. Die Akten lassen hier jedoch keine Konklusion zu.

Auch die aus den Aktenvermerken herauszulesenden Verhältnisse mit den Landständen in Köln und Arnsberg oder mit der westfälischen Gemeine Geseke sind nicht konkludierbar, da es durch die Akten nicht unmissverständlich klärbar ist.

Das Zusammenspiel aus Täuschung, Missmut, gefühlter ungerechter Beteiligung an Zehrungskosten, Brandbriefen oder auch Verdächtigungen ist in den Korrespondenzen erkennbar. Die Krusenstjernsche Kategorisierung – zumindest für einen Ausschnitt der Werler Administerialkorrespondenz – kann hier weiterhelfen, damit Aussagen zum Grad der Dringlichkeit vollzogen werden können. Diese sind aber noch zu grob skizziert, um im Fazit die „Ego-Dokumentation“ als konklusionswuchtig bezeichnen zu können. Weiteres bleibt auf diesem Gebiet noch abzuwarten. Für ein Gesamtbild muss hierfür eine weitere Aktenarbeit erfolgen, um eine Interpretation durchführen zu können. Warum die unter der Instanz des „tollen Halberstädters“ aufzeigbare Korrespondenz mit Geseke aus den Bestandsakten B02-Kriegslasten genommen oder einfach nicht fortgeführt wurde, bleibt vorerst unbeantwortet. Hier könnte die Durchsicht der Schatzregister im Stadtarchiv Werl (Aktenbestand B01) oder im Landesarchiv Abteilung Westfalen in Münster Klarheit verschaffen.

Für die hessische Besatzungszeit ist außer dem Gesamtschaden am Ende der Zeit nichts Negatives überliefert. Aus den vorliegenden Akten kann kein signifikanter Anstieg der Kontributionen herausgelesen werden. Für weitere Schlussfolgerungen kann eine Arbeit mit den Schatzregisterarchiven aus Arnsberg, Werl oder Herdringen erfolgen. Die Aktenvermerke von 1633-1636 vermitteln das Bild einer notgedrungenen Symbiose im Interesse eines Burgfriedens, um die städtische Infrastruktur nicht in Gefahr zu bringen. Auch hier erfolgt die administrative Abwicklung der Kontributionsleistungen. Sachlichkeit und Nüchternheit war der Alltag von Dietrich Wrede und Barthold Cappius. Ein Arrangement vom 28. November 1633[65] zeigt, dass der Magistrat mit Einbindung des städtischen Pastors die hessische Artillerie von Zielschussübungen abhalten wollte. In dieser Vereinbarung wird indirekt eine Einnahme der Stadt unterstellt, es kann also nicht von einer ausgeprägten Belagerungsmentalität gesprochen werden. Dies konnte der Braunschweiger für sich im Böhmisch-Pfälzischen Krieg nutzen. Als der katholische Feldherr Johann von Götzen eintraf, um den hessischen Landgrafen aus Westfalen zu vertreiben, muss der Abzug der Hessen geordnet und ohne Zwischenfälle abgehalten worden sein. Zumindest sind im Werler Aktenbestand B02 keine hessischen Plünderungen verzeichnet.

Die Plünderungen erhalten erst mit dem 29. September 1636 einen Vermerk, der Tag der Plünderung durch die Konfessionsbrüder. Die Schriften der Werler Magistrate Kleinsorgen und Wrede verdeutlichen den Übergang von einer sachlichen Geschäftsführung zu einer gefühlsbetonten, sogar mit Brandbriefcharakter.[66] Die Grenze für die Ressourcenrestauration war für Werl überschritten die katholischen Ligisten lieferten hierfür den entscheidenden Stoß. Selbst Johann von Götzen, bekannt für seine Bluthochzeiten und Brandschatzungen, zeigte sich mitfühlend gegenüber der Werler Zahlungsunfähigkeit.[67] Die Gegenrechnung von den hessischen Besatzungskosten und dem katholischen Entsatzheer verdeutlichen den großen Sachschaden unter Johann von Götzen am Festtag St. Michaelis 1636.[68]

Die Salvaguardien, bei den Erbsälzern in Werl fest verankert, standen ebenfalls zur Disposition[69], standen aber nicht zur Liquidierung. Über die Motive der Plünderung der Ligisten können die Akten keine Auskunft geben, der Aktenvermerk Bl. 197 zeigt auch das Mitgefühl des Konfessionsbruders Johann von Götzen. Dies steht allerdings in Kontrast, da ohne militärische Aktionen eine klassische Plünderung durchgeführt wurde und das am Festtag St. Michaelis. Eine weitere Aktenarbeit könnte die Motivlage der administrativen und militärischen Ebenen verdeutlichen. Die Genese der Werler Akten ab dem 29. September 1636 veranschaulicht auch die Brutalität in den personalen Interdepenzen der katholischen Liga.

11. Quellen- und Literaturverzeichnis

         11.1 Quellenverzeichnis

Brandis, Hermann: Historie der Stadt Werl, in: Seibertz, Johann Suibert: Quellen der westfälischen Geschichte 1, Arnsberg 1857, S. 43 – 95.

Marcus Tullius Cicero, Philippica V, 5.

Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster (Hrsg.): Der Dreissigjährige Krieg und der Alltag in Westfalen, Quellen aus dem Staatsarchiv Münster (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen Reihe C Band 43), Münster 1998

Livius, Ab urbe condita XXXIV, 9.

StA Marburg, 4h Nr. 110, 14.

StA Marburg 4f Pfalz Nr. 314.

StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8.

StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B9.

StA Werl C II Nr. 7 Bd. 2.

www.archive.nrw.de/LAVNRW/ jsp /findbuch.jsp? verzguid…archivNr =388

 11.2 Literaturverzeichnis

Alt, Peter-Andre (Hrsg.): Friedrich Schiller (1798/2004), Sämtliche Werke: Dramen 2, München 2004.

Asmus, Bärbel: Die Bevölkerung: Entwicklung und Sozialstruktur, in: Denecke, Dietrich; Kühn, Helga-Maria: Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt 1, Göttingen, 1987, S. 161 – 198.

Cunz, Reiner: Gottes Freund, der Pfaffen Feind. Zu den Propagandamünzen des „tollen Christians“, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 70 (1998), S. 347-362.

Decker, Rainer: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen, in: Bruns, Alfred: Hexengerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland, Schmalenberg-Holthausen 1984, S. 189 – 218.

Dekker, Rudolf: Egodocumenten. Een literatuuroverzicht, in: Tijdschrift voor geschiedenis 101 (1988), S. 161 – 189.

Elwert, Georg: Anthropologische Perspektiven auf Konflikt, in: Eckert, Julia (Hrsg.): Anthropologie der Konflikte. Georg Elwerts konflikttheoretische Thesen in der Diskussion, Bielefeld 2004, S. 26 – 38.

Gawlich, Tanja: Der Hexenkommissar Heinrich Schultheiß und die Hexenverfolgung im Herzogtum Westfalen, in: Klueting, Harm (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen 1, Münster 2009, S. 297 – 320.

Kohn, Werner: Hexenjagd in Werl, in: Werl gestern, heute, morgen (1990), S. 7 – 26.

Medick, Hans: Der Dreißigjährige Krieg. Zeugnisse vom Leben mit Gewalt, Göttingen 2018.

Presser, Jacques: Memoires als geschiedbron, in: Brands, Maarten; Haak, Haak (Hrsg.): Uit het werk van Dr. J. Presser, Amsterdam 1969, S. 277 – 282.

Schmidt, Georg: Die Reiter der Apokalypse. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, München 2018.

Schulze, Winfried: Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte? Vorüberlegungen für die Tagung „Ego-Dokumente“, in: Schulze, Winfried (Hrsg.): Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte, Berlin 1996 (Selbstzeugnisse der Neuzeit 2), S. 11 – 30.

Tomaschek, Johann Adolf: Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs und Reiches im XV. Jahrhundert, Wien 1865.

Von Krusenstjern, Benigna: Was sind Selbstzeugnisse? Begriffskritische und quellenkundliche Überlegungen anhand von Beispielen aus dem 17. Jahrhundert, in: Historische Anthropologie. Kultur, Gesellschaft, Alltag. Bd. 2 (1994), S. 462–471.

Wilson, Peter: Der Dreißigjährige Krieg. Eine Europäische Tragödie, Darmstadt 2017.

Xylander, Heinrich: Herzog Christian der Jüngere von Braunschweig und Lüneburg (1599-1626). Das Leben eines protestantischen Führers aus dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges, Willebadessen 2014.

[1] Brandis, Hermann: Historie der Stadt Werl, in: Seibertz, Johann Suibert: Quellen der westfälischen Geschichte 1, Arnsberg 1857, S. 43 – 95, S. 83 (im Folgenden zitiert als: Brandis, Historie).

[2] Schmidt, Georg: Die Reiter der Apokalypse. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, München 2018 und Wilson, Peter: Der Dreißigjährige Krieg. Eine Europäische Tragödie, Darmstadt 2017.

[3] Medick, Hans: Der Dreißigjährige Krieg. Zeugnisse vom Leben mit Gewalt, Göttingen 2018, S. 12 – 13.

[4] Elwert, Georg: Anthropologische Perspektiven auf Konflikt, in: Eckert, Julia (Hrsg.): Anthropologie der Konflikte. Georg Elwerts konflikttheoretische Thesen in der Diskussion, Bielefeld 2004, S. 26 – 38, S. 26 – 28.

[5] Die Aktenvermerke können unter www.archive. nrw.de/LAV_NRW/ jsp / findbuch.jsp? verzguid…archivNr =388 abgerufen werden.

[6] Brandis, Historie, S. 83.

[7] Presser, Jacques: Memoires als geschiedbron, in: Brands, Maarten; Haak, Haak (Hrsg.): Uit het werk van Dr. J. Presser, Amsterdam 1969, S. 277 – 282, S. 278 und Dekker, Rudolf: Egodocumenten. Een literatuuroverzicht, in: Tijdschrift voor geschiedenis 101 (1988), S. 161 – 189, S. 161.

[8] Schulze, Winfried: Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte? Vorüberlegungen für die Tagung „Ego-Dokumente“, in: Schulze, Winfried (Hrsg.): Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte, Berlin 1996 (Selbstzeugnisse der Neuzeit 2), S. 11 – 30, S. 19 – 21.

[9] Von Krusenstjern, Benigna: Was sind Selbstzeugnisse? Begriffskritische und quellenkundliche Überlegungen anhand von Beispielen aus dem 17. Jahrhundert, in: Historische Anthropologie. Kultur, Gesellschaft, Alltag. Bd. 2 (1994), S. 462–471, S. 463 (im Folgenden zitiert als: Von Krusenstjern, Selbstzeugnisse).

[10] Von Krusenstjern, Selbstzeugnisse, S. 464.

[11] Von Krusenstjern, Selbstzeugnisse, S. 465.

[12] Der damalige Fürstbischof von Paderborn, Dietrich von der Recke, bezeichnete am 8. April 1622 in einem Brief den Herzog erstmals als „dollen Bischoff“. Nachzulesen ist dieser Vermerk bei von Xylander, Heinrich: Herzog Christian der Jüngere von Braunschweig und Lüneburg (1599-1626). Das Leben eines protestantischen Führers aus dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges, Willebadessen 2014, S. 101.

[13] Cunz, Reiner: Gottes Freund, der Pfaffen Feind. Zu den Propagandamünzen des „tollen Christians“, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 70, Hannover 1998, S. 347-362, S. 354.

[14] Livius, Ab urbe condita XXXIV, 9.

[15] Alt, Peter-Andre (Hrsg.): Friedrich Schiller (1798/2004), Sämtliche Werke: Dramen 2, München 2004, S. 319.

[16] Decker, Rainer: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen, in: Bruns, Alfred: Hexengerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland, Schmalenberg-Holthausen 1984, S. 189 – 218, S. 199.

[17] Schmidt, Georg: Die Reiter der Apokalypse. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, München 2018, S. 28 – 30.

[18] Marcus Tullius Cicero, Philippica V, 5.

[19] Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster (Hrsg.): Der Dreissigjährige Krieg und der Alltag in Westfalen, Quellen aus dem Staatsarchiv Münster (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen Reihe C Band 43), Münster 1998, S. 70.

[20] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 19.

[21] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 17,17a,18.

[22] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 16.

[23] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 23.

[24] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 53-54.

[25] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 33 (34), Bl. 40, Bl. 49.

[26] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 29.

[27] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 19.

[28] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 32, Bl. 35, Bl. 38 und Bl. 52.

[29] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 81.

[30] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 86.

[31] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 87a-177a.

[32] Tomaschek, Johann Adolf: Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs und Reiches im XV. Jahrhundert, Wien 1865, S. 89 – 91.

[33] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 109-109v.

[34] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 87a und b.

[35] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 186-186v.

[36] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 209.

[37] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 189.

[38] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 199.

[39] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 197.

[40] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 178.

[41] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 178v.

[42] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 67-70 Bl. 202-205.

[43] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 210.

[44] Noch heute erfolgt als Erinnerungskultur in Geseke jedes Jahr die Lobetagsprozession am dritten Sonntag nach Ostern.

[45] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 220-222v, (223-224), 225v.

[46] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 194a und 196.

[47] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B9, Bl. 8-8v.

[48] Brandis, Historie, S. 84.

[49] 15. Oktober. Die Hessen hatten den Gregorianischen Kalender nicht angenommen, ihre Datierungen sind 10 Tage früher.

[50] StA Marburg, 4h Nr. 110, 14 fol. 1.

[51] Brandis, Historie, S. 84.

[52] StA Marburg 4f Pfalz Nr. 314 fol. 5.

[53] Brandis, Historie, S. 85.

[54] Brandis, Historie, S. 85-86.

[55] Asmus, Bärbel: Die Bevölkerung: Entwicklung und Sozialstruktur, in: Denecke, Dietrich; Kühn, Helga-Maria: Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt 1, Göttingen, 1987, S. 161 – 198, S. 164.

[56] Brandis, Historie, S. 83.

[57] Preising, Rudolf: Werl im Jahrhundert des Dreißigjährigen Krieges, Werl, S. 55. Anzumerken ist, dass Preising zu diesem Zitat eine Quelle angibt, die so nicht nachvollzogen werden kann.

[58] StA Werl C II Nr. 7 Bd. 2 fol. 166 – 167.

[59] StA Werl C II Nr. 7 Bd. 2 fol. 133r.

[60] Gawlich, Tanja: Der Hexenkommissar Heinrich Schultheiß und die Hexenverfolgung im Herzogtum Westfalen, in: Klueting, Harm (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen 1, Münster 2009, S. 297 – 320, S. 302.

[61] Kohn, Werner: Hexenjagd in Werl, in: Werl gestern, heute, morgen (1990), S. 7 – 26, S. 7 (im Folgenden zitiert als: Kohn, Hexenjagd).

[62] Kohn, Hexenjagd, S. 24.

[63] Kohn, Hexenjagd, S. 13 – 14.

[64] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 16.

[65] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 86.

[66] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 189, 200 und 209.

[67] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 197.

[68] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 186r-v.

[69] StA Werl B02 – Kriegslasten (1584-1816) B8, Bl. 178.

Legende der Grafenburg in Werl

Legende der Grafenburg in Werl

Mansio comitis …

eine Anmerkung zur Burg der Grafen von Werl

Um sich den Möglichkeiten zur Kommentierung hinsichtlich der Behausung/Wohnung der Grafen von Werl zu nähern, verbleibt nur der Blick in die bis dato vorliegenden Urkundensammlungen aus den Interessenssphären der Grafen von Arnsberg- Werl oder der Erzdiözese Köln. Das Grafengeschlecht derer zu Werl gehörte im Hochmittelalter zu den wichtigen Akteuren des Altreiches im norddeutschen Raum, ihre vermeintlichen Ahnenbeziehungen zu den Karolingern und zu den Liudolfingern waren prädestiniert für die innere Gesellschaftsschicht im Personenverbandsstaat unter den ersten deutschen Königen im 10. Jahrhundert. Alleine durch die Heirat des Grafen Hermann I. von Werl mit der burgundischen Prinzessin Gerberga am Ende des 10. Jahrhunderts stiegen die Werler Grafen in die höhere Gesellschaftsschicht des teutonischen Adels auf. Aber trotz der vermeintlichen Etablierung in die Ereignisgeschichte des Altreiches, explizit im westfälischen Territorium, verbleiben auffällige Erkenntnislücken bezüglich personeller Netzwerke und Wohnorten bei den Werlern.

Der archimedische Punkt für die dann entstehenden Ambiguitäten und Lücken ist ein Sammelsurium an Thesen, die durch die entsprechende Literatur festgesetzt werden. Aber das Thesenkonglomerat zu den Werlern, insbesondere in der Emanzipationsphase der späteren Herzogtümer auf ostfränkischem Boden um 900, vergrößert unwillkürlich das ohnehin schwierige Areal an Annahmen.

Ist nun ein gewisser Hermann um die Mitte des 9. Jahrhunderts der Spitzenahn des Werler Grafengeschlechts? Und in welcher genealogischen Beziehung steht er zu dem Hermann I., der zu Beginn des 10. Jahrhunderts als „venerabiles comes“ („ehrwürdiger Graf“) den Konradinern und Liudolfingern diente? War es nicht gerade dieser Hermann I., der spätestens seit Johann Suibert Seibertz als Erbauer der Werler Burg angesehen wird? Übrigens, es handelt sich hier um eine Burg, die nach jetzigem Erkenntnisstand keine
Hinterlassenschaften aufzeigte für eine Landesburg, sondern vielmehr um eine Grafenburg, die als Wohnort von den Grafen von Werl ab dem 10. Jahrhundert genutzt wurde. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Landesburg, also dem Schloss, das auf Betreiben des Erzbischofs von Köln Hermann V. von Wied als Residenz der Erzbischöfe 1519 auf dem heutigen Gebiet des Ursulinen-Gymnasiums errichtet wurde. Nun aber „Ad fontes“ – „Zu den Quellen“!

Mansio comitis … intra vel ante portas?

Das Haus der Grafen … innerhalb oder vor den Toren?

Es ist kein Wagnis anzunehmen, dass in der späten Ottonen- und frühen Salierzeit die Grafen von Werl und späteren von Arnsberg eine für sie adäquate Behausung nutzten. Werl als Bastion am Hellwege diente sowohl als Brückenkopf in das Münsterland als auch strategisch günstig gelegen im Spannungsraum der Rivalitäten zwischen den Marker Grafen und den Erzbischöfen aus Köln. Der auf jedem fachlich fundierten Itinerar eingezeichnete Versorgungsstützpunkt musste im Reisekönigtum schon mit dem Habitus des Standesgemäßen aus Sicht des Landesherren aufwarten mit einem architektonisch passendem Gut. Abgenutzte Zeltplanen, erodierende Lehmbauten oder morsche Holzkaten passten damit nicht in das Selbstverständnis und in das Panorama der Werler Hausherren.

In der Literatur (Mehler, Msgr. Preising, Prof. P. Leidinger, W. Leidinger) zur Werler Stadtgeschichte wird stets diese geheimnisumworbene Burg oder Behausung der Werler Grafen aus der Zeit der Ottonen in die Nähe des Werler Marktes verortet („curtis dicta Aldehof“). Schriftliche Belege oder architektonische Überreste fehlen jedoch für diese Lokalisation oder können nicht die Funktionalität als Grafenbehausung vorweisen. Was nicht fehlt, sind die Verweise auf die Behausung der Arnsberger Grafen, also der Werler Grafen. Aus der Regestensammlung der Kölner Erzbischöfe und dem Westfälischen Urkundenbuch ist es deutlich herauszulesen aus einer Domstiftsurkunde mit der Notation Nr. 2/917; Regest: REK IV Nr. 903 und WUB 11 Lieferung 2 Nr. 1098: (1314-1315) Klagepunkte des Kölner Erzbischofes Heinrich gegen den Grafen Engelbert von der Mark. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts einigten sich als Folge des Limburger Erbfolgestreits die Streitparteien um den Marker Grafen Engelbert II. und den Kölner Erzbischof Heinrich II. von Virneburg auf eine Entschädigung wechselseitiger Ansprüche, die sich aus den ständigen Scharmützeln zwischen den Marker Grafen Eberhard I. und Engelbert II. und den Kurkölnern Wigbold von Holte und Heinrich II. von Virneburg ergaben. Eine dieser Genugtuungen war nun einmal eine Gegenleistung für die zerstörte Behausung des Arnsberger Grafen durch den Marker Grafen Eberhard I. („…mansionem comitis de Arnsberg… prope Werle sitam sine iudicio violenter destruxit, …„). Ob es sich dabei um eine Behausung größeren Ausmaßes handelte oder die Behausung vollständig der Schleifung unterzogen wurde, geht aus dem Einigungsvertrag nicht hervor, aber in der Formulierung prope Werle (bei/nahe Werl) nutzten die secretarii sicherlich nicht unscharfe adverbiale Bestimmungen oder Präpositionen zur Kenntlichmachung einer räumlichen Nähe. Und damit kann prope eindeutig als Nutzung für die räumliche Nachbarschaft zugeordnet werden, also ante portas (vor den Toren!). In diesem beschwerlichen Vertragswerk kann prope nur in der obligatorischen Bedeutung Verwendung finden, also gilt damit die Behausung der Werler Grafen als den Arealen außerhalb der Werler Stadtmauern zugeordnet. Prof. Paul Leidinger äußerte sich 2019 diesbezüglich wie folgt: „Das eröffnet neue Perspektiven für die Stadtgeschichte (…). Es wird die Werler Frühgeschichte neu bestimmen können!“

In Memoriam Franz Wilhelm Fickermann – Zum 130jährigen Todestag einer Werler Legende

In Memoriam Franz Wilhelm Fickermann –

Zum 130jährigen Todestag

einer

Werler Legende

 

 

 

Abbildung 2: Todesanzeige

Requiescat in pace, Du Sohn dieser Stadt“, hieß es am 21. Mai 1888 und in den darauf folgenden Tagen in der westfälischen Stadt Werl. Zur frühen Stunde an jenem besagten 21. Mai des Jahres 1888 verstarb der langjährige Bürgermeister Franz Wilhelm Fickermann nach kurzem Krankenlager durch einen Herzschlag im Kreise der Seinen.  Nur wenig später in den frühen Morgenstunden nach dem Dahinscheiden der kommunalpolitischen Institution war es dem Magistrat und den Hinterbliebenen ein Wichtiges, den Nekrolog und

Abbildung 3: Nachruf

das Requiem für den 24. Mai 1888 noch mit dem Sterbetag publiziert zu haben. Nicht in der Saturierung der niederen Mitteilungsbedürftigkeit dieser Zeitnähe begründet, sondern der Respekt und die Ehrerbietung vor der Lebensleistung des seit 1857 amtierenden Bürgermeisters verpflichteten die Zeitgenossen, Weggefährten und Hinterbliebenen zu zeitnaher Kondolenz abseits jedweden Menetekels des Alltäglichen.

Es sind nun 130 kommunale Jahre in das Land gegangen, seit der oberste Ratsherr in Werl im – ob der drei Achten im Jahr – spöttisch formulierten Dreibrezeljahr 1888 verstarb, nur wenige Wochen nach dem Ableben des Hohenzollern Wilhelm I. im Dreikaiserjahr. Dilettantismus war dem Bürgermeister Fickermann nicht bescheinigt worden im kommunalen Tagesgeschäft, das insbesondere nach der Reichsgründung 1871 von hoher diplomatischer Empathie durchdrungen war. Die Honoratioren der Stadt und der Klerus mit ihren ausgeprägten Netzwerken in der damals inoffiziellen Wallfahrtsstadt Werl pflegten nur mit großer Reserviertheit Kippe zu machen mit dem Werler Liktoren des Bismarck´schen Kulturkampfes, als gerade in der Hochphase der Auseinandersetzungen zwischen dem Reichskanzler Bismarck und der katholischen Minderheit in den siebziger Jahren die polemische Kommunikationskultur wenig prätentiös erschien. Besonders während der Exekutionsphase des Klostergesetzes von 1875 ermöglichte Franz Wilhelm Fickermann mit konstruktivem Dialog die gravitätische Abwicklung der Kapuziner- und Franziskanertradition in Werl, wobei er bereits im Vorfeld dahingehende Ministerialerlasse der zuständigen Amtsregierung in Arnsberg durch Bürgermeister Fickermann umsichtig unter Wahrung des Stadtfriedens auf kommunaler Ebene umsetzte. Denken wir nur an das Verbot der Kollekte zu Beginn des Jahres 1875, als der Bürgermeister dem Guardian des Franziskanerordens die strafbare Relevanz der Fortführung der Kollekte mithilfe von sachlichen Diskurse und pietätsvollen Grundsatzentscheidungen so vermittelte, dass dieser Bruch mit der klerikalen Tradition nicht das politische Klima vergiftete.

Am 17. September 1881 wurde daher ohne Parlieren und in Abkehr jeglicher Magistratszwistigkeiten Franz Wilhelm Fickermann nach zwei zwölfjährigen Amtsperioden einstimmig auf Lebenszeit wiedergewählt.  Die private und die öffentliche Person waren reputabel, standen nicht im Fokus der wie im Fetisch zelebrierenden Meinungsfacetten der Abgeordnetenfraktionen. In toto waren die kommunalpolitischen Aktivitäten des Franz Wilhelm Fickermann getragen von einer persönlichen Hingabe. Sein prinzipieller Arbeitseifer war in der Verankerung fanatisch frei von Restriktionen. Lediglich auf diesem Gebiet hätten sich einige Weggefährten eine selbstauferlegte Mäßigung des beliebten Ortsvorstehers erhofft, da gerade in den letzten Lebensmonaten Fickermann im kräftezehrenden Krankenstand ohne persönliche Zurückhaltung seiner Arbeit vollumfänglich nachging. „Magna cum laude!“, so hieß es auch in den Amtsstuben seiner Dienstvorgesetzten.  Ob Arnsberg oder in persona der greise Kaiser Wilhelm I. als sein oberster Dienstherr, des sonst im obligatorischen Untertanenmodus operierenden wilhelminischen Behördenapparats standen Spalier angesichts des Fickermannschen Arbeitseifers. Die Verleihung des Kronenorden 4. Klasse und Roten Adlerordens an Franz Wilhelm Fickermann gehörten somit nicht in die unpersönliche Lamettabeigabe ehrenhalber für angehende Pensionäre, sondern waren demonstrative Zeugnisse einer politischen Lebensleistung. Diese elitären wilhelminischen Dankbarkeitsbekundungen symbolisierten noch einmal die Außenwirkung des Lobgepreisten.

Mit Leib und Seele war dieser Kommunalpolitiker seinem Amt verpflichtet, in dem er stets mit selbstloser Aufopferung die Frage nach der Notwendigkeit stellte für die Bedürfnisse der Werler Stadtbevölkerung. Persönliche Eitelkeiten, narzisstisches oder hämisches Gedankengut und Vetternwirtschaft waren ihm fremd. Ob jedoch Franz Wilhelm Fickermann über die Generationen hinweg als politisches Leitbild vereinnahmt werden kann oder die heutige Politikerkamarilla in Distanz zu diesem Urgestein stehen muss, bleibt der Deutungshoheit des Lesers überlassen und sollte in Abhängigkeit zu den jeweiligen Werten und Normen betrachtet werden. Ohne Zweifel gehört aber Fickermann zu den Werler Stadtvätern mit bleibendem Eindruck. Die Amtsberufung auf Lebenszeit ist der archimedische Punkt zur Charakterisierung dieses Mannes, der Stadtgeschichte schrieb. Ein eloquenter Charismatiker eben! Erst viel später sollte eine Nachfolgerin im Amt, Amalie Rohrer, erste Bürgermeisterin der Stadt Werl und Bundesverdienstkreuzträgerin am Bande, Fickermann in Eloquenz und Taktgefühl mindestens ebenbürtig sein. Das ist aber eine andere Werler Rathauspersonalie.

Abbildungsnachweis:

 

 

Abbildung 1:

StA Werl

Dienstregistratur Akte 42,1

Abbildung 2:

StA Werl Akte E 11 b Nr. 34
Abbildung 3:

StA Werl

Volksblatt Fickermann